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Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 12:32
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Verfassungswidrig ist er nicht, weil es ja ein Bundestagsmandat gibt. Ich halte ihn aber dennoch für falsch.
Artikel 87a
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Ein Bundestagsmandat ist nicht ausreichend.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 13:47
von Oliver von Palm
Doch. Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 bestätigt, dass sich eine Legitimation der Auslandseinsätze aus Art. 24 Abs. 2 GG herleiten lässt. Ein System kollektiver Sicherheit funktioniert eben nur, wenn sich die Beteiligten auch gegenseitig unterstützen.
Dennoch gebe ich dir aber recht darin, dass das Afghanistanmandat ausgesetzt gehört. Die Afghanen müssen ihre friedliche Zukunft alleine schaffen können.
Und bevor jetzt jemand kommt und meint, ich widerspreche mir: Ich hatte nie bestritten, dass es friedliche Muslime gibt. Nur sind die, die hier sind überdurchschnittlich oft solche, die den Terrorismus zumindestens passiv richtig finden (nach dem Motto: In der Fremde sollte man muslimischer sein als in der Heimat).
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 14:39
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Doch. Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 bestätigt, dass sich eine Legitimation der Auslandseinsätze aus Art. 24 Abs. 2 GG herleiten lässt. Ein System kollektiver Sicherheit funktioniert eben nur, wenn sich die Beteiligten auch gegenseitig unterstützen.
Das halte ich für Quatsch. "Zur Wahrung des Friedens" ist nach Art. 87a kein Militäreinsatz zulässig.
Nur sind die, die hier sind überdurchschnittlich oft solche, die den Terrorismus zumindestens passiv richtig finden (nach dem Motto: In der Fremde sollte man muslimischer sein als in der Heimat).
Vorallem aber nach dem Motto: Wenn meine Glaubensbrüder von den USA und ihren Verbündeten bekriegt, unterdrückt und masakriert werden, halten wir zu ihnen.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 14:46
von Oliver von Palm
Vorallem aber nach dem Motto: Wenn meine Glaubensbrüder von den USA und ihren Verbündeten bekriegt, unterdrückt und masakriert werden, halten wir zu ihnen.
Dazu muss man sich nicht in U-Bahnen, Bussen oder Zügen oder auf Plätzen voller Menschen in die Luft jagen. Man die hier geltenden demokratischen Beteiligungsrechte nutzen, um sich z. B. für eine Beendigung der Militärmaßnahmen einzusetzen.
Das halte ich für Quatsch. "Zur Wahrung des Friedens" ist nach Art. 87a kein Militäreinsatz zulässig.
Das Verfassungsgericht hat es so interpretiert, damit ist die juristische Frage auch abgeschlossen.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 14:51
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Dazu muss man sich nicht in U-Bahnen, Bussen oder Zügen oder auf Plätzen voller Menschen in die Luft jagen. Man die hier geltenden demokratischen Beteiligungsrechte nutzen, um sich z. B. für eine Beendigung der Militärmaßnahmen einzusetzen.
Die Menschen sind in den meisten Situationen nicht besonders rational. Und wer für sich selbst in einem speziellen Fall Rationalität beansprucht, muss damit beginnen, mit der Irrationalität der Anderen umzugehen.
Das Verfassungsgericht hat es so interpretiert, damit ist die juristische Frage auch abgeschlossen.
Für den Rechtsrealisten ist das kein Trost.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 14:54
von Oliver von Palm
Die Menschen sind in den meisten Situationen nicht besonders rational. Und wer für sich selbst in einem speziellen Fall Rationalität beansprucht, muss damit beginnen, mit der Irrationalität der Anderen umzugehen.
Du meinst, du bringst Verständnis auf für x-Fachen Mord?
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 15:12
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Du meinst, du bringst Verständnis auf für x-Fachen Mord?
Nein, wer ernsthaft für Frieden und friedliche Koexistenz eintritt, darf sich aber nicht an diesem Punkt aufhalten und nach der Ursache für die Gewalt suchen. Und die liegt zuallererst in Jahrzehnten und Jahrhunderten westlicher Hegemonialpolitik.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 15:13
von Oliver von Palm
Original von Montgomery Scott
Nein, wer ernsthaft für Frieden und friedliche Koexistenz eintritt, darf sich aber nicht an diesem Punkt aufhalten und nach der Ursache für die Gewalt suchen. Und die liegt zuallererst in Jahrzehnten und Jahrhunderten westlicher Hegemonialpolitik.
Nun kam der politische Islam erst in den 70ern auf. Und hatte erstmal mit westlicher Hegemonialpolitik wenig zu tun.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 15:17
von Montgomery Scott
Dass z. B. Comeni im Iran an die Macht kam, hing Deiner Meinung nach nicht mit der Machthaberschaft des vom Westen installierten Schah zusammen?
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 15:19
von Oliver von Palm
Original von Montgomery Scott
Dass z. B. Comeni im Iran an die Macht kam, hing Deiner Meinung nach nicht mit der Machthaberschaft des vom Westen installierten Schah zusammen?
Der Shah war nicht vom Westen installiert, sondern nur protegiert, und die wenigsten Iraner hatten damals einen Hass auf die westliche Lebensweise.