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Verfasst: So 21. Okt 2007, 01:13
von Vasiliki Galanis
Original von Michael Schneider
In meinen Augen haben sie sich sowieso das Wahlrecht verspielt durch ihre antidemokratischen Spielchen. Gleiches soll mit gleichem vergolten werden.
Ich frage mich, wer hier der Antidemokrat ist.

Verfasst: So 21. Okt 2007, 01:57
von Michael Schneider
Original von Vasiliki Galanis

Ich frage mich, wer hier der Antidemokrat ist.
Spielregeln der wehrhaften Demokratie bedeuten auch die Demokratie zu schützen gegen diejenige die ihre Rechte ausnutzen wollen zum Nachteil der Demokratie. Wie in diesem Fall geschehen.

Und es heißt Imperialvrweser, nicht Verwesender, Herr Oktoberverbrecher.

Verfasst: So 21. Okt 2007, 08:49
von Oliver von Palm
Herr Baader, die Personen, die in Metternichien eingebürgert waren, wurden alle vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie sind also keine Ausnahme.

Verfasst: So 21. Okt 2007, 10:54
von Literoy Goldheart
Original von Oliver von Palm
Herr Baader, die Personen, die in Metternichien eingebürgert waren, wurden alle vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie sind also keine Ausnahme.
Das ist eine klare Ansage. Natürlich bleibt Herrn Baader immer noch der Rechtsweg (Wir Zeit das wir das Rechtssystem richtig in Schwung bekommen), andererseits dürfte ohnehin schon genug Zeit mit seinem Anwalt verbringen.

Verfasst: So 21. Okt 2007, 11:20
von Rudolph Baader
Original von Oliver von Palm
Herr Baader, die Personen, die in Metternichien eingebürgert waren, wurden alle vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie sind also keine Ausnahme.
Das ist ja schön und gut und wahrscheinlich Balsam für die Seele jedes Unionisten.
Aber diesem Vorgang fehlt eine gesetzliche Grundlage!

Übrigens war ich nie in Metternichien eingebürgert.

Verfasst: So 21. Okt 2007, 12:57
von Hajo Poppinga
Original von Oliver von Palm
Herr Baader, die Personen, die in Metternichien eingebürgert waren, wurden alle vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie sind also keine Ausnahme.
Es fehlt trotzdem eine richterliche Anordnung. Das ist eine Schande für jeden Rechtsstaat.

Verfasst: So 21. Okt 2007, 13:15
von Jasmin van Rotstein
Original von Hajo Poppinga

Es fehlt trotzdem eine richterliche Anordnung. Das ist eine Schande für jeden Rechtsstaat.
Täusche ich mich oder verliert man wenn man einsitzt nicht jegliche Grundrechte?

Verfasst: So 21. Okt 2007, 14:22
von Hajo Poppinga
Da täuschen Sie sich. ;)

Verfasst: So 21. Okt 2007, 14:26
von Rudolph Baader
Original von Jasmin van Rotstein

Täusche ich mich oder verliert man wenn man einsitzt nicht jegliche Grundrechte?
Das wird ja immer schöner hier... :rolleyes:
Und solche Leute besetzten tatsächlich hohe Ämter? Dann wundert mich in der DU nichts mehr...

Verfasst: So 21. Okt 2007, 15:25
von Vasiliki Galanis
Original von Michael Schneider
Spielregeln der wehrhaften Demokratie bedeuten auch die Demokratie zu schützen gegen diejenige die ihre Rechte ausnutzen wollen zum Nachteil der Demokratie. Wie in diesem Fall geschehen.

Und es heißt Imperialvrweser, nicht Verwesender, Herr Oktoberverbrecher.
Ach, man rettet die Demokratie, indem man einfach irgendwelche Leute von einer Wahl ausschließt? Ich muss darauf hinweisen, dass die Schuld eines jeden erst mit einer Verurteilung bewiesen sein kann. Doch auch das rechtfertigt nicht eine Vorenthaltung des Wahlrechts.