Seite 4 von 4
Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 21:24
von Fanny von Hammersmarck
Sollte das Unionsparlament diesem Entschließungsantrag zustimmen, wird die Landesregierung der Westlichen Inseln einen Entschließungsantrag in den Unionsrat einbringen. In welchem das Unionsparlament aufgefordert wird, sich des rechtsstaatlichen Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung zu Besinnen und bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis korrekter Vollziehung von Gesetzen die Gesetze zu ändern anstatt den vollziehenden Behörden die Schuld zu geben.
Aber ehrlich gesagt erwarte ich für diesen Antrag sowieso nicht mehr als eine Ja-Stimme ...
Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 21:36
von Geert van Bloemberg-Behrens
Original von Fanny von Hammersmarck
Sollte das Unionsparlament diesem Entschließungsantrag zustimmen, wird die Landesregierung der Westlichen Inseln einen Entschließungsantrag in den Unionsrat einbringen. In welchem das Unionsparlament aufgefordert wird, sich des rechtsstaatlichen Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung zu Besinnen und bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis korrekter Vollziehung von Gesetzen die Gesetze zu ändern anstatt den vollziehenden Behörden die Schuld zu geben.
Aber ehrlich gesagt erwarte ich für diesen Antrag sowieso nicht mehr als eine Ja-Stimme ...
Sie dürfen gerne einen konstruktiven Vorschlag machen, wie Sie das derzeitige Problem lösen würden. Leider beteiligt sich ja sonst kein anderer Abgeordneter an dieser Diskussion. Mein Vorschlag ist nicht in Stein gemeißelt, ich bin vor allem an einer Lösung des Problems interessiert.
Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 21:40
von Anaïs Gribonne-Fritz
Herr Abgeordneter, mit Verlaub, Sie sind nur an dem Problem interessiert, nicht an dessen Lösung.
Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 21:56
von Geert van Bloemberg-Behrens
Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Herr Abgeordneter, mit Verlaub, Sie sind nur an dem Problem interessiert, nicht an dessen Lösung.
Also bitte. In dem Entwurf ist doch deutlich ein Lösungssezenario beschrieben. Ein neues Bnet soll entwickekt werden, in der Wartezeit oder als Alternative werden öffentliche Listen aufgehangen.
Was ist daran bitte nicht lösungsorientiert?
Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 22:01
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die Anhörung, zu der dankenswerter Weise die Direktorin des AfEA, Frau Volpart, erschienen ist, hat meines Erachtens gezeigt, dass das Amt für Einwohnerangelenheiten professionell arbeitet, auch was die vom Kollegen van Bloemberg-Behrens monierten Punkte betrifft.
Es ist in der Tat, um nur einen wesentlichen Punkt herauszugreifen, nicht Aufgabe der AfEA, dem Unionswahlleiter unaufgefordert irgendwelche Listen zu schicken. Dies hat nichts mit "Dienst nach Vorschrift" zu tun, sondern entspricht dem Grundsatz einer effizienten Verwaltung, die sich nicht selbst damit blockiert, dass sie Arbeiten verrichtet, die niemand haben will.
Wenn das Unionswahlamt irgendwelche Listen vom AfEA benötigt, dann muss es sich an das AfEA wenden.
Genauso verhält es sich im Übrigen, dass nicht irgendwelche Bürger stellvertretend für das Unionswahlamt anfragen an das AfEA stellen kann. Denn es gilt noch immer der Grundsatz der Dienstverantwortung. Soll heißen: wenn das Unionswahlamt die Liste wirklich benötigt, dann muss der Unionswahlleiter diese anfordern. Es kann nicht sein, dass hier jedermann tätig wird, nur weil er meint, dass das Unionswahlamt eine solche Liste gebrauchen könnte.
Für die Unionsregierung kann ich als Ergebnis dieser Anhörung sagen: die Direktorin des AfEA, Frau Jennifer Volpart, genießt das vollste Vertrauen der gesamten Unionsregierung. Sie führt ihr Amt vorbildlich.
Was die im Antrag genannten Verbesserungsvorschläge angeht, ist die KDU gerne bereit, sie in der nächsten Legislaturperiode zum Gegenstand einer Diskussion um ein Reformgesetz zu machen.
Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 22:09
von Geert van Bloemberg-Behrens
Original von Helen Bont
Was die im Antrag genannten Verbesserungsvorschläge angeht, ist die KDU gerne bereit, sie in der nächsten Legislaturperiode zum Gegenstand einer Diskussion um ein Reformgesetz zu machen.
Diskussion in der folgenden Legislaturperiode? Die Probleme sind doch bekannt und es liegen Lösungsvorschläge auf dem Tisch. Wir brauchen
jetzt eine Lösung. Ich bin auch bereit, die Lösungsvorschläge in einen Gesetzestext einzuarbeiten.
Gerne können Sie auch Ihre Gedanken zu möglichen Änderungen machen, Frau Bont. Wichtig ist es doch aber, dass das Hohe Haus nun handelt und nicht irgendwann.
Verfasst: Do 17. Apr 2014, 08:26
von Kauli
Schauen wir doch mal ins Wahlgesetz:
§ 3
Das aktive Wahlrecht besitzt, wer zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tagen im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürger , verzeichnet ist, wenn die Staatsbürgerschaft vom Amt für Einwohnerangelegenheiten bestätigt wurde.
Das Bürgerverzeichnis ist öffentlich einsehbar, deswegen brauche ich keine Liste anfordern. Ich kann selber lesen. Wenn das Bürgerverzeichnis fehlerhaft ist, dann ist das traurig, ändert aber nichts am Gesetzestext. Ich habe mich früher auf Diskussionen über die Fehlerhaftigkeit des Bürgerverzeichnis eingelassen, was dann aber durch jemanden dazu ausgenutzt wurde, mehrfach abzustimmen und mich dann auch noch dafür zu verspotten. Jetzt halte ich mich sklavisch an den Gesetzestext.
Den Rest können wir gerne vor dem Unionsgericht klären...