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Verfasst: Mi 31. Okt 2012, 17:23
von Paul Hawkins
Original von Jónas Sigur sson
Ich bin gespannt, was Herr Hawkins von dieser Aussage hält. Denn dann wäre Cranberra ja auch eine Diktatur.
Vielen Dank für dieses Stichwort, Mr. Sigur dsson. Zunächst war ich durchaus erstaunt, welche Worte Mrs. Thrace gewählt hat. Dabei muss sie doch selbst wissen, dass ebenso wie eine "Monarchie" eine "Republik" noch längst keine Demokratie sein muss, zumal nicht, wenn dort der "Adel" im Titel steht.

Cranberra ist formell eine kostitutionelle und faktisch eine parlamentarische Monarchie. Und nur dieses Faktum unterscheidet uns von Glenverness, welches eine konstitutionelle Monarchie ist.

Dies nur zur Klarstellung.
Original von Helen Bont
Wenn ich es richtig sehe, sind wir uns darin einig, dass wir folgt verfahren?

[...]
Von meiner Seite aus ja.

In diesem Zusammenhang begrüße ich die neue Formulierung "wirtschaftliche Zusammenarbeit" sehr, so dass meine Bedenken in diesem Punkt zunächst einmal ausgeräumt sind.

Verfasst: Mi 31. Okt 2012, 18:21
von Jónas Sigurðsson
Dem Inhalt der Erklärung kann auch ich zustimmen. Was die Institutionalisierung angeht, halte ich das immer noch erstens für fragwürdig und zweitens nicht für dringend. Anstatt über die Organisationsform würde ich lieber über Inhaltiches reden. Ich halte es zum Beispiel für wichtig, dass Staaten, die künftig enger mit uns zusammenarbeiten möchten, zunächst unsere Hoheitsgebiete anerkennen und im Idealfall dazu dem Vertrag über Hoheitsgewässer beitreten.

Verfasst: Mi 31. Okt 2012, 20:42
von Onfroi Lacroix
"Ich bin mir nicht sicher, ob in einer Demokratie Minderheiten unterdrückt werden können, zumal ihnen ja der Rechtsweg offen steht."

Das stimmt so nicht ganz. Der Rechtsweg ist nur dann offen sofern ein Normenkontrollverfahren vorgesehen ist.

Gut, dann warte ich bis morgen.

Verfasst: Do 1. Nov 2012, 08:29
von Jade Thrace
Ich würde sogar anregen wollen das wir den Vertrag über die Hoheitsgewässer als Bestandteil des hier noch auszuhandelnden Vertrages über den TNR aufnehmen.
Das hat auch den Vorteil das diese Fragestellung dann für alle Beteiligten sich gleich mit klärt.

Verfasst: Do 1. Nov 2012, 10:00
von Paul Hawkins
Ich würde sogar noch weiter gehen und Regelungen analog zur Konvention über die Völkerrechtssubjekte in ein gemeinsames Vertragswerk aufzunehmen. Denn ich halte es für selbstverständlich, dass alle Teilnahmestaaten sich auch völkerrechtlich als souveräne Völkerrechtssubjekte anerkennen sollten.

Da der Council of Nations als Verwahrer der vorgenannten Konvention ausgefallen ist, wäre dies eine gute Möglichkeit, die Inhalte der Konvention dauerhaft zu erhalten.

Verfasst: Do 1. Nov 2012, 13:14
von Jade Thrace
Wobei da in ziemlich aufgeblähter Form relativ wenig Inhalt vermittelt wird.
Tatsächlich sehe ich da den Kern nicht: "...von sich aus dem Völkerrecht ergebenden Rechten und Pflichten ..."
Das setzt jetzt voraus das es ein allgemin anerkanntes Völkerrecht gibt, ist das der Fall? Wenn ja, ziehe ich meine Bedenken zuürck, wenn nein, halte ich diese Konvention für faktisch irrelevant.

Verfasst: Do 1. Nov 2012, 15:59
von Helen Bont
Also, hier lege ich Ihnen nun den Kriterienkatalog vor. Dieser Katalog ist nicht in Stein gemeißelt worden, sondern ist bitte als Diskussionsgrundlage zu verstehen, die geändert, erweitert, gekürzt werden kann:

Mitglied im Transnordanikrat können Staaten werden, die:
- demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien genügen, worunter insbesondere die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung, die Kontrolle der Regierung durch das Parlament, die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Volk und dem Parlament und die freie politische Tätigkeit politischer Parteien gehören;
- der Menschenrechte und Menschenwürde achten, worunter insbesondere zu zählen ist: die Achtung des Rechts auf Leben, auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit der Person, die freie Entfaltung der Person im Rahmen der Rücksichtnahme auf seine Mitmenschen, die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit, die freie Religionsausübung;
- sich dem Prinzip der Völkerverständigung, der friedlichen Konfliktbeilegung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker verschrieben haben.

