und ich toleriere auch religionen ich kann sie nur nicht nachvollziehen!Original von Maximilian von Rohan-Mason
Der Vergleich ist mir relativ egal. Ich halte es nach dem Prinzip "keine Toleranz den Intoleranten", also sprechen diese Worte doch Bände.
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Zuletzt geändert von Nina Rügen am Mi 6. Jun 2007, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
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* Sternmarsch-Urteil: Schallende Ohrfeige für KAVALA und OVG
* BVerfG folgt fast vollständig Vortrag der AnwältInnen
* Allgemeinverfügung und Verbotsverfügung für Sternmarsch war
verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat den Sternmarsch für morgen verboten,
ebenso die drei Ersatzveranstaltungen außerhalb der beiden Verbotszonen.
Grundlage ist allerdings das aktuelle Demonstrationsgeschehen seit dem 2.
Juni und die diffamierende Darstellung durch die Polizei.
Das Gericht erklärt die Allgemeinverfügung und die Entscheidung des OVG
Greifswald für verfassungswidrig.
Das BVerfG betont, der Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst das Interesse
der Veranstalter auf eine „Beachtungserfolg in möglichst großer Nähe
zum symbolhaltigen Ort“.
Die „bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ könne ein
Versammlungsverbot ebenso wenig tragen wie "Empfindlichkeiten ausländischer
Politiker". Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei gerade „dem
Schutzbedürfnis der Machtkritik“ erwachsen. Dies gelte auch für
ausländische Staatsgäste.
Das BVerfG rügt das polizeiliche Sicherheitskonzept als verfassungswidrig,
weil es von vornherein der Versammlungsfreiheit nicht Rechnung trägt. Ein
"Schutzraum" für die "staatliche Veranstaltung" des Gipfeltreffens sei
nicht zu beanstanden, die Ausdehnung des Schutzraumes auf die Verbotszone II
mit einem mehrtägigen absoluten Versammlungsverbot allerdings nicht zu
rechtfertigen.
Das Gericht bezeichnet das Sicherheitskonzept darüber hinaus als
ausdrücklich "gegen die Durchführung von Versammlungen gerichtet", da von
Beginn an die Versammlungsfreiheit „keine Chance zur angemessenen
Verwirklichung“ hatte.
BVerfG: „Die von Kanzlerin Merkel betonte Möglichkeit, den Protest "in
wirklich sichtbarer Form" öffentlichkeitswirksam vorzutragen, erhalte in
dem "Sicherheitskonzept" keine Verwirklichungschance“.
Obwohl auch das BVerfG davon ausgeht, dass die VeranstalterInnen eine
friedliche und legitime Protestdemonstration durchführen wollen, wurde
letztlich die Sichtweise der Polizei maßgebend.
DAs BVerfG tritt im Eilverfahren an die Stelle der Versammlungsbehörde,
daher legen die Richter fern in Karlsruhe letztendlich die Darstellung der
Polizei über die aktuellen Gefahren ihrer Entscheidung zugrunde.
RA Ulrike Donat und Carsten Gericke:
„Auch wenn wir das Ergebnis zutiefst bedauern, weil den Veranstaltern die
Möglichkeit zu friedlichem Protest genommen wird: Diese Entscheidung ist
inhaltlich - nach der Begründung - ein voller Erfolg für die
VErsammlungsfreiheit und eine schallende Ohrfeige für die obrigkeitlichen
Vorstellungen der Polizeibehörde Kavala und des OVG Greifswald.
Die Wirklichkeit hat das Recht ohnehin schon überholt: Die
Versammlungsfreiheit wird, wie immer in der Geschichte, gerade auf der
Strasse am Ort des Geschehens und nicht vor Gerichten erobert.
Das starre Sicherheitskonzept der Polizei, das die Kooperation mit
Versammlungsanmeldern sträflich vernachlässigt hat, ist auf ganzer Linie
gescheitert.“
* BVerfG folgt fast vollständig Vortrag der AnwältInnen
* Allgemeinverfügung und Verbotsverfügung für Sternmarsch war
verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat den Sternmarsch für morgen verboten,
ebenso die drei Ersatzveranstaltungen außerhalb der beiden Verbotszonen.
Grundlage ist allerdings das aktuelle Demonstrationsgeschehen seit dem 2.
Juni und die diffamierende Darstellung durch die Polizei.
Das Gericht erklärt die Allgemeinverfügung und die Entscheidung des OVG
Greifswald für verfassungswidrig.
Das BVerfG betont, der Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst das Interesse
der Veranstalter auf eine „Beachtungserfolg in möglichst großer Nähe
zum symbolhaltigen Ort“.
Die „bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ könne ein
Versammlungsverbot ebenso wenig tragen wie "Empfindlichkeiten ausländischer
Politiker". Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei gerade „dem
Schutzbedürfnis der Machtkritik“ erwachsen. Dies gelte auch für
ausländische Staatsgäste.
Das BVerfG rügt das polizeiliche Sicherheitskonzept als verfassungswidrig,
weil es von vornherein der Versammlungsfreiheit nicht Rechnung trägt. Ein
"Schutzraum" für die "staatliche Veranstaltung" des Gipfeltreffens sei
nicht zu beanstanden, die Ausdehnung des Schutzraumes auf die Verbotszone II
mit einem mehrtägigen absoluten Versammlungsverbot allerdings nicht zu
rechtfertigen.
Das Gericht bezeichnet das Sicherheitskonzept darüber hinaus als
ausdrücklich "gegen die Durchführung von Versammlungen gerichtet", da von
Beginn an die Versammlungsfreiheit „keine Chance zur angemessenen
Verwirklichung“ hatte.
BVerfG: „Die von Kanzlerin Merkel betonte Möglichkeit, den Protest "in
wirklich sichtbarer Form" öffentlichkeitswirksam vorzutragen, erhalte in
dem "Sicherheitskonzept" keine Verwirklichungschance“.
Obwohl auch das BVerfG davon ausgeht, dass die VeranstalterInnen eine
friedliche und legitime Protestdemonstration durchführen wollen, wurde
letztlich die Sichtweise der Polizei maßgebend.
DAs BVerfG tritt im Eilverfahren an die Stelle der Versammlungsbehörde,
daher legen die Richter fern in Karlsruhe letztendlich die Darstellung der
Polizei über die aktuellen Gefahren ihrer Entscheidung zugrunde.
RA Ulrike Donat und Carsten Gericke:
„Auch wenn wir das Ergebnis zutiefst bedauern, weil den Veranstaltern die
Möglichkeit zu friedlichem Protest genommen wird: Diese Entscheidung ist
inhaltlich - nach der Begründung - ein voller Erfolg für die
VErsammlungsfreiheit und eine schallende Ohrfeige für die obrigkeitlichen
Vorstellungen der Polizeibehörde Kavala und des OVG Greifswald.
Die Wirklichkeit hat das Recht ohnehin schon überholt: Die
Versammlungsfreiheit wird, wie immer in der Geschichte, gerade auf der
Strasse am Ort des Geschehens und nicht vor Gerichten erobert.
Das starre Sicherheitskonzept der Polizei, das die Kooperation mit
Versammlungsanmeldern sträflich vernachlässigt hat, ist auf ganzer Linie
gescheitert.“

Freiheit durch Sozialismus!
Ich war, ich bin, ich werde sein!
Präsident der Republik Salbor
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Diese bekloppt-asozialen Hippies und Vollidioten, zertrampeln die Ernte unschuldiger Bauern rund um Heiligendamm! X(
Diese Flachpfeifen setzen sich auf Straßen und Schienen, diese achsoumweltbewußten Ökoheinis trampeln auf den Feldern rum - für was: Nichts, nur um die Polizei zu provozieren, um weitere Hetzmaterialien für Youtube zu haben! Eine Frechheit ist das sondersgleichen.
Diese Flachpfeifen setzen sich auf Straßen und Schienen, diese achsoumweltbewußten Ökoheinis trampeln auf den Feldern rum - für was: Nichts, nur um die Polizei zu provozieren, um weitere Hetzmaterialien für Youtube zu haben! Eine Frechheit ist das sondersgleichen.
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Bei Festivals ist man auf bestimmten Plätzen und rennt nicht wie wildgeworden durch Wald und Feld, weil man denkt, man müsse gegen demokratisch gewählte Regierungschefs Krieg spielen. Hoffentlich werden diese Langzeitstudenten mal erwachsen. Wie gesagt: ich bin für Demonstrationsfreiheit, aber es hat seine Grenzen. Wenn nun mal die Demo nahe des Zauns gerichtlich verboten wurde, können sich nicht diese Fuzzis einfach drüber hinweg setzen.
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und wie sie das können!Original von Shiri Gurion
Bei Festivals ist man auf bestimmten Plätzen und rennt nicht wie wildgeworden durch Wald und Feld, weil man denkt, man müsse gegen demokratisch gewählte Regierungschefs Krieg spielen. Hoffentlich werden diese Langzeitstudenten mal erwachsen. Wie gesagt: ich bin für Demonstrationsfreiheit, aber es hat seine Grenzen. Wenn nun mal die Demo nahe des Zauns gerichtlich verboten wurde, können sich nicht diese Fuzzis einfach drüber hinweg setzen.
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Jaja, die Linken, hier nach Toleranz plärren und sich dann über Gläubige Menschen echauffieren.Original von Nina Rügen
und ich toleriere auch religionen ich kann sie nur nicht nachvollziehen!
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Nein, das können und dürfen sie eben nicht. Wenn hier jeder macht, was er will, sitzen wir bald in so Ländern wie Irak, dem "Gaza-Streifen", Sudan oder sonst einem Land, wo sich kein Schwein um Gesetze, Vorschriften und Respekt gegenüber den demokratischen Institutionen schert. Aber scheinbar wollen dass diese Kommunisten so...Eh keinen blassen Schimmer von der Welt, aber Hauptsache Randale. X(Original von Nina Rügen
und wie sie das können!
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Dann unterstützt du auch politische Morde und Enteignungen?Original von Nina Rügen
und wie sie das können!
Hatten wir alles schon. Seit 1933.. Naja, dass die Extremisten - egal ob nun NSDAP oder SED, Gewalt einsetzen ist ja nichts Neues.
Anton von Sorbarban zum Paradies
Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Unionsbankpräsident a.D.
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