Inwieweit gekürzt werden kann, muss anhand von Daten entschieden werden. Wie weit ist Katista hier denn?Original von Hans Sack
Eine verkürzung um über die hälfte der Zeit ist absolut Inakzeptabel.
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Herr Mason um ihnen von meiner seite einen rahmen zu nennen: alles unter sieben Jahren steht für mich nicht zur Diskussion.Original von SRM
Inwieweit gekürzt werden kann, muss anhand von Daten entschieden werden. Wie weit ist Katista hier denn?
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.
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Werter Herr Sack, wie der Unionspräsident mitteilte, gibt es in Katista keine Atomenergie mehr. Insofern ist hier kein Ausstieg nötig 
Weiterhin sind Imperia und die WI atomstromfrei. Bleiben Freistein, Heroth, Salbor und Roldem.
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Nun, ich will aus gegebenem Anlaß die von Herrn Macaluso als Quelle genannte Zahl von 8 AKWs in Freistein korrigieren.
Bis auf 2 AKWs, wie ich schon mitteilte sind alle anderen bereits in den letzten Jahren vom Netz gegangen.
Aktuell gibt es in Freistein also derzeit noch 2 AKWs.
Hier eine offizielle, aktuelle Statistik:
Desweiteren würde ich die Kollegen hier bitten, auch in dem Vorschlag zum Endlagerstättengesetz im Parlament nochmals mit Druck zu machen. WIr brauchen auch hier eine Entscheidung.
Bis auf 2 AKWs, wie ich schon mitteilte sind alle anderen bereits in den letzten Jahren vom Netz gegangen.
Aktuell gibt es in Freistein also derzeit noch 2 AKWs.
Hier eine offizielle, aktuelle Statistik:
Alle weiteren in der aktuellen Debatte von mir angekündigten Vorschläge zu Daten eines früheren Ausstiegs werde ich in den nächsten Tagen hier präsentieren. Wir befinden uns noch in Gesprächen und Verhandlungen zum Thema Energiversorgung durch regenerative Energien und den Ausbau dieser Energien. Diese Gespräche laufen derzeit im Kabinett und mit den Betreibern (Energieversorgern). Ich hatte ja angekündigt, dass die hier von Herrn Rousseau-Mason vorgeschlagegen Daten nicht realistisch für uns sind und daher abzulehnen sind. Aso in Kürze weitere Vorschläge von uns.Akutelle Atomkraftwerke im Freistaat Freistein am Netz:
Beide AKW's besitzen eine Betriebserlaubnis der Staatsregierung, laut Energiegesetz des Freistaates Freistein (Landesgesetz) und dem Unionsgesetz zur Nutzung der Kernenergie, bis zum 31.12.2019.
Name: Atomkraftwerk Griessberg
Typ: Druckwasserreaktor
Leistung: 1390 MW
Besitzer: 100% FreisteinEnergy
Inbetriebnahme: 1996
Name: Atomkraftwerk Grauschen
Typ: Druckwasserreaktor
Leistung: 1480 MW
Besitzer: 50% FreisteinEnergy + 50% BlueStrom
Inbetriebnahme: 1997
Weitere in der Vergangenheit im Freistaat Freisteinin Betrieb befindliche AKWs sind seit längerem Zeitraum vom Netz und sind bereits stillgelegt, gesichert bzw. abgebaut.
Bisher in Freistein angefallener Abfall aus den Atomanlagen lagert bis dato in den 2 vorhandenen Zwischenlagern bei den AKWs Griessberg und Grauschen.
Desweiteren würde ich die Kollegen hier bitten, auch in dem Vorschlag zum Endlagerstättengesetz im Parlament nochmals mit Druck zu machen. WIr brauchen auch hier eine Entscheidung.
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Es geht hier aber um die gesammte Union und somit bleibe ich bei meiner Meinung.Original von SRM
Werter Herr Sack, wie der Unionspräsident mitteilte, gibt es in Katista keine Atomenergie mehr. Insofern ist hier kein Ausstieg nötig
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Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.
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Auch Freistein wird sich, wie mehrfach nun angekündigt, an der Debatte um einen vorzeitigen Ausstieg aus der Atomenergie weiter beteiligen und wir werden die realistischen Daten in Kürze liefern können.
Ich bin aber der Meinung, diese Sache ist inzwischen ganz klar Sache der Unionsländer und NICHT der Union. In vielen Unionsländer stellt sich die Frage ja bekanntlich gar nicht mehr, aus diesem Grund müssen die Länder eine Lösung und einen Konsens finden und schließlich jedes Unionsland für sich selbst. Dieser Verantwortung müssen wir uns als Länderregierungschefs stellen.
Genau aus diesen Gründen und genau aus dieser Ansicht heraus diskutieren wir in Freistein derzeit im Kabinett und mit den Energieversorgen, wie lange es dauert kann bzw. wird, bis wir die derzeit noch benötigte Atomenergie ersetzen können und wie wir das tun können. Dabei spielt ganz klar eine Rolle, wie lange der Aus- bzw. Aufbau der regenerativen Energie dauern wird (Diskussion, Verhandlung, Planung, Bau, Inbetriebnahme, usw.), wie man öffentliche Gebäude und Flächen hier mit einbringen kann (z. B. Solaranlagen auf Rathäusern, Windkraftanlagen auf öffentlichen Flächen, usw.), wie wir Anreize für Privatleute schaffen können und natürlich wie es wirtschaftlich und sozial mit einem früheren Ausstieg aussieht. Strom muss weiterhin bezahlbar bleiben und auch Arbeitsplätze müssen gesichert, möglichst ausgebaut werden.
Diese ganzen Themen besprechen wir derzeit in Freistein, mit dem Ziel, ein früheres Datum als 2019 zu finden, das hatte ich ja angekündigt.
Dieser Verantwortung stellen wir uns auch, und das muß jede Landesregierung tun, denn es ist meiner Meinung nach absolute Ländersache. Ich bin gegen die Verwendung von Unionsmitteln.
Ansonsten gelten weiterhin meine bisher hier geäußerten Argumente und die bisher hier von mir aufgezeigten Daten.
Desweiteren denke ich, in spätestens einer Woche erste Ergebnisse unserer Gespräche und Planunen aus Freistein hier präsentieren zu können.
Ich bin aber der Meinung, diese Sache ist inzwischen ganz klar Sache der Unionsländer und NICHT der Union. In vielen Unionsländer stellt sich die Frage ja bekanntlich gar nicht mehr, aus diesem Grund müssen die Länder eine Lösung und einen Konsens finden und schließlich jedes Unionsland für sich selbst. Dieser Verantwortung müssen wir uns als Länderregierungschefs stellen.
Genau aus diesen Gründen und genau aus dieser Ansicht heraus diskutieren wir in Freistein derzeit im Kabinett und mit den Energieversorgen, wie lange es dauert kann bzw. wird, bis wir die derzeit noch benötigte Atomenergie ersetzen können und wie wir das tun können. Dabei spielt ganz klar eine Rolle, wie lange der Aus- bzw. Aufbau der regenerativen Energie dauern wird (Diskussion, Verhandlung, Planung, Bau, Inbetriebnahme, usw.), wie man öffentliche Gebäude und Flächen hier mit einbringen kann (z. B. Solaranlagen auf Rathäusern, Windkraftanlagen auf öffentlichen Flächen, usw.), wie wir Anreize für Privatleute schaffen können und natürlich wie es wirtschaftlich und sozial mit einem früheren Ausstieg aussieht. Strom muss weiterhin bezahlbar bleiben und auch Arbeitsplätze müssen gesichert, möglichst ausgebaut werden.
Diese ganzen Themen besprechen wir derzeit in Freistein, mit dem Ziel, ein früheres Datum als 2019 zu finden, das hatte ich ja angekündigt.
Dieser Verantwortung stellen wir uns auch, und das muß jede Landesregierung tun, denn es ist meiner Meinung nach absolute Ländersache. Ich bin gegen die Verwendung von Unionsmitteln.
Ansonsten gelten weiterhin meine bisher hier geäußerten Argumente und die bisher hier von mir aufgezeigten Daten.
Desweiteren denke ich, in spätestens einer Woche erste Ergebnisse unserer Gespräche und Planunen aus Freistein hier präsentieren zu können.
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Ich kann Ihnen heute hier anhand unserer Gespräche und Verhandlungen, sowie Berechnungen und Planungen einen Vorschlag unterbreiten, wann unsere freisteinischen Atomkraftwerke vom Netz gehen können und wie wir daher das vorgeschlagene Gesetz ändern würden:
Aus unserer Sicht können die letzten AKWs in der DU bzw. in Freistein im Jahr 2016 vom Netz gehen!
Ich möchte Sie, verehrte Kollegen, auch über folgene "Offensive des Freistaates Freistein zur Förderung und zum Ausbau von regenariven Energien " informieren, denn sie ist teil unserer o. g. Gespräche und Verhandlungen und Teil der Basis unseres Beschlusses uns für 2016 zu entscheiden.
Auch die Bürgerinnen und Bürger wurden heute über diese Offensive informiert, wichtig zu bemerken ist aber, dass es sich hier noch nicht um Beschlüsse, o. ä. handelt , sondern um ein Arbeitspapier und ein Vorhaben der Staatsregierung des Freistaates Freistein:
Wobei festzustellen ist, dass die Berechnungen über das Alter der AKWs weiterhin ab dem Verkünden des Urspungsgesetzes (das Unionsgesetz zur Nutzung von Kernenergie) vom 10. November 2009 gemacht werden sollten bzw. müssen.§ 8 Abschaltung bestehender Atomkraftwerke
Bestehende Atomkraftwerke müssen nach folgender Staffelung abgeschaltet werden:
a) Kraftwerke älter als 30 Jahre bis zum 31. Dezember 2011.
b) Kraftwerke älter als 20 Jahre bis zum 31. Dezember 2014 .
c) Kraftwerke älter als 10 Jahre bis zum 31. Dezember 2016.
Aus unserer Sicht können die letzten AKWs in der DU bzw. in Freistein im Jahr 2016 vom Netz gehen!
Ich möchte Sie, verehrte Kollegen, auch über folgene "Offensive des Freistaates Freistein zur Förderung und zum Ausbau von regenariven Energien " informieren, denn sie ist teil unserer o. g. Gespräche und Verhandlungen und Teil der Basis unseres Beschlusses uns für 2016 zu entscheiden.
Auch die Bürgerinnen und Bürger wurden heute über diese Offensive informiert, wichtig zu bemerken ist aber, dass es sich hier noch nicht um Beschlüsse, o. ä. handelt , sondern um ein Arbeitspapier und ein Vorhaben der Staatsregierung des Freistaates Freistein:
Offensive des Freistaates Freistein zur Förderung und zum Ausbau von regenariven Energien
Der Freistaat Freistein hat in Gesprächen und Verhandlungen im Kabinett und mit Energieversorgen und Städten und Kommunen eine Offensive zum Ausbau der regenerativen Energien beschlossen.
Durch eine Änderung des Energiegesetzes des Freistaates Freistein sollen folgende Dinge aufgenommen und festgelegt werden:
- Einmalige Subvention von Solaranlagen, Windkraftanlagen, weiteren regenerativen Erzeugern für Privathaushalte, Firmen und Vereine im Freistaat Freistein mit 3% bzw. 5% des Anschaffungspreises bis einschließlich Anschaffungen bis 31.12.2015 durch den Freistaat Freistein bei vorheriger Beantragung und Nachweis an die Staatsregierung. Bedingung ist, der jeweiliger Hersteller der Anlagen muss aus einem Unionsland der DU (3% Förderung) oder aus dem Freistaat Freistein kommen (5% Förderun)
- Aufbau eines „Fonds für regenerative Energien des Freistaates Freistein“. In diesem Fond kauft die Staatsregierung des Freistaates Freistein für einen vom Staatsministerium der Wirtschaft und Finanzen per Verordnung auf 2 Jahre festgelegten Festpreis die erzeugte Energie von Privathaushalten, Firmen und Vereinen ab und verkauft sie zu Marktpreisen an die jeweiligen Energieversorger. Somit ist eine Sicherstellung eines stabilen Preissegments für die Privathaushalte, Firmen und Vereine garantiert. Der „Fonds für regenerative Energien des Freistaates Freistein“ soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden.
- Jede öffentliche Einrichtung, jedes öffentliche Gelände (die jeweils zuständige Verwaltung befasst sich damit), jedes Ministerium in Freistein, jede Stadt(verwaltung) und jede Kommune muss bis zum 31.12.2013 in einem Bericht an die Staatsregierung geprüft haben, ob und in welcher Größe eine Anlage zur regenerativen Energiegewinnung gebaut bzw. ausgebaut werden kann. In diesem Bereicht müssen Kosten, Vor- und Nachteile, Meinungen der betroffenen Bürger und Verantwortungsträger/Mitarbeiter und die Umsetzung enthalten sein Die Staatsregierung prüft diese Berichte und erteilt dann abschließend die Beschlüsse, wo und in welcher Form jeweils gebaut werden soll und beauftrag die Betroffenen somit umgehend mit der Endplanung, der Baugenehmigungsphase, dem Bau und der Inbetriebnahme. Dies muß bis spätestens 31.12.2015 erfolgt sein.
- Bauanträge für regenerative Energiegewinnungsanlagen sollen bis zum 31.12.2015 generell mit erhöhtem Tempo geprüft und bearbeitet werden.
- Die betroffenen Energieversorger garantieren, keine Mitarbeiter der derzeitigen AKWs betriebsbedingt zu kündigen, sondern Ihnen Weiterbeschäftigungen im Energiebereich des Freistaates Freistein oder im Bereich der Endlagerung des atomaren Abfalls in Freistein anzubieten. Ausgenommen sind Arbeitnehmer die Altersteilzeit bzw. Ruhestand antreten. Ausserdem verpflichten sich die Energieversorger in Freistein ihre eigenen regenerativen Energieversorgungsanlagen um 15% zu erhöhen. Beide Ziele sind bis zum 31.12.2016 abzuschließen. Sollten die Anlagen der Energieversorger (Betreiber) fristgerecht um 15% erhöht bzw. ausgebaut sein, erhalten sie eine Ausgleichszahlung vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 für den durch regenerative Energien leicht teureren produzierten Strom im Vergleich zum Atomstrom. Stichjahr für diese Berechnungen sind die Produktions- und Verkaufspreise aus dem Jahr 2015.
-Die letzten beiden freisteinischen AKW‘s müssen am 31.12.2016 vom Netz genommen werden - Atomausstieg 2016!
