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Gut, Mijnheers. Ich würde dann folgendes vorschlagen:
1. Ein Exekutivkomitee (alle folgenden Namen sind natürlich nur Platzhalter bzw. Vorschläge), welches aus dem freisteinischen MP und dem harbothensischen PM besteht. Dieses Komitee hat die Regierungsgewalt inne und fungiert als Regierung. Man muß einen Modus finden, nachdem ein Vorsitzender dieses Komitees bestimmt wird. Meiner Ansicht nach bieten sich dazu drei Lösungen. a) Rotationsprinzip b) Wahl zwischen den beiden Landesfürsten durch die Bürger beider Länder oder c)man sucht sich jmd. Drittes. Lösung c) erscheint dabei als schlechteste, vergrößerte man dadurch doch nur den Personalaufwand.
2. Nun braucht natürlich die neue Gemeinschaft auch eine Legislative. Dieses kann entweder aus einem vollwertigen Parlament bestehen oder man findet eine Alternativlösung. Gründe für eine Alternativlösung könnten bspw. sein, daß man vermeiden möchte, daß ein Teil der Gemeinschaft permanent vom anderen überstimmt wird o.ä. Würde man sich nicht für ein Parlament im klassischen Sinne anbieten, könnte sich etwa ein Legislativkomitee anbieten, in dem etwa die Regierungschefs beider Länder sowie je ein Delegierter der beiden Landesparlamente sitzt.
3. Bezüglich der Gesetze würde ich vorschlagen, daß alle bisherigen Landesgesetze in Kraft bleiben, und die Ausführung dieser Gesetze wie bisher auch den Regierungschefs der jeweiligen Länder obliegt. Man sollte den beteiligten Länder aber die Möglichkeit geben die Ausführung der Landesgesetze auf das neue Exekutivkomitee zu übertragen.
Gleichzeitig sollte das neue Legislativkomitee die Kompetenz dazu besitzen eigene Gesetze zu erlassen, die ggf. auch bestehende landesrechtliche Regelungen ersetzen können - ganz im Sinne eines höherrangigen Rechts also. Sollte ein Partner dieser Verwaltungsgemeinschaft bestimmte bereiche sich vorbehalten wollen, kann man ja bestimmte Gebiete den Ländern vorbehalten bzw. von vornherein die Gesetzgebungskompetenz der Verwaltungsgemeinschaft beschränken.
Von solchen Beschränkungen würde ich allerdings abraten, sofern man sich für ein paritätisch besetztes Legislativkomitee entscheidet. Dann kann ohnehin kein Land übervorteilt werden.
Hoffentlich konnte ich zur weiteren Diskussion beitragen, Mijnheers.
1. Ein Exekutivkomitee (alle folgenden Namen sind natürlich nur Platzhalter bzw. Vorschläge), welches aus dem freisteinischen MP und dem harbothensischen PM besteht. Dieses Komitee hat die Regierungsgewalt inne und fungiert als Regierung. Man muß einen Modus finden, nachdem ein Vorsitzender dieses Komitees bestimmt wird. Meiner Ansicht nach bieten sich dazu drei Lösungen. a) Rotationsprinzip b) Wahl zwischen den beiden Landesfürsten durch die Bürger beider Länder oder c)man sucht sich jmd. Drittes. Lösung c) erscheint dabei als schlechteste, vergrößerte man dadurch doch nur den Personalaufwand.
2. Nun braucht natürlich die neue Gemeinschaft auch eine Legislative. Dieses kann entweder aus einem vollwertigen Parlament bestehen oder man findet eine Alternativlösung. Gründe für eine Alternativlösung könnten bspw. sein, daß man vermeiden möchte, daß ein Teil der Gemeinschaft permanent vom anderen überstimmt wird o.ä. Würde man sich nicht für ein Parlament im klassischen Sinne anbieten, könnte sich etwa ein Legislativkomitee anbieten, in dem etwa die Regierungschefs beider Länder sowie je ein Delegierter der beiden Landesparlamente sitzt.
3. Bezüglich der Gesetze würde ich vorschlagen, daß alle bisherigen Landesgesetze in Kraft bleiben, und die Ausführung dieser Gesetze wie bisher auch den Regierungschefs der jeweiligen Länder obliegt. Man sollte den beteiligten Länder aber die Möglichkeit geben die Ausführung der Landesgesetze auf das neue Exekutivkomitee zu übertragen.
