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Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 14:07
von Kreittmayr
Original von Konrad Grimm
Aber ich hätte kein Problem damit, wenn man Fräulein Hilton enteignen würde. Warum? Weil ich sie nicht mag. Weil mir das Gehabe dieser neureichen Tussi auf den Geist geht.
Adé, Prinzipien.

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 14:09
von Oliver von Palm
Original von Kreittmayr

Adé, Prinzipien.
Ausnahmen bestätigen die Regel.

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 14:12
von Kreittmayr
Original von Oliver von Palm
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Unsinn. Wenn du mich fragst, dann trifft langsam meine damalige Prognose ein, dass Thorsten sich deutlich auf dem Weg zur Anti-Intellektualität befindet.

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 17:13
von Baudouin de Billancourt
Aus Interesse: kann man hier theoretisch auch eine Haftstrafe bekommen, weil man ein paar mal seinen Führerschein vergessen hat? Was ist die Höchststrafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 18:38
von Amber Marie Ford
Nein. "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bedeutet, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, für welches man überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt. Strafrahmen in Deutschland: Freiheitstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 19:11
von Zachary J. Mason Smith
Das Vergessen der Urkunde ist soweit ich weiß eine Ordnungswidrigkeit nach StVZO und wird i.d.R. mit 10 EUR geahndet.

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 20:04
von Amber Marie Ford
Richtig, das Nichtmitführen der Fahrerlaubnisurkunde bei Führung eines Kraftfahrzeuges ist eine Ordnungswidrigkeit, mit Geldbuße nach einer auf der Grundlage des § 6 StVG erlassenen Rechtsverordnung geahndet werden kann (und bevor jetzt jemand fragt, ob man eine Geldbuße in einer Rechtsverordnung androhen darf: das BVerfG hat entschieden, man darf ;).

Und was ich noch ergänzen wollte: wem mangels Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen oder als Maßregel der Besserung und Sicherung die Fahrerlaubnis entzogen wurde verwirkt wenn er dennoch ein Kraftfahrzeug führt ebenso eine Bestrafung wegen Fahrens ohen Fahrerlaubnis, wie jemand dem als Nebenstrafe in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Fahrverbot auferlegt wurde.

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 23:22
von Konrad Grimm
Original von Kreittmayr
Adé, Prinzipien.
Na hoffentlich.

Nur meine Sache soll meine Sache sein.

Verfasst: So 10. Jun 2007, 12:06
von Zachary J. Mason Smith
Original von Kreittmayr

Adé, Prinzipien.
Seine Prinzipien hat er nicht verletzt: Ich mache nur das, was mir gefällt.

Verfasst: So 10. Jun 2007, 14:03
von Konrad Grimm
Original von Zachary-John Mason-Smith
Seine Prinzipien hat er nicht verletzt: Ich mache nur das, was mir gefällt.
Das ist kein Prinzip, denn das tut jeder. Mir ist es lediglich bewusst und ich tue gar nicht so, als sei es anders.