Verfasst: Do 1. Nov 2012, 16:06
von Helen Bont
Original von Jónas Sigur sson
Dem Inhalt der Erklärung kann auch ich zustimmen. Was die Institutionalisierung angeht, halte ich das immer noch erstens für fragwürdig und zweitens nicht für dringend. Anstatt über die Organisationsform würde ich lieber über Inhaltiches reden. Ich halte es zum Beispiel für wichtig, dass Staaten, die künftig enger mit uns zusammenarbeiten möchten, zunächst unsere Hoheitsgebiete anerkennen und im Idealfall dazu dem Vertrag über Hoheitsgewässer beitreten.
Sicher ist es nicht dringlich, über die Organisationsstruktur jetzt Entscheidungen zu fällen. Es wurde jedoch der Wunsch geäußert, dass der Transnordanikrat auch als eine Gesprächsplattform der Mitglieder fungiert. Vor diesem Hintergrund sind meine diesbezüglichen Vorschläge bitte zu verstehen.
1. Die Ständige Konferenz auf Botschafter- oder Ministerebene könnte einem solchen Bedürfnis nach einer permanenten Gesprächsplattform entgegenkommen, während
2. die Staats- und Regierungshefs sich einmal innerhalb einer bestimmten Zeitspanne treffen und die Entscheidungen fällen oder zu einem Informationsaustausch zusammenkommen.

Verfasst: Do 1. Nov 2012, 16:10
von Helen Bont
Original von Paul Hawkins
Ich würde sogar noch weiter gehen und Regelungen analog zur Konvention über die Völkerrechtssubjekte in ein gemeinsames Vertragswerk aufzunehmen. Denn ich halte es für selbstverständlich, dass alle Teilnahmestaaten sich auch völkerrechtlich als souveräne Völkerrechtssubjekte anerkennen sollten.

Da der Council of Nations als Verwahrer der vorgenannten Konvention ausgefallen ist, wäre dies eine gute Möglichkeit, die Inhalte der Konvention dauerhaft zu erhalten.
Original von Jade Thrace
Wobei da in ziemlich aufgeblähter Form relativ wenig Inhalt vermittelt wird.
Tatsächlich sehe ich da den Kern nicht: "...von sich aus dem Völkerrecht ergebenden Rechten und Pflichten ..."
Das setzt jetzt voraus das es ein allgemin anerkanntes Völkerrecht gibt, ist das der Fall? Wenn ja, ziehe ich meine Bedenken zuürck, wenn nein, halte ich diese Konvention für faktisch irrelevant.
Wir können ja zumindest prüfen, ob die Kernaussagen in einem Gründungsvertrag aufgenommen werden. Ich bin jetzt keine ausgebildete Juristin, aber ich denke, dass sich Völkerrecht auch durch eine Zusammenarbeit, wie wir sie anstreben, bilden lässt.

Verfasst: Do 1. Nov 2012, 16:42
von Helen Bont
Ich erlaube mir, ein erstes Gerüst für eine Gründungscharta des Transnordanikrates als Diskussionsgrundlage vorzulegen. Dabei bitte ich zu beachten, dass alle Bezeichnungen und Namen zunächst einmal nur Arbeitstitel sind.
Bei der Erstellung des Textes bin ich davon ausgegangen, dass wir für jedes Thema ein Kapitel erstellen, was den Vorteil hat, das Ganze übersichtlich zu halten:
Gründungscharta des Transnordanikrates

Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, einen Beitrag zu einer stabilen Weltordnung zu leisten,
gewillt, einen Raum gemeinsamer Sicherheit, Freiheit, gemeinsamen Wohlstands und Friedens zu schaffen,
geeint in der Erkenntnis, dass ein gemeinsames Wertefundament die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist und die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte unabdingbare Grundlage für jede menschliche Gesellschaft ist,
haben beschlossen den Transnordanikrat zu gründen und sind wie folgt übereingekommen:

Kapitel I: Grundsätzliches

Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erklären sich grundsätzlich bereit, auf den Gebieten:
- der Wirtschaft,
- der Außen- und Sicherheitspolitik,
- der Justizpolitik,
- der Sportpolitik,
- der Kultur- und Bildingspolitik,
- von Forschung und Technologie
zusammen zu arbeiten.
(2)

Kapitel II: Wirtschaft

Artikel 2
*so* Sorry, ich stehe gerade auf dem Schlauch; ich hoffe, ich werde bis morgen den Text vervollständigen. *so*