Gleichzeitig sollte das neue Legislativkomitee die Kompetenz dazu besitzen eigene Gesetze zu erlassen, die ggf. auch bestehende landesrechtliche Regelungen ersetzen können - ganz im Sinne eines höherrangigen Rechts also. Sollte ein Partner dieser Verwaltungsgemeinschaft bestimmte bereiche sich vorbehalten wollen, kann man ja bestimmte Gebiete den Ländern vorbehalten bzw. von vornherein die Gesetzgebungskompetenz der Verwaltungsgemeinschaft beschränken.
Von solchen Beschränkungen würde ich allerdings abraten, sofern man sich für ein paritätisch besetztes Legislativkomitee entscheidet. Dann kann ohnehin kein Land übervorteilt werden.
Hoffentlich konnte ich zur weiteren Diskussion beitragen, Mijnheers.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Sa 24. Sep 2011, 19:46, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Nun, zunächst mal vielen Dank an Hajo, für Deine Ausführungen.
Wird sind uns ja hier nun soweit einig, dass wir eine Verwaltungsgemeinschaft nach dem Vorbild Salbor-Katistas haben wollen.
Im Prinzip sind wir uns ja im Verfassungsvorschlag auch einig, so kann es funktionieren. Auch Artikel 23 sollte, wie Hajo angedeutet hat, ausreichen.
Sehe ich das richtig, es geht also derzeit nur um einen Namen des Zusammenschlußes und des Parlaments?
wundert sich, wie Herr Vsolic in den Besprechungsraum durchgestellt wurde und seine Meinung per Lautsprecher kundgetan hat
Wird sind uns ja hier nun soweit einig, dass wir eine Verwaltungsgemeinschaft nach dem Vorbild Salbor-Katistas haben wollen.
Im Prinzip sind wir uns ja im Verfassungsvorschlag auch einig, so kann es funktionieren. Auch Artikel 23 sollte, wie Hajo angedeutet hat, ausreichen.
Sehe ich das richtig, es geht also derzeit nur um einen Namen des Zusammenschlußes und des Parlaments?
wundert sich, wie Herr Vsolic in den Besprechungsraum durchgestellt wurde und seine Meinung per Lautsprecher kundgetan hat
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Nicht ganz. Ich bin mir auch noch nicht ganz sicher, wie die Regierung organisiert werden soll und inwiefern die Rechte der einzelnen Länder in den gemeinsamen Institutionen vertreten werden sollen. Eine Idee wäre, dass die Regierungsgewalt zwischen den Ländern rotiert.
Bernardo G. Macaluso 
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Also, liebe Freunde, mit dem Vorschlag von Salbor-Katista werdet ihr, so glaube ich, euren Vorstellungen nicht gerecht.
Ich darf als Beispiel zitieren:
Aber es sei mir auch noch eine weitere Frage gestattet: Wo soll denn der wirkliche Gewinn für die teilnehmenden Länder Freistein und Heroth in dieser Verwaltungsgemeinschaft liegen? Derzeit sollen ja nach euren Vorstellungen alle bestehenden Strukturen erhalten bleiben (Landtag Freistein, Ministerpräsident Freistein, Abgeordnetenhaus Heroth, Primo Ministro Heroth) und gleichzeitig noch neue Strukturen geschaffen werden (Ministerpräsident Freistein-Heroth, Landtag Freistein-Heroth).
Was soll euch denn diese Verwaltungsgemeinschaft bringen? Wichtig wäre doch, sich erstmal auf folgende Grundprämissen zu einigen:
1. Derzeit bestehende Gesetze der Länder Freistein und Heroth bleiben in Kraft, können aber im Laufe der Zeit durch Gesetze des Landtages von Freistein-Heroth ersetzt werden.
2. Mit der ausführenden Gewalt in beiden Unionsländern, auch für bestehende Landesgesetze, ist der neue Ministerpräsident von Freistein-Heroth zuständig. Die bisherigen Landeschefs treten in dieser Hinsicht ihre Kompetenzen an ihn ab.
3. Das Amt des Ministerpräsidenten von Freistein-Heroth routiert zwischen den Landeschefs von Heroth und Freistein in einem bestimmten zeitlichen Turnus.
