Seite 29 von 33

Verfasst: Di 4. Aug 2020, 19:21
von Willem IV.
Sehr schön, mein Büro wird alles in die Wege leiten Frau Kanzlerin. Wir könnten zudem im Zuge des Grundlagenvertrags über einen Wirtschaftsvertrag sprechen. Ich bin sicher, auch hier können unsere Länder voneinander profitieren.

Verfasst: Di 4. Aug 2020, 19:31
von Helen Bont
Das ist eine gute Idee. In Betracht kommen ja die verschiedensten wirtschaftlichen Felder. Ich schlage vor, mit einer Vereinbarung über den Personen-, Waren und Kapitalverkehr zu beginnen.

Verfasst: Do 24. Sep 2020, 11:08
von Berry Vanderbilt
BildRepublik Roldem
Vertretung bei der Union

Amtsbezeichnung der Regierungschefin

Sehr verehrte Frau Dr. h.c. Bont,

die Präsidentin der Republik Frau Dr. Annelie Gatineau bat mich darum, namens der Administration der Unionsregierung mitzuteilen, dass das Amt der Regierungschefin die Amtszeichnung „President of the Republic“, imperianisch „Präsidentin der Republik“ bzw. im Falle eines männlichen Amtsträgers „Präsident der Republik“ lautet. Das Amt des Premierministers wurde durch Beschluss des Parlaments und Gesetzesverkündung in der Roldem Law Gazette No. 2015-003 vom 21. Juni 2015 zum 22. Juni 2015 zu Gunsten der neuen Amtsbezeichnung abgeschafft. Die seinerzeitige Amtsinhaberin führte die Bezeichnung bis zum Ende ihrer Amtszeit fort. Als erste Präsidentin der Republik wurde Frau Dr. Annelie Gatineau am 5. Juli 2015 vor dem Parlament vereidigt.
Ich bitte Sie, die seit über fünf Jahren geltende Amtsbezeichnung in allen offiziellen Dokumenten der Unionsregierung, der Unionsministerien sowie der nachgeordneten Behörden sowie im Sprachgebrauch in der Öffentlichkeit und insbesondere in den Kammern der Gesetzgebung richtig zu verwenden.

Mit vorzüglicher Hochachtung
i.V. für die Vertretung bei der Union
Prof. Bérénice Vanderbilt
Generalbevollmächtigte Ministerin und Stabschefin

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 16:15
von Willem IV.
Helen Bont hat geschrieben:Das ist eine gute Idee. In Betracht kommen ja die verschiedensten wirtschaftlichen Felder. Ich schlage vor, mit einer Vereinbarung über den Personen-, Waren und Kapitalverkehr zu beginnen.
Haben Sie dahingehend schon genauere Vorschläge?

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 18:18
von Helen Bont
Was den Personenverkehr angeht, kann ich mir folgende Punkte vorstellen:
Visa-Freiheit für Touristen und Transit-Reisende,
vereinfachte Visa-Vergabe für Geschäftleute,
vereinfachte Aufenthalts- und Arbeitsgenemigung für Wissenschaftler, Studenten, Schüler (im Rahmen entsprechender Austauschprogramme).

Was den Waren- und Kapitalverkehr angeht, kann ich mir vorstellen, ebentuelle Hürden abzubauen, so dass ein gänzlich freier Waren- und Kapitalaustausch möglich ist.

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 19:11
von Willem IV.
Was die Visa-Freiheit für Touristen angeht, können wir aus Sicherheistgründen nur das vereinfachte Visum anbieten.

Ich schlage auch ein vereinfachtes System für Zweigstellen oder Niederlassungen im jeweiligen Vertragsland vor.

Sie sprechen von Zollfreiheit? Darüber liesse sich verhandeln.

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 19:58
von Helen Bont
Verstehe. Gehe icdh richtig in der Annahme, dass das Visum an der Grenze vor Grenzüberschritt erteilt und nur dann verweigert wird, wenn Sicherheitsbedenken bezüglich der einreisewilligen Person besteht?

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 20:03
von Willem IV.
So kann man es kurz und knapp zusammenfassen. In den meisten Fällen ist es nach wie vor sehr einfach und unkompliziert ein Visum zu erhalten.

In ihrer Sprache sagt man glaube ich, dass es eine reine Formsache ist. Sagt man das so?

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 20:07
von Helen Bont
Ja, das sagt man in der Tat so. :) Eine solche Regelung ist durchaus annehmbar.

In Ratelon herrscht, was Wirtschaftsunternehmen angeht, weitestgehend Niederlassungsfreiheit. Zumindest fällt mir gerade spontan keine rechtliche Norm ein, die die Niederlassungsfreiheit für ausländische Wirtschaftsunternehmen in Ratelon einschränkt. Natürlich müssen sich auch ausländische Wirtschaftsunternezhmen, die sich in Ratelon engagieren, an die hiesigen Gesetze halten.

Verfasst: Fr 30. Apr 2021, 21:11
von Willem IV.
Dem stimme ich voll und ganz zu. Die jeweiligen Unternehmen unterliegen den Gesetzen, Verordnungen und Steuern des jeweiligen Landes.

Sie sprachen vorhin von Bildungsaustausch im Rahmen von Schülerfahrten. Ich denke die Kosten sollte das Gastgebende Land jeweils tragen.