Seite 4 von 5

Verfasst: Do 24. Mai 2007, 21:33
von Konrad Grimm
Der Oberste Unionsanwalt Konrad Grimm erklärte in Manuri, die Unionsanwaltschaft habe gegen den früheren Botschafter von Romanow-Bernstein ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet. Ebenso prüfe man die Strafverfolgung gegen Rundfunk- und Fernsehanstalten, die das Dokument weitergegeben hätten. In Justizkreisen wird vermutet, dass die Unionsanwaltschaft noch für diese Nacht umfangreiche Durchsuchungen der Redaktionsräume der betroffenen Medienanstalten vorbereitet.

Grimm machte derweil deutlich, dass es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt handle: "Wir werden keine Gefährdung der nationalen Sicherheit hinnehmen. Auf Landesverrat steht lebenslänglich!"

Verfasst: Do 24. Mai 2007, 21:44
von Jonathan Metternich Hughes
Ich habe unterdessen meine angekündigte Regierungserklärung vor dem Unionsparlament abgegeben und hoffe, damit zur Rekonstruktion der wahren Ereignisse und zur Aufklärung beigetragen zu haben.

Verfasst: Do 24. Mai 2007, 23:22
von Helmut Hennrich
Original von Natalie von Matahari
Genaus deswegen ist das erste Zitat auch als Konditional-Satz formuliert worden.

Verfasst: Fr 25. Mai 2007, 00:09
von Sean William Connor
Original von Konrad Grimm
Der Oberste Unionsanwalt Konrad Grimm erklärte in Manuri, die Unionsanwaltschaft habe gegen den früheren Botschafter von Romanow-Bernstein ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet. Ebenso prüfe man die Strafverfolgung gegen Rundfunk- und Fernsehanstalten, die das Dokument weitergegeben hätten. In Justizkreisen wird vermutet, dass die Unionsanwaltschaft noch für diese Nacht umfangreiche Durchsuchungen der Redaktionsräume der betroffenen Medienanstalten vorbereitet.

Grimm machte derweil deutlich, dass es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt handle: "Wir werden keine Gefährdung der nationalen Sicherheit hinnehmen. Auf Landesverrat steht lebenslänglich!"
Ich sage das mit aller Zurückhaltung: Ich halte den Straftatbestand des Landesverrats für nicht erfüllt. Gerade, weil die Tat mit einer lebenslänglichen Haftstrafe bedroht ist, sollte man sehr restrektiv auslegen. Ich halte den erlassenen Haftbefehl für etwas fraglich. Hier gilt immernoch die Unschuldsvermutung.

Verfasst: Fr 25. Mai 2007, 00:13
von Montgomery Scott
Herr von Metternich hat mir hier deutlich gemacht, dass es unerheblich ist, ob überhaupt ein korrekter Anfangsverdacht vorliegt und dass sich verfahrensfremde Personen so oder so nicht einzumischen haben.

Verfasst: Fr 25. Mai 2007, 00:20
von Sean William Connor
Original von Montgomery Scott
Herr von Metternich hat mir hier deutlich gemacht, dass es unerheblich ist, ob überhaupt ein korrekter Anfangsverdacht vorliegt und dass sich verfahrensfremde Personen so oder so nicht einzumischen haben.
Ich habe das eben schon gelesen. Ich habe erhebliche Zweifel an einem begründeten Anfagsverdacht. Da ist aber nur meine (persönliche) Meinung. Ich halte den Eingriff in das Recht auf Freiheit für so schwerwiegend, das da eigentlich auch etwas mehr kommen müsste. Ich halte es aber für durchaus ungeschickt von Herrn von Bernstein-Romanow sich ins Ausland abzusetzten. Das macht ihn leider nicht glaubwürdiger.

Verfasst: Fr 25. Mai 2007, 00:22
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Sean William Connor
Hier gilt immernoch die Unschuldsvermutung.
Ich verstehe durchaus die Kritikmomente der Opposition; ich werde darauf morgen weiter eingehen.

Ich frage mich allerdings, inwiefern RB als unschuldig gelten kann: Die Weitergabe eines geheimen Dokuments - des Schliefenplans -, mit dem er zwar im Dienstgebrauch umgehen, es aber nicht weiterverbreiten durfte, wurde bisher von keiner Seite in Zweifel gezogen.

Verfasst: Fr 25. Mai 2007, 00:25
von Montgomery Scott
Der Vorwurf im Haftbefehl trifft zumindest nicht zu, da kommt man nicht rum. Mag sein, dass Herr Romanov-Bernsteins Tat nach einem anderen § des StGB strafbar ist, der Vorwurf, mit dem der Haftbefehl begründet wurde, ist aber offenkundig falsch.

Verfasst: Fr 25. Mai 2007, 02:33
von Konrad Grimm
Original von Sean William Connor
Ich sage das mit aller Zurückhaltung: Ich halte den Straftatbestand des Landesverrats für nicht erfüllt.
Stand der Ermittlungen ist der: Es ist nachgewiesen, dass Herr von Romanow-Bernstein Dokumente, die der strengsten militärischen Geheimhaltung unterlagen und einen Inhalt haben, dessen Bekanntwerden die nationale Sicherheit im Kern zu gefährden geeignet ist, postalisch an Nichtberechtigte weitergeleitet hat, gespickt mit einem Begleitschreiben, welches Informationen erhält, die ebenfalls der Geheimhaltung unterliegen.

Zum Zeitpunkt der Beantragung des Haftbefehls war noch nicht bekannt, dass Herr von Romanow-Bernstein diese nicht gestohlen, sondern offiziell in seiner Eigenschaft als Botschafter erhalten hat.
Das ändert zwar letztlich den einschlägigen Paragraphen im StGB (statt § 60 ist § 59 einschlägig, ein Anfangsverdacht lag aber für beide vor, da lediglich die Art der Beschaffung des Dokumentes sich geändert hat). Sonst aber nichts.

Verfasst: Fr 25. Mai 2007, 08:42
von Natalie von Matahari
Original von Helmut Hennrich

Genaus deswegen ist das erste Zitat auch als Konditional-Satz formuliert worden.
Wie steht es denn mit Ihrem Untersuchungsausschuß, den Sie gleich nach bekannt werden der Tatsache forderten, noch bevor die Regierung stellungnahm, noch bevor die Unionsanwaltschaft Ermittlungen aufnahm?

@Grimm:
Können Sie etwas zu den Durchsuchungen der Medienanstalten etwas sagen?