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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 12:16
von SRM
Alle Wahlen haben funktioniert.

Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 23:08
von Helen Bont
Ich habe - warum auch immer - zum wiederholten male folgende Fehlermeldung: "Ups! Internet Explorer konnte keine Verbindung zu
http://www.pds-84.org herstellen."
Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 19:31
von Mona Isaakson
Ich beende die Wahl zum nebenamtlichen Richter.
Herr Heinrich von Löwenherz erhielt 3 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen, es gab keine Enthaltung. Die Wahlbeteiligung lag bei 5 von 10.
Damit wurde der Kandidat gewählt. Ich gratuliere recht herzlich!
Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 19:34
von Mona Isaakson
Ich beende die Wahl zum hauptamtlichen Richter / Janßen.
Der Kandidat erhielt 4 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme und 1 Enthaltung. Die Wahlbeteiligung lag bei 5 von 10. Damit ist Herr Janßen gewählt! Ich gartuliere recht herzlich!
Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 19:37
von Mona Isaakson
Ich beende die Wahl zum hauptamtlichen Richter / van Middelburg.
Die Kandidatin erhielt 3 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen. Es gab keine Enthaltung. Bei einer Wahlbeteiligung von 5 von 10 wurde Frau van Middelburg daher gewählt. Ich gratuliere recht herzlich!
Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 19:39
von Mona Isaakson
Ich beende die Wahl zum hauptamtlichen Richter / Bongerton.
Bei einer Wahlbeteiligung von 5 von 10 erhielt der Kandidat 5 Ja-Stimmen.
Herr Bongerton ist damit gewählt. Ich gratuliere recht herzlich!
Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 19:48
von Pandora Friedmann
Ich möchte Sie ja ungern belehren, aber die Wahlen unterliegen dem Art. 59 S. 1 UVerf und gemäß der Vorschrift braucht es zur erfolgreichen Wahl zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Somit wären nur Janßen und Bongerton gewählt.
Verfasst: Di 13. Jul 2010, 11:11
von Mona Isaakson
Ich danke für den Hinweis und bitte um Entschuldigung für meinen Fehler. Ich revidiere somit das Ergebnis:
Gewählt sind lediglich die Kandidaten zum hauptamtlichen Richterposten Bongerton und Janßen. Die Kandidatin van Middelburg erhielt nicht die notwendige Mehrheit.
Der Kandidat von Löwenherz wurde nicht zum nebenamtlichen Richter gewählt, da er ebenfalls die erforderliche Mehrheit nicht erreichte.