Verfasst: Di 3. Mai 2011, 20:41
Inwieweit gekürzt werden kann, muss anhand von Daten entschieden werden. Wie weit ist Katista hier denn?Original von Hans Sack
Eine verkürzung um über die hälfte der Zeit ist absolut Inakzeptabel.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Inwieweit gekürzt werden kann, muss anhand von Daten entschieden werden. Wie weit ist Katista hier denn?Original von Hans Sack
Eine verkürzung um über die hälfte der Zeit ist absolut Inakzeptabel.
Herr Mason um ihnen von meiner seite einen rahmen zu nennen: alles unter sieben Jahren steht für mich nicht zur Diskussion.Original von SRM
Inwieweit gekürzt werden kann, muss anhand von Daten entschieden werden. Wie weit ist Katista hier denn?
Alle weiteren in der aktuellen Debatte von mir angekündigten Vorschläge zu Daten eines früheren Ausstiegs werde ich in den nächsten Tagen hier präsentieren. Wir befinden uns noch in Gesprächen und Verhandlungen zum Thema Energiversorgung durch regenerative Energien und den Ausbau dieser Energien. Diese Gespräche laufen derzeit im Kabinett und mit den Betreibern (Energieversorgern). Ich hatte ja angekündigt, dass die hier von Herrn Rousseau-Mason vorgeschlagegen Daten nicht realistisch für uns sind und daher abzulehnen sind. Aso in Kürze weitere Vorschläge von uns.Akutelle Atomkraftwerke im Freistaat Freistein am Netz:
Beide AKW's besitzen eine Betriebserlaubnis der Staatsregierung, laut Energiegesetz des Freistaates Freistein (Landesgesetz) und dem Unionsgesetz zur Nutzung der Kernenergie, bis zum 31.12.2019.
Name: Atomkraftwerk Griessberg
Typ: Druckwasserreaktor
Leistung: 1390 MW
Besitzer: 100% FreisteinEnergy
Inbetriebnahme: 1996
Name: Atomkraftwerk Grauschen
Typ: Druckwasserreaktor
Leistung: 1480 MW
Besitzer: 50% FreisteinEnergy + 50% BlueStrom
Inbetriebnahme: 1997
Weitere in der Vergangenheit im Freistaat Freisteinin Betrieb befindliche AKWs sind seit längerem Zeitraum vom Netz und sind bereits stillgelegt, gesichert bzw. abgebaut.
Bisher in Freistein angefallener Abfall aus den Atomanlagen lagert bis dato in den 2 vorhandenen Zwischenlagern bei den AKWs Griessberg und Grauschen.
Es geht hier aber um die gesammte Union und somit bleibe ich bei meiner Meinung.Original von SRM
Werter Herr Sack, wie der Unionspräsident mitteilte, gibt es in Katista keine Atomenergie mehr. Insofern ist hier kein Ausstieg nötig
Weiterhin sind Imperia und die WI atomstromfrei. Bleiben Freistein, Heroth, Salbor und Roldem.
Wobei festzustellen ist, dass die Berechnungen über das Alter der AKWs weiterhin ab dem Verkünden des Urspungsgesetzes (das Unionsgesetz zur Nutzung von Kernenergie) vom 10. November 2009 gemacht werden sollten bzw. müssen.§ 8 Abschaltung bestehender Atomkraftwerke
Bestehende Atomkraftwerke müssen nach folgender Staffelung abgeschaltet werden:
a) Kraftwerke älter als 30 Jahre bis zum 31. Dezember 2011.
b) Kraftwerke älter als 20 Jahre bis zum 31. Dezember 2014 .
c) Kraftwerke älter als 10 Jahre bis zum 31. Dezember 2016.
Offensive des Freistaates Freistein zur Förderung und zum Ausbau von regenariven Energien
Der Freistaat Freistein hat in Gesprächen und Verhandlungen im Kabinett und mit Energieversorgen und Städten und Kommunen eine Offensive zum Ausbau der regenerativen Energien beschlossen.
Durch eine Änderung des Energiegesetzes des Freistaates Freistein sollen folgende Dinge aufgenommen und festgelegt werden:
- Einmalige Subvention von Solaranlagen, Windkraftanlagen, weiteren regenerativen Erzeugern für Privathaushalte, Firmen und Vereine im Freistaat Freistein mit 3% bzw. 5% des Anschaffungspreises bis einschließlich Anschaffungen bis 31.12.2015 durch den Freistaat Freistein bei vorheriger Beantragung und Nachweis an die Staatsregierung. Bedingung ist, der jeweiliger Hersteller der Anlagen muss aus einem Unionsland der DU (3% Förderung) oder aus dem Freistaat Freistein kommen (5% Förderun)
- Aufbau eines „Fonds für regenerative Energien des Freistaates Freistein“. In diesem Fond kauft die Staatsregierung des Freistaates Freistein für einen vom Staatsministerium der Wirtschaft und Finanzen per Verordnung auf 2 Jahre festgelegten Festpreis die erzeugte Energie von Privathaushalten, Firmen und Vereinen ab und verkauft sie zu Marktpreisen an die jeweiligen Energieversorger. Somit ist eine Sicherstellung eines stabilen Preissegments für die Privathaushalte, Firmen und Vereine garantiert. Der „Fonds für regenerative Energien des Freistaates Freistein“ soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden.
- Jede öffentliche Einrichtung, jedes öffentliche Gelände (die jeweils zuständige Verwaltung befasst sich damit), jedes Ministerium in Freistein, jede Stadt(verwaltung) und jede Kommune muss bis zum 31.12.2013 in einem Bericht an die Staatsregierung geprüft haben, ob und in welcher Größe eine Anlage zur regenerativen Energiegewinnung gebaut bzw. ausgebaut werden kann. In diesem Bereicht müssen Kosten, Vor- und Nachteile, Meinungen der betroffenen Bürger und Verantwortungsträger/Mitarbeiter und die Umsetzung enthalten sein Die Staatsregierung prüft diese Berichte und erteilt dann abschließend die Beschlüsse, wo und in welcher Form jeweils gebaut werden soll und beauftrag die Betroffenen somit umgehend mit der Endplanung, der Baugenehmigungsphase, dem Bau und der Inbetriebnahme. Dies muß bis spätestens 31.12.2015 erfolgt sein.
- Bauanträge für regenerative Energiegewinnungsanlagen sollen bis zum 31.12.2015 generell mit erhöhtem Tempo geprüft und bearbeitet werden.
- Die betroffenen Energieversorger garantieren, keine Mitarbeiter der derzeitigen AKWs betriebsbedingt zu kündigen, sondern Ihnen Weiterbeschäftigungen im Energiebereich des Freistaates Freistein oder im Bereich der Endlagerung des atomaren Abfalls in Freistein anzubieten. Ausgenommen sind Arbeitnehmer die Altersteilzeit bzw. Ruhestand antreten. Ausserdem verpflichten sich die Energieversorger in Freistein ihre eigenen regenerativen Energieversorgungsanlagen um 15% zu erhöhen. Beide Ziele sind bis zum 31.12.2016 abzuschließen. Sollten die Anlagen der Energieversorger (Betreiber) fristgerecht um 15% erhöht bzw. ausgebaut sein, erhalten sie eine Ausgleichszahlung vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 für den durch regenerative Energien leicht teureren produzierten Strom im Vergleich zum Atomstrom. Stichjahr für diese Berechnungen sind die Produktions- und Verkaufspreise aus dem Jahr 2015.
-Die letzten beiden freisteinischen AKW‘s müssen am 31.12.2016 vom Netz genommen werden - Atomausstieg 2016!