4. Ein gemeinsames Forum.
Ich darf als Beispiel zitieren:
So eine Klausel macht nur Sinn, wenn man den wirklich Willen zur Vereinigung hat.Artikel 25
(1) Mit Inkrafttreten dieser Verfassung verlieren der bisherige Ministerpräsident des Freistaates Freistein und der Präsident der Republik Heroth ihre Ämter; an ihre Stelle tritt der Ministerpräsiden des Landes Freistein - Heroth.
Aber es sei mir auch noch eine weitere Frage gestattet: Wo soll denn der wirkliche Gewinn für die teilnehmenden Länder Freistein und Heroth in dieser Verwaltungsgemeinschaft liegen? Derzeit sollen ja nach euren Vorstellungen alle bestehenden Strukturen erhalten bleiben (Landtag Freistein, Ministerpräsident Freistein, Abgeordnetenhaus Heroth, Primo Ministro Heroth) und gleichzeitig noch neue Strukturen geschaffen werden (Ministerpräsident Freistein-Heroth, Landtag Freistein-Heroth).
Was soll euch denn diese Verwaltungsgemeinschaft bringen? Wichtig wäre doch, sich erstmal auf folgende Grundprämissen zu einigen:
1. Derzeit bestehende Gesetze der Länder Freistein und Heroth bleiben in Kraft, können aber im Laufe der Zeit durch Gesetze des Landtages von Freistein-Heroth ersetzt werden.
2. Mit der ausführenden Gewalt in beiden Unionsländern, auch für bestehende Landesgesetze, ist der neue Ministerpräsident von Freistein-Heroth zuständig. Die bisherigen Landeschefs treten in dieser Hinsicht ihre Kompetenzen an ihn ab.
3. Das Amt des Ministerpräsidenten von Freistein-Heroth routiert zwischen den Landeschefs von Heroth und Freistein in einem bestimmten zeitlichen Turnus.
4. Ein gemeinsames Forum.
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Herr Cheman, in Bezug auf die Regierungsstrukturen sehe ich vorallem mit Bezug auf den Vorschlag von Herrn Poppinga noch Gesprächsbedarf. Ich werde dazu noch einen Vorschlag machen.
Ich sehe den Sinn in erster Linie darin, dass wir durch die Zusammenlegung der Regierung enorm an Personal einsparen und ein gemeinsames Parlament ebenfalls effizienter arbeiten könnte. Durch die jüngeren Veränderungen auch in demographischer Hinsicht sind eben andererseits viele Gründe weggefallen, die früher gegen eine Verwaltungsgemeinschaft gesprochen hätten.
Ich sehe den Sinn in erster Linie darin, dass wir durch die Zusammenlegung der Regierung enorm an Personal einsparen und ein gemeinsames Parlament ebenfalls effizienter arbeiten könnte. Durch die jüngeren Veränderungen auch in demographischer Hinsicht sind eben andererseits viele Gründe weggefallen, die früher gegen eine Verwaltungsgemeinschaft gesprochen hätten.
Bernardo G. Macaluso 
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*so* Ich wäre übrigens gegen ein gemeinsames Forum. Es hätte eindeutig mehr Flair, wenn die Länder weiter in getrennten Foren simuliert würden und die Harbothenser dann für die Parlamentssitzungen "rüber kämen" *so*
Bernardo G. Macaluso 
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In Ordnung, aber dann muß hier nochmal gesprochen werden. Denn dann müßte es tatsächlich für beide Länder ein Parlament und einen Regierungschef geben.Original von Bernardo Macaluso
Ich sehe den Sinn in erster Linie darin, dass wir durch die Zusammenlegung der Regierung enorm an Personal einsparen und ein gemeinsames Parlament ebenfalls effizienter arbeiten könnte. Durch die jüngeren Veränderungen auch in demographischer Hinsicht sind eben andererseits viele Gründe weggefallen, die früher gegen eine Verwaltungsgemeinschaft gesprochen hätten.
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Wo soll denn sonst die Einsparung an Personal sein? Drei Parlamente (Länder+Verwaltungsgemeinschaft) wegen der personellen Überschneidungen meinetwegen noch - aber spätestens bei drei Regierung gibt es doch nur noch zusätzliches Personal; oder habe ich einen Denkfehler?
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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