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Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 15:51
von Bianca Böhm
Bitte mal nicht so schnell, meine Herren.

Ich habe den Ausführungen von Herrn Dr. Glencairn im Prinzip nichts hinzuzufügen. Es wären auch meine gewesen. Eine email-Adresse ist der Bank bekannt, unter der man mich erreichen kann. Darüber hinaus ist Ihr B-Net ein Verzeichnis für Staatsbürger und Unternehmen, sowie Vereine und Parteien, die in der DU ansässig sind. Dort habe ich als Ausländer nichts zu suchen. Das ich jetzt hier anwesend bin ist wohl Zeichen genug dafür, dass ich einreisen konnte. Ergo ist auch kein Einreiseantrag zu stellen. Erst recht nicht, da für arcorianische Staatsbürger meines Wissens kein Einreisevisum erforderlich ist. Unsere Staaten unterhalten seit fünf Jahren diplomatische Beziehungen, auch wenn diese, mangels Ihrer Außenpolitik irgendwie nur auf dem Papier bestanden und erst kürzlich, was uns sehr gefreut hat, durch die Entsendung eines Botschafters Ihrerseits sozusagen aufgefrischt wurden.

Mir allerdings auf meine Frage, warum ein Einreiseantrag von Nöten sein soll um hier ein Konto zu unterhalten, zu antworten, es wäre nicht Ihre Aufgabe diese Rechtsvorschrift zu hinterfragen, statt mir eine Antwort zu geben, warum das so ist, das ist eine Frechheit! So würde kein Arcorianer mit einem Ausländer umgehen! Wo bleiben Ihre Manieren?

Lange Rede, kurzer Sinn: Ihre Wirtschaftspolitik lässt etwas zu wünschen übrig und sollte speziell im Bankenbereich aufgearbeitet werden. Mein Konto hingegen können Sie löschen.... müssen Sie sogar, da es mir leider nicht möglich ist. Meine letzten Bramer habe ich bereits Mitte 2009 dem Zoo von Saint Pierre vermacht.

Guten Tag!

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 16:14
von Charles Sparrow
Original von Bianca Böhm
Bitte mal nicht so schnell, meine Herren.

Ich habe den Ausführungen von Herrn Dr. Glencairn im Prinzip nichts hinzuzufügen. Es wären auch meine gewesen. Eine email-Adresse ist der Bank bekannt, unter der man mich erreichen kann. Darüber hinaus ist Ihr B-Net ein Verzeichnis für Staatsbürger und Unternehmen, sowie Vereine und Parteien, die in der DU ansässig sind. Dort habe ich als Ausländer nichts zu suchen. Das ich jetzt hier anwesend bin ist wohl Zeichen genug dafür, dass ich einreisen konnte.
Das mag alles sein, aber wer ein Konto bei der Unionsbank muss einen Einreiseantrag stellen oder Bürger sein. Dies legen die Paragraphen 2g und 2h des Unionsbankgesetzes eindeutig dar. Im Gegenteil besteht kein gesetzlicher Anspruch für Nicht-Bürger, ein Konto bei der Unionsbank zu erhalten. Dies ist jedoch ein Service, den wir gerne anbieten - jedoch unter den eingangs genannten Konditionen.

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 16:23
von A. M. von Kurzschluss
Das das aber irgendwie unsinnig ist und so zusammen passt wie "Fleischwurst mit Nutella" oben drauf, dass man als Ausländer einen Einreiseantrag stellen muss damit man ein Konto eröffnen darf, dass können Sie ja ruhig zugeben und das sollten Sie als Bankdirektor auch durchaus beim Wirtschaftsminister bemängeln. ;)

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 19:21
von Bernardo Macaluso
Original von A. M. von Kurzschluss
Das das aber irgendwie unsinnig ist und so zusammen passt wie "Fleischwurst mit Nutella" oben drauf, dass man als Ausländer einen Einreiseantrag stellen muss damit man ein Konto eröffnen darf, dass können Sie ja ruhig zugeben und das sollten Sie als Bankdirektor auch durchaus beim Wirtschaftsminister bemängeln. ;)
Können Sie das auch noch in einer Weise begründen, die über "irgendwie unsinnig" hinausgeht?

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 21:11
von A. M. von Kurzschluss
Aberr natüürrlisch Monsieur ;)

Schauen Sie, die Sachlage ist doch so: Um Staatsbürger zu werden, muss man sich beim Einwohnermeldeamt, hier nennt man das B-Net, anmelden. Das EMA gehört zum Innenministerium. Das ist die eine Seite.

Auf der anderen Seite steht die Unionsbank. Ein Institut, dass unsere Gelder, sowie sensible Daten über nicht Staatsbürger verwaltet.

Die Bank ist aber nicht dem Innenministerium unterstellt. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass es sich um eine unabhängige, wenn auch trotzdem staatliche Einrichtung handelt. Des weiteren gehe ich davon aus, dass die dort gespeicherten Daten der Geheimhaltung unterliegen. Geht ja niemanden etwas an, woher mein Geld kommt und wie viel ich davon habe. ;) Gleiches gilt natürlich auch im Umkehrschluss. Meine Daten, die beim Einwohnermeldeamt gespeichert sind, dürfen nicht für jeden zugänglich sein, auch nicht für die Bank. Wer weiß, wer damit was anstellt.

So gesehen müssen beide Institutionen unabhängig von einander sein, funktionieren und es darf keine gesetzliche Grundlage geben, die die Entnahme von persönlichen Daten der Bürger für eigene Zwecke ermöglicht. Sollte das doch der Fall sein, was ich nicht hoffe, dann verstößt das gegen die Grundrechte eines jeden Bürgers und gegen den Datenschutz. Den gibt es doch hoffentlich in der DU?

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 22:32
von Charles Sparrow
Original von A. M. von Kurzschluss
Meine Daten, die beim Einwohnermeldeamt gespeichert sind, dürfen nicht für jeden zugänglich sein, auch nicht für die Bank.
Im Grundsatz korrekt, für die Routinekontrollen auf Basis des §2h Unionsbankgesetz ist dieser Abgleich notwendig. Dieser erfolgt übrigens international.

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 22:44
von A. M. von Kurzschluss
Wie meinen Sie das, international? Meine Daten gehen auch an andere Länder? 8o

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 22:48
von A. M. von Kurzschluss
*Ist jetzt noch verwirrter.*

Es gibt keinen § 2 h Unionsbankgesetz. ?(

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 22:56
von SRM
Original von A. M. von Kurzschluss
*Ist jetzt noch verwirrter.*

Es gibt keinen § 2 h Unionsbankgesetz. ?(
Doch, dieser wurde in der Novelle in diesem Sommer eingefügt. Das JurLex ist hier nicht aktuell.

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 22:58
von A. M. von Kurzschluss
Also bitte.... Ich such mich doch nicht durch das Archiv des Parlaments um mich rechtskundig zu machen. Dann soll der Herr bitte gleich den richtigen Verweis hier darlegen.