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Verfasst: Mo 30. Sep 2013, 10:45
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Klage

des Senators des Landes Salbor-Katista, Herrn Patrick van Bloemberg-Behrens

gegen den Unionsrat
vertreten durch das Präsidium

auf
I. Anerkennung der rechtmäßigen Mitgliedschaft des Senators Patrick van Bloemberg-Behrens im Unionsrat
II. Einstweilige Anordnung

I. Herr Patrick van Bloemberg-Behrens wurde am 23.08.2013 vom Landtag des Landes Salbor-Katista einstimmig zum Senator des Landes Salbor-Katista berufen. Dem zuvor wurde am 19.08.2013 vom Landtag ebenfalls beschlossen gemäß §9 (2) der Landesverfassung die Vertretung des Landes im Unionsrat an einen Senator zu übertragen. Herr Patrick van Bloemberg-Behrens ist somit rechtmäßiger Vertreter des Landes Salbor-Katista im Unionsrat.
Am 23.08.2013 meldete sich der Kläger im Unionsrat an. Noch am gleichen Tag verweigerte der damalige Präsident des Unionsrates, Herr Massimiliano Napolitani die Akkreditierung des Klägers. Als Begründung wurde angegeben, dass der Kläger nicht die Unionsbürgerschaft besäße.
Als Rechtsgrundlage wurde die Geschäftsordnung des Unionsrates § 3 Abs. 1 Satz 2 und analog dazu § 3 Abs. 7 angegeben.
Der Kläger ist in der Tat nicht Unionsbürger, sondern Unionsangehöriger.
Allerdings wird in der Geschäftsordnung von einer "Staatsbürgerschaft" gesprochen, diese existiert in der Form nicht. Die heutige Gesetzeslage sieht eine Einteilung in Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit vor.
Die ehemalige Staatsbürgerschaft entspricht nicht automatisch der aktuellen Unionsbürgerschaft. Es ist viel mehr festzustellen, dass die Geschäftsordnung des Unionsrates veraltet ist.
Weiterhin ist festzustellen, dass die Geschäftsordnung rechtlich unter der Unionsverfassung einzuordnen ist. Die Bedingungen des §32 (1) sind erfüllt. Die Unionsverfassung stellt weiterhin keine Forderungen daran, ob ein Vertreter die Unionsbürgerschaft oder Unionsangehörigkeit besitzen muss.
II. Da es dem Kläger zurzeit nicht erlaubt wird, an Sitzungen des Unionsrates teilzunehmen, wird die demokratische Willensbildung extrem gestört, da das Land Salbor-Katista keine Stimme in der Gesetzgebung hat. Zudem droht nach Antrag der Unionspräsidentin vom 30.09.2013 die Unionsexekution über Land.

30.09.2013
Patrick van Bloemberg-Behrens

Verfasst: Fr 4. Okt 2013, 15:30
von Enno Janßen
Ich bestätige den Eingang.

Verfasst: Di 22. Okt 2013, 21:27
von Jebb Bongerton
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    Sehr geehrter Herr van Bloemberg-Behrens,

    hinsichtlich Ihres am 30. September 2013 eingegangenen Schreibens mit der Überschrift einer „Klage“ steht einer weitere Behandlung im Wege, dass weder das Gericht, welches sich mit dem Schriftwerk befassen soll, adressiert ist noch ist eine angestrebte Verfahrensart benannt.

    Ich bitte Sie deswegen, Ihre Klageschrift zu konkretisieren.

    Mit freundlichen Grüßen
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    Prof. Joshua B. Bongerton
    Hauptamtlicher Unionsrichter am Unionsgericht

Verfasst: Mi 23. Okt 2013, 18:46
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Adressat ist das Oberste Unionsgericht, die angestrebte Verfahrensart ist ein Organstreitverfahren.

Verfasst: Mo 4. Nov 2013, 14:07
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Könnte ich erfahren, wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist?

Verfasst: Mo 16. Dez 2013, 23:06
von Draga Markievic
lässt anfragen, was aus diesem Verfahren wurde

Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 21:51
von Kauli
Manuri, den 15. Januar 2014

Eilantrag an das oberste Unionsgericht: Feststellung das Geert van Bloemberg-Behrens zu Unrecht Abgeordneter im Unionsparlament ist

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich festzustellen, das Geert van Bloemberg-Behrens nicht zum Abgeordneter des Unionsparlament gewählt werden konnte

Begründung:

Nach §3 Wahlgesetz darf nur für das Unionsparlament kandidieren, wer auch die Unionsbürgerschaft besitzt. Herr Geert van Bloemberg-Behrens wird seit einiger Zeit im Wahlverzeichnis geführt, da er angab, nur aufgrund eines Fehlers der Datenbak des Bürgernetzes als Nebenid geführt wird (siehe Entgültige Liste der Wahlberechtigten für die beiden Wahlen ).

Am 9.1. wurde bekannt, dass des Spieler hinter Herrn van Bloemberg-Behrens auch mit der Id Alexander Krüger an der Unionsparlamentswahl teilgenommen hat. Diese ist im Bürgernetz als Hauptid eingetragen und somit als einzig wahlberechtigte Id anzusehen. Somit war Herr van Bloemberg-Behrens niemals wahlberechtigt und somit nicht berechtigt, das Mandat auszuführen.

Ich beantrage also festzustellen, das Herr van Bloemberg-Behrens kein Abgeordneter des Unionsparlaments ist und das sein Sitz in einer Nachwahl neu zu besetzen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Tiberius Kaulmann

Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 22:04
von Kauli
Manuri, den 15. Januar 2014

Anzeige wg eines mutmasslichen Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB durch Geert van Bloemberg-Behrens/Alexander Krüger

Sehr geehrter Frau Oberste Unionsanwältin,

Hiermit möchte ich Ermittlungen gegen Geert van Bloemberg-Behrens/Alexander Krüger wg eines mutmasslichen Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB anregen.

Begründung:

Nach §3 Wahlgesetz darf nur für das Unionsparlament kandidieren, wer auch die Unionsbürgerschaft besitzt. Herr Geert van Bloemberg-Behrens wird seit einiger Zeit im Wahlverzeichnis geführt, da er angab, nur aufgrund eines Fehlers der Datenbak des Bürgernetzes als Nebenid geführt wird (siehe Entgültige Liste der Wahlberechtigten für die beiden Wahlen ).

Am 9.1. wurde bekannt, dass des Spieler hinter Herrn van Bloemberg-Behrens auch mit der Id Alexander Krüger an der Unionsparlamentswahl teilgenommen hat. Diese ist im Bürgernetz als Hauptid eingetragen und somit als einzig wahlberechtigte Id anzusehen. Somit war Herr van Bloemberg-Behrens niemals wahlberechtigt und somit nicht berechtigt,an der Wahl teilzunehmen. Herr van Bloemberg-Behrens hat trotzdem für das Unionsparlament kandidiert und auch mit beiden Ids an der Wahl teilgenommen, was nach meinem Rechtsverständnis ein Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB ist.

Mit freundlichen Grüßen
Tiberius Kaulmann

Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 23:19
von Geert van Bloemberg-Behrens
- An die Unionsanwaltschaft -

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)

Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.

Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.

Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.

Ich bitte somit um Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geert van Bloemberg-Behrens

Verfasst: So 19. Jan 2014, 14:48
von Jebb Bongerton
Original von Kauli

Manuri, den 15. Januar 2014

Eilantrag an das oberste Unionsgericht: Feststellung das Geert van Bloemberg-Behrens zu Unrecht Abgeordneter im Unionsparlament ist

[...]

Mit freundlichen Grüßen
Tiberius Kaulmann
  • Bild

    Sehr geehrter Herr Kaulmann,

    hinsichtlich Ihres am 15. Januar 2014 eingegangenen Schreibens mit der Überschrift einer „Eilantrag“ steht einer weitere Behandlung im Wege, dass die angestrebte Verfahrensart unbenannt ist, in Zuge deren eine einstweilige Anordnung ergehen soll.

    Ich bitte Sie deswegen, Ihre Klageschrift zu konkretisieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bild
    Prof. Joshua B. Bongerton
    Hauptamtlicher Unionsrichter am Unionsgericht