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Verfasst: Do 27. Sep 2007, 00:02
von Rudolph Baader
Original von Maximilian von Rohan-Mason
Natürlich. Aber wenn man ehrlich ist... was soll er auch großartig tun? Es sei denn, er kandidiert nochmal. Dann ist er vielleicht besonders motiviert. Und falls absolut nicht, dafür habe ich die Vertreterregelung drin belassen. Es sollte nur irgendwer das Amt für Notfälle formal ausführen, gerade auch wegen der Vertretungspflichten in Punkto Imperialverweser.
Ich will niemandem etwas unterstellen, aber allein aus den von ihnen genannten Punten ergeben sich vielfältige Möglichkeiten durch Nichtstun oder Handeln Schaden anzurichten.
Was spricht denn gegen eine gleichzeitige Aufstellung eines Gegenkandidaten? Immerhin beweist der Antragsteller so seine aktive Konstruktivität und das Land ist nicht führungslos.
Verfasst: Do 27. Sep 2007, 00:05
von Michael Schneider
Ich bevorzuge auch die konstruktive Abwahl. Sonst wird abgewählt...und plötzlich fehlt ein Gegenkandidat!
Verfasst: Do 27. Sep 2007, 00:05
von Maximilian von Rohan-Mason
Vielleicht verlässt er sich auch auf eine geschaffene Hausmacht, und Konstruktivität ist sekundär. Wer weiß das schon? Fakt ist nur, dass das Volk den Imperialkanzler wählt, und entweder macht es das immer, oder man lagert den ganzen Prozess ins Herrenhaus um.
Verfasst: Do 27. Sep 2007, 00:10
von Rudolph Baader
Dass ich mit Herrn Schneider mal einer Meinung bin, hätte ich kaum erwartet.
Allerdings würde ich eine Wahl nur durch das Herrenhaus befürworten. Der Verweser sollte weiterhin seine Legitimität durch das Volk erhalten, das wertet dieses nichtssagende Amt etwas auf.
Verfasst: Fr 28. Sep 2007, 00:40
von Michael Schneider
Erneut nachgebesserter Entwurf:
Imperialgesetz zur Abwahl des Imperialkanzlers
Verfassungstitel IV, Artikel 19 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird geändert in:
Ist ein Imperialkanzler dauerhaft nicht in der Lage, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, wird spätestens nach Ablauf von vierzehn Tagen ein Nachfolger gewählt. Bei entschuldigter Abwesenheit des Imperialkanzlers von bis zu einundzwanzig Tagen werden die Amtsgeschäfte von einem zuvor bestimmten Imperialminister wahrgenommen.
Auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern des Herrenhaus kann dem Imperialkanzler das Misstrauen nur dadurch ausgesprochen werden, wenn das Herrenhaus mit mindestens 51% der abgegebenen Stimmen einen neuen Imperialkanzler wählt. Dieser neugewählte Imperialkanzler führt die Regierung der Republik Imperia nach den Vorschriften der Verfassungsurkunde und den Imperialgesetzen bis zum Ende der regulären Legislaturperiode fort.
Findet ein Antrag des Imperialkanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Herrenhauses, so ist binnen 72 Stunden der Termin für eine neue Wahl für das Amt des Imperialkanzlers nach dem Imperialwahlgesetz anzusetzen.
Verfasst: Di 2. Okt 2007, 22:11
von Michael Schneider
*hochschieb*
Verfasst: Mi 3. Okt 2007, 08:58
von Oliver von Palm
Republik Imperia
- Der Sekretär -
Sollte innerhalb der nächsten 48 Stunden keine weitere Wortmeldung mehr erfolgen, wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.
Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 12:09
von Jonathan Metternich Hughes
Herr Sekretär,
dann aber los jetzt.
