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Verfasst: So 17. Okt 2010, 13:59
von Bernardo Macaluso
Es gab leider nicht eine einzige Meldung. Wir benötigen natürlich präzise Fehlermeldungen, sonst kann es logischerweise auch keine Rückerstattung geben.

Verfasst: Di 19. Okt 2010, 05:21
von Gerhard Cheman
Das bedeutet für die Beantwortung meiner Frage im Detail?
Und noch eine Zusatzfrage: Eine Abstellung der Fehler (z. B. in den von mir genannten Bereichen: Steuersätze, Verögenssteuer-Grundbetrag, usw.) ist so einfach nicht möglich.....?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 02:34
von Gerhard Cheman
Herr Minister?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 10:15
von Bernardo Macaluso
Eine Abstellung der Fehler ist tatsächlich nicht einfach möglich, da die Steuern von Seiten des Unionsamtes für Finanzen formal korrekt berechnet werden. Die Frage ist, warum offensichtlich fehlerhafte Forderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen aber dazu ist unerlässlich, dass die Fehlermeldungen präziser sind als "die Steuern werden falsch abgebucht". Aus Datenschutzgründen sollte die Kontaktfunktion der Website genutzt werden.

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 13:41
von Gerhard Cheman
Vielen Dank zunächst.