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Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 09:37
von Joeli Veitayaki
Es ist hier das selbe Problem, wie bei der Einspruchsfrist im anderen Diskussionsbeitrag.
Es ist nicht die Sache des Parlamentes, sondern Sache der Ländervertretung, seine Recht (und Pflichten) in einer angemessenen Frist wahrzunehmen.
Wenn das Präsidium des Unionsrates es nicht schafft, eine Gesetzesvorlage aus dem UP unmittelbar nach Bekanntgabe zur hiesigen Aussprache zu bringen, dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 12:05
von Ot Helfsen
Original von Joeli Veitayaki
[...], dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
Es soll ja nicht dem Parlament angelastet werden, Herr Parlamentssprecher.

Es ging eher darum, die Qualität der Unionsratsarbeit im Sinne der Gütekriterien einer nicht nur formal demokratischen Gesetzgebung zu verbessern.
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 17:42
von Joeli Veitayaki
Eine QUALITÄTSVERBESSERUNG der Arbeit im Unionsrat wird nicht durch eine Verlängerung der "Arbeitszeit" erreicht, sondern durch eine vollständige Anwesenheit und MITARBEIT aller Ländervertreter.
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 18:27
von Pandora Friedmann
Original von Joeli Veitayaki
Wenn das Präsidium des Unionsrates es nicht schafft, eine Gesetzesvorlage aus dem UP unmittelbar nach Bekanntgabe zur hiesigen Aussprache zu bringen, dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
Herr Kollege, Sie vermischen hier die Inhalte zweier Aussprachen. Es geht nicht um Verfehlungen des Präsidiums, sondern um die Auseinandersetzung mit Parlamentsgesetzen.
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 18:47
von Palin Waylan-Majere
Original von Joeli Veitayaki
Wenn das Präsidium des Unionsrates es nicht schafft, eine Gesetzesvorlage aus dem UP unmittelbar nach Bekanntgabe zur hiesigen Aussprache zu bringen, dann darf man diese Versäumnisse nicht dem Parlament anlasten.
Ja, richtig. Das ist eher der Unionsregierung anzulasten, die permanent die Verfassung umgeht und ihre Anträge exklusiv dem Unionsparlament vorlegt und dem Unionsrat somit keine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
Eine QUALITÄTSVERBESSERUNG der Arbeit im Unionsrat wird nicht durch eine Verlängerung der "Arbeitszeit