Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 13:41
Ich hoffe mal, dass ich mich hier äußern darf, aber meiner Ansicht nach, fällt ein Unionsratsmandat nicht unter Regierungsgeschäfte.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Der Freistaat Freistein wird im Unionsrat durch den Ministerpräsidenten oder seinem Stellvertreter vertreten.
In Freistein ist das Unionsratsmandat an die Regierung gebunden, daher fällt es dort unter die Regierungsgeschäfte. Herr Sendlhofer wird hiermit akkreditiert.Original von pjotr
Ich hoffe mal, dass ich mich hier äußern darf, aber meiner Ansicht nach, fällt ein Unionsratsmandat nicht unter Regierungsgeschäfte.
gez. Gustav von Struve
Beschluss
Der zuständige Haftrichter hat am 29.05.2009 durch Beschluss angeordnet:
Der Haftbefehl gegen Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista), vom 25.05.09 ist nach §6 III Nr. 1 UHaftG zu vollziehen. Die Aussetzung des Haftbefehls wird ist aufgehoben.
Das Gericht sah eine Fluchtgefahr des Angeklagten aufgrund dessen regen Wirkens im Ausland gegeben. Es war nicht auszuschließen, dass sich der Angeschuldigte dem Ermittlungsverfahren durch Flucht ins Ausland zu entziehen versucht. Unter Abwägung der bereits gegen ihn vorliegenden Vorwürfe und der Schwere eines, wenn auch temporären, Freiheitsentzugs, hat das Gericht am 25.05.09 beschlossen, den Haftbefehl unter Auflagen auszusetzen. Neben der Abgabe der Ausreisepapiere wurde dem Angeschuldigten auferlegt, sich täglich bei Gericht zu melden, um sicherzustellen, dass er sich dem Strafverfahren nicht zu entziehen versucht.
Der Angeschuldigte hat bereits mindestens zwei seiner Meldetermine unentschuldigt versäumt. Dies zeigt dem Gericht, dass das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt ist. Es war angedacht, die Meldepflicht nach und nach zu lockern. Nach §6 III Nr. 1 UHaftG hat der Angeschuldigte gegen die ihm auferlegten Pflichten aber gröblich verstoßen. Der Haftbefehl ist deswegen zu vollziehen.
Die Unionsanwaltschaft wird angewiesen, den Angeschuldigten in das Untersuchungsgefängnis zu verbringen.
Eine weitere Haftprüfung ist nach §7 UHaftG bei Gericht zu beantragen.
Prof. Dr. Schrobi, zuständiger Haftrichter
29.05.2009
Simoff: Wenn die Spielleitung mir anzeigt, dass ich das tun soll, dann wird das so gemacht. Ansonsten gilt das, was in der Simulation stattfindet.Original von Kintaro Bergmann
*so* Ich fordere dazu auf diesen haftbefehl zu Ignorieren bis dieser im Sim Of mit der Spielleitung geklärt wurde. *so