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Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 13:10
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Wird gemacht.

Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 15:32
von Fabian Montary
Herr Präsident, würden Sie sich bitte um die Feststellung der Ergebnisse der eigentlich bereits beendeten Abstimmungen kümmern sowie dem Präsidium des Unionsparlaments mitteilen, welchen Ausgang jene Abstimmungen hatten? Vielen Dank.

Verfasst: So 28. Jun 2009, 23:10
von Vincenzo De Luca
Zur Kenntnis für die Mitglieder des Unionsrats:
Ein Anschluss an die Klage ist jederzeit - auch im Laufe des Verfahrens - noch möglich.

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Muxt, 28. Juni 2009

Organstreitverfahren

der Länder

1.Republik Heroth,
Premierminister Vincenzo De Luca

2.Republik Salbor,
Präsident Jan-Claudius von Blomkohl

3. Freistaat Freistein,
Maonna Ritchie-Ashcraft

-Antragsteller-

Vertreten durch Herrn Premierminister Vincenzo De Luca.

-Bevollmächtigter-

gegen

Das Unionsparlament,
vertreten durch den Präsidenten Patrick Behrens-Nilsson

-Antragsgegner-

Namens und kraft Vollmacht der Antragsteller stelle ich den

I.Antrag

folgende Feststellungen zu treffen

1.
das Unionsparlament hat die Recht der Mitglieder des Unionsrats aus Art. 28 Abs. 2 dadurch verletzt, dass es im § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende Regelung zum Rederecht getroffen hat „Die Mitglieder des Unionsrates erhalten jederzeit nach vorheriger Beantragung beim Präsidium des Unionsparlament das Rederecht für einzelne Debatten.“

2.
eine solche Regelung, wie sie das Unionsparlament in § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung getroffen hat ist unvereinbar mit der Unionsverfassung und daher nichtig.

II.Antrag auf Einstweilige Anordnung

Ferner beantrage ich im Eröffnungsbeschluss die Einstweilige Anordnung gemäß § 17 UGerG, die den Vollzug des § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Unionsparlaments außer Kraft setzt.

III. Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens

a. Eröffnung des Rechtswegs zum Obersten Unionsgericht

Die Zuständigkeit des Obersten Unionsgerichts ergibt sich aus Art. 58 Abs. 1 Nr. 1 der Unionsverfassung i.V.m. § 11 Abs. 1 UGerG. Demnach entscheidet das Oberste Unionsgericht über die Auslegung der Verfassung aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Unionsorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieser Verfassung oder in der Geschäftsordnung eines obersten Unionsorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind.

b. Beteiligtenfähigkeit
Die Antragsteller sind als Mitglieder des Unionsrats mit eigenen Rechten ausgestattet (s. Art. 31 UVerf i.V.m. § 2 GOUR)

c. Verfahrensgegenstand
Gegenstand des Verfahrens müssen Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten der Beteiligten sein. Die Antragsteller beklagen, dass das 28. Unionsparlament in seiner Geschäftsordnung das Rederecht der Mitglieder des Unionsrats erheblich eingeschränkt hat und sie damit in ihren Recht aus Art. 28 Abs. 2 der UVerf. Einschränkt.

IV. Begründetheit des Antrags

Der Antrag ist begründet, da der neu gefasste § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Unionsparlaments gegen Art. 28 Abs. 2 der Unionsverfassung verstößt.

Das Rede- oder Anhörungsrecht des Art. 28 Abs. 2 der Unionsverfassung verbürgt seinen Inhabern die Befugnis, im Plenum des Unionsparlaments jederzeit Erklärungen abgeben, also das Wort ergreifen zu können. Art. 28 Abs. 2 der Unionsverfassung gewährt den Mitgliedern des Unionsrats für die Sitzungen des Unionsparlaments nicht nur passive Assistenz, sondern berechtigt sie zur aktiven Teilnahme.

Die Mitglieder des Unionsrats und der Unionsregierung sind durch die Verfassung Berechtigte („privilegierte Redner“). Diese Vorschrift hat Vorstellung eines „ kooperativer Prozess“ der Verfassungsorgane untereinander zu Grunde. Sie ist die Basis des „staatsleitenden Dialogs“ und als solche genießt sie höchsten Verfassungsrang.

Die Verfassungsidee der kommunikative Anteilnahme und des Dialogs der Verfassungsorgane bei der Gesetzgebung wird durch die Herbeiführung eines zu beantragenden Rederechts bewusst unterwandert.

Der Art. 28 Abs. 2 nennt für die Sitzungen des Unionsparlaments zwei privilegierte Redner. Die Mitglieder des Unionsrats und der Unionsregierung. Die Pflicht zur Einholung eines formellen Rederechts wurde nur den Mitgliedern des Unionsrats auferlegt. Die Absurdität dieser Norm geht nochmal beim Studium der Beratungsprotokolle hervor. Einzelne Mitglieder im Unionsparlament fürchten, dass sich „in der kommenden Legislaturperiode wird sich die Anzahl der Äußerungen diverser Unionsräte hier inflationär nach oben begeben.“ Sie gehen also dem Diskurs zwischen den Verfassungsorganen aus dem Weg und hoffen, wenn sie das „ Rederecht nur auf Antrag zu erteilen, das würde die Hemmschwelle zur Einmischung evtl. soweit vergrößern, dass nur in wichtigen Fällen Redebeiträge kommen.“

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Verfasst: Mo 29. Jun 2009, 12:19
von Fabian Montary
Die Republik Roldem möchte sich der Klage anschließen.

Verfasst: Mo 29. Jun 2009, 15:16
von Vanessa Garland
Die Westlichen Inseln ebenfalls.

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 17:19
von Marenus Luther
Da die Klage wohl noch nicht eingereicht worden ist und da im Unionsparlment derzeit noch über die Beibehaltung der monierten Regelung debattiert wird, würde ich es begrüßen wenn man mit der Klage zumindest ein paar Tage wartet. Ich habe die Hoffnung, dass wir durch die Diskussion im Unionsparlament zu einer gütliche Einigung kommen, noch nicht aufgegeben.

Ich denke ein solches Zeichen würde dem Ganzen dienlich seien, denn neben dem rechtlichen Rahmen ist auch die Arbeitsatmosphäre wichtig für eine produktive Zusammenarbeit.

Verfasst: So 5. Jul 2009, 09:05
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
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Ich ernenne hiermit den

Vertreter der Republik Heroth,
Herrn Vincenzo De Luca


zum stellvertretenden Unionsratspräsidenten.

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Manuri, den 5. Juli 2009

Verfasst: Mo 6. Jul 2009, 12:42
von Hajo Poppinga
Ich melde mich als Interimsvertreter des katistianischen Senators anwesend.

Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 12:56
von Marenus Luther
Imperia schließt sich der Klage an. Da es im Unionsparlament augenscheinlich kein Interesse an einer inhaltlichen Diskussion gibt, bleibt jetzt nur noch der juristische Weg.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 22:52
von Fabian Montary
Ich stelle folgende Anfrage an die Unionsregierung. Beantworten sollen es die jeweils zuständigen Minister.

1. Wie schätzen die verfassungsrechtliche Kompetenz und Zuständigkeit der Länder zur Einrichtung von militärischen oder paramilitärischen Kräften zur Unterstützung der Unionsstreitkräfte und der Polizeibehörden ein? Ich bitte Sie um Belegung mit den einschlägigen Rechtsquellen.
2. Wie sehen Sie die Kompetenzen um den Grenzschutz der Union?
3. Welche Beziehungen werden derzeit zu den Vereinigten Staaten von Astor und dem Dominion Cranberra unterhalten? Bitte nennen Sie auch die oberen Repräsentanten der Union in diesen Ländern.
4. Wie schätzen Sie die imperiale Rhetorik ein, die die albernische Regierung seit einigen Monaten anschlägt? Sehen Sie eine Gefahr für die Integrität der Union darin, insbesondere in Bezug auf die ehemalige albernische Kolonie im heutigen Roldem?
5. Wie sehen Sie den Minderheitenschutz in der Union, speziell in Roldem realisiert? Bitte nennen Sie auch mögliche Verbesserungsmöglichkeiten.
6. Wen sehen Sie für die Realisierung eines Verkehrsrechts in der verfassungsmäßigen Verantwortung?
7. Welche Projekte sind im Ressort der Umwelt angedacht? Bitte gehen Sie hier auch auf die veranschlagte Rolle der Länder ein.
8. Welche Projekte sind im Ressort der Arbeit und des Sozialen angedacht? Bitte gehen Sie hier auch auf die veranschlagte Rolle der Länder ein.
9. Wie schätzen Sie fiskalisch die Einführung einer sog. Flat Tax ein? Bitte gehen Sie dabei auch auf die nötige Höhe einer solchen im Lichte der derzeitigen Steuereinnahmen ein.
10. Wo in Roldem unterhalten die Unionsstreitkräfte Stützpunkte? Bitte schlüsseln Sie diese nach Art der Stützpunkte auf.

Vielen Dank.