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Verfasst: So 13. Apr 2014, 12:26
von Josef Altmann
Als temporär fungierender Sekretär der Imperialversammlung beantrage ich die Neuwahl des Amtes des Sekretärs der Imperialversammlung durch das Planum.

Antrag Verhandlungsmandat für den Unionsverfassungskonvent

Verfasst: Mi 23. Apr 2014, 15:17
von Josef Altmann
Ich stelle den Antrag, dass die Imperialversammlung eine Aussprache hält, um ein Verhandlungsmandat für den Unionsverfassungskonvent zu erarbeiten.

RE: Antrag Verhandlungsmandat für den Unionsverfassungskonvent

Verfasst: Do 12. Mär 2015, 20:35
von Dionysius Buddenberg
Ich beantrage die Neuwahl des Imperialsekretärs.

Verfasst: Di 2. Jun 2015, 11:02
von Judith von Duden
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Die Imperialkanzlerin

Sehr geehrter Herr Sekretär,

in Übereinstimmung mit Artikel 19 Absatz 2 Verfassungsurkunde bitte ich Sie um Bestätigung der Imperialminister durch die Imperialversammlung:
  • Frau Miranda Marina von Daldrup, für das Department für Inneres, Kommunales und Finanzen,
  • Herrn Roderik Fauconberg, für das Department für Handel, Justiz und öffentliche Dienste sowie als Chef der Staatskanzlei,
  • Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Hanna Lagerkvist, für das Department für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Judith Lukasfeuerborn

Verfasst: Mi 18. Jan 2017, 16:39
von Maximilian zu Lindstein
Ich beantrage die Wahl eines Imperialkanzlers.

Verfasst: Do 2. Feb 2017, 21:51
von Maximilian zu Lindstein
Als kommissarischer Sekretär beantrage ich die Wahl des Sekretärs der Imperialversammlung.

Verfasst: So 12. Feb 2017, 15:37
von Rudolph Baader
Ich würde gerne eine Regierungserklärung abgeben wollen, Herr Sekretär.

Verfasst: So 12. Feb 2017, 15:45
von Maximilian zu Lindstein
Leite ich umgehend ein, Herr Kanzler.

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 16:21
von Maximilian zu Lindstein
Ich beantrage die Ernennung Herrn Pellegrino Camemberti zu Minister für Justiz in einen verkürzten Verfahren.

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 17:00
von Maximilian zu Lindstein
Ich erbitte eine Aussprache über den Artikel 17 der Verfassung, Wahl des Imperialkanzlers.
Artikel 17

Wahl des Imperialkanzlers

Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf drei Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren. Wiederwahl ist zulässig. Nachdem der Kandidat seine Wahl angenommen hat wird er vom Sekretär der Imperialversammlung zum Imperialkanzler ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.