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Verfasst: Di 27. Mär 2007, 16:44
von Amber Marie Ford
Wie meinen?? ?(

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 16:47
von Peter Vain
Original von Amber Marie Ford
Wie meinen?? ?(
Herrn Berenger hätte ich in vielen anderen Nationen erwartet nur nicht hier ;)

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 16:48
von Amber Marie Ford
*sing*

"Wenn nicht er, wer sonst...wenn nicht hier, wo dann..." :D

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 18:03
von Hermann von Isengard
Original von Peter Vain
Herrn Berenger hätte ich in vielen anderen Nationen erwartet nur nicht hier ;)
Sie kennen sich?

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 19:43
von Alfons Steinbeck
Original von Amber Marie Ford
Meiner Meinung ist wie gesagt auch das allein sinnig, denn eine andere Auslegung der Wahlvorschriften würde gerade die in diesen enthaltenen Sperrfristen konterkarieren, und z. B. solche von zwei Wochen bei einer Wahldauer von fünf Tagen etwa auf wenig mehr als eine Woche verkürzen, was sicherlich nicht im Sinne des Erfinders ist ;)
Aber laut Verfassung von Freistein ist man doch nach zwei Wochen rechtmäßiger Bürger und darf damit wählen. Also wäre man dann für zwei, drei Tage wahlberechtigt. Dann müsste doch derjenige dann eine Wahlerlaubnis erhalten, aber eben erst an dem Tag wo er wirklich wählen dürfte.