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Verfasst: Do 2. Sep 2010, 10:51
von Hajo Poppinga
Original von Gerhard Cheman
Ich beantrage eine allgemeine Aussprache bzw. Debatte hier im Unionsrat über die Arbeit des Unionsratspräsidiums bzw. speziell des Präsidenten des Unionsrates.
Ich unterstütze den Antrag mit Nachdruck.

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 12:43
von Dominik Flemming
Ich ebenso!

Verfasst: Fr 3. Sep 2010, 03:32
von Gerhard Cheman
wundert sich, dass hier nichts passiert..... :rolleyes:

Verfasst: Mo 6. Sep 2010, 12:33
von Pandora Friedmann
Die Republik Roldem beantragt hiermit die Neuwahl des Präsidenten.

Verfasst: Fr 10. Sep 2010, 21:38
von Hajo Poppinga
Ich rege eine gemeinsame Diskussion von Unionsparlament und Unionsrat zum Thema "Parlamentarische Anfragen" an, um eine Umgang mit dem Urteils des ObUG und seinen Folgen zu finden; wir werden über kurz oder lang ja ein gemeinsames Gesetz auf die Beine stellen müssen.

Verfasst: Sa 18. Sep 2010, 19:59
von Pandora Friedmann
Ich beantrage erneut die Neuwahl des Präsidenten.

Verfasst: Mo 18. Okt 2010, 18:42
von SRM
Ich beantrage eine Aussprache zum Gesetz zur Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls.

Verfasst: Mo 25. Okt 2010, 14:50
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
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Unionsexekution für das Kaiserreich Imperia und für die Unionsrepublik Heroth

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich den Unionsrat um Zustimmung zur Unionsexekution über das Kaiserreich Imperia und die Unionsrepublik Heroth gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Unionsverfassung.

Hochachtungsvoll
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Verfasst: Mo 25. Okt 2010, 16:28
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
*fasst sich an den Kopf bei einer derartigen Unkenntnis der imperianischen Verfassung und der dortigen Tagesgeschäfte*

Verfasst: Di 16. Nov 2010, 08:30
von Hajo Poppinga
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II

§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:

"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "

§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Beantragt wird das obige.