Seite 4 von 5
Verfasst: Fr 3. Feb 2012, 01:19
von Gerhard Cheman
Nun, auch hier bin ich von Ihren Vorschlägen und Ideen überzeugt, sollten wir dies in ein Gesetz mitaufnehmen?
Verfasst: Fr 3. Feb 2012, 01:33
von Roland Kuntz
Meine Frage wäre noch, wieviele Kräfte/und in welchen Stäten, wir nach §6 1) d) und e) haben und somit auch wie viele Berufsfeuerwehrleitstellen.
Ansonsten schließe ich mich unserem Ministerpräsidenten an.
Verfasst: Sa 4. Feb 2012, 15:01
von Jorge Sanchez
Original von Roland Kuntz
Meine Frage wäre noch, wieviele Kräfte/und in welchen Stäten, wir nach §6 1) d) und e) haben und somit auch wie viele Berufsfeuerwehrleitstellen.
Ansonsten schließe ich mich unserem Ministerpräsidenten an.
Diese Frage müsste ich an den Ministerpräsidenten weitergeben.
Verfasst: So 5. Feb 2012, 04:39
von Gerhard Cheman
Ich werde mich mit den Mitarbeitern der Staatskanzlei hier noch genau beraten und dann sicherlich ein Ergebnis mitteilen können.
Herr Sanchez, was antworten Sie auf meine Frage?
Verfasst: So 5. Feb 2012, 06:17
von Jorge Sanchez
Ich hätte die Vorschläge nicht gemacht, hätte ich sie nicht für gut für das Gesetz befunden
Wobei ich vielleicht zwei Gesetze daraus machen würde. Ein generelles Rettungsdienst- und Brandschutzgesetz und ein Gesetz über die Leitstellen des Freistaates.
Verfasst: Mi 8. Feb 2012, 03:37
von Gerhard Cheman
Vielleicht reicht eine Ergänzung von §3 (3) durch eine Verordnung wo die Leitstellen vermerkt sind.
Oder wir vermerken die zuzsätzlichen in Leistellen in §3 (4), der neu zu erschaffen wäre, oder?
Ich
Verfasst: Mi 8. Feb 2012, 12:11
von Jorge Sanchez
Ich hielte zwei Gesetze für zielführender, da so eine Änderung an einem eventuell leichter möglich wäre. So würde das Einführen einer weiteren Leitstelle in ein Leitstellengesetz keine Grundsatzdiskussion über das Rettugnsdienstgesetz entfachen, das war mein Hintergedanke dabei. Eine zu häufige Änderung der Grundlagen halte ich für gefährlich.
Verfasst: Do 9. Feb 2012, 06:09
von Gerhard Cheman
Nun ein zweites Gesetz halte ich nicht für gut, aber die flexible Lösung, wie von mir bereits angedacht einer Verordnung zusätzlich und an §3 (3) angliedernd.
Verfasst: Do 9. Feb 2012, 06:10
von Roland Kuntz
Original von Gerhard Cheman
Nun ein zweites Gesetz halte ich nicht für gut, aber die flexible Lösung, wie von mir bereits angedacht einer Verordnung zusätzlich und an §3 (3) angliedernd.
Das würde ich auch für sinnvoll halten.
Verfasst: Do 9. Feb 2012, 10:40
von Jorge Sanchez
Nun, ich mache hier nicht die Gesetze, ich empfehle nur.
