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Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 19:21
von Jebb Bongerton
Das stellt in der Tat ein großes Problem darf, ein Gesetz dazu kann man auch nicht ändern. In der Unionsverfassung sind die Mehrheiten definiert und für deren Änderungen benötigten Sie eine gleiche Mehrheit. Im Grunde sind alle Gerichte besetzt, derzeit anscheinend nur durch meine Person. Jeder Richter kann – vorbehaltlich dem Geschäftsverteilungsplan – prinzipiell an allen Gerichten Recht sprechen. Nur das UVerwG hat einen noch anwesenden Direktor.
Verfasst: Do 25. Sep 2014, 18:01
von Helen Bont
Wenn ich das richtig sehe, heisst das also, dass wir am Unionsgericht insofern halbwegs arbeitsfähig, solange Sie als Richter noch amtieren; es könnte aber zum Problem werden, wenn eine der Prozessbeteiligten in Revision gehen bzw. Berufung einlegen will?
Was den Unionsrat angeht, so sind der Unionsregierung die Hände gebunden. Solange in den Ländern keine Regierungen amtieren, bleibt er inaktiv.
Zwar ist das kein Problem, solange nur einfache Gesetze verabschiedet oder geändert werden sollen, auf die Bestellung neuer Richter am Unionsgericht oder wenn es um eine Verfassungsänderung geht, wirkt es sich verheerend aus.
Sagen Sie, Richter Bongerton, ist die Berufung von Schöffen Ihrer Meinung nach ein geeignetes Mittel, um die Situation am Unionsgericht bzw. die Arbeitsfähigkeit des Unionsgerichts zu verbessern?
Verfasst: Fr 26. Sep 2014, 16:58
von Jebb Bongerton
Problematisch sind Revisionen und Berufungen, bei deren zu Grunde liegenden Urteilen ich zuvor beteiligt war. Das betrifft alle Verfahren, die zuvor am Unionsgericht für Zivilsachen, am Unionsgericht für Strafsachen, am Unionsverwaltungsgericht und – in meinem speziellen Fall – am Supreme Court of Roldem entschieden worden sind. Dazu kommen Fälle, in denen gegebenenfalls Interessenkonflikte auftreten können und ich wegen Befangenheit der Verhandlung nicht als Vorsitzender dienen kann. Das betrifft wegen naher Verbundenheit etwa auf alle Verfahren am Unionsgericht für Strafsachen zu, soweit Frau Dr. Barré-Sinoussi dort weiterhin Oberste Staatsanwältin ist. [simoff: auch eine Neben-ID von mir] An der Stelle könnten Sie mit einer Neubesetzung der Stelle Entlastung schaffen. Sprechen Sie mit Frau Dr. Barré.
Schöffen können dann hinzugezogen werden, wenn es nicht genügend hauptamtliche oder nebenamtliche Unionsrichter gibt, bei dem Verfahren aber eine Kammer gefordert ist, also eine Mehrheit an Richtern. Das ist nur beim Obersten Unionsgericht der Fall. Die anderen Unionsgerichte entscheiden jeweils mit einem Einzelrichter. Dazu können keine juristischen Laien berufen werden. In jedem Fall muss an einer gerichtlichen Entscheidung ein gewählter und berufener Unionsrichter beteiligt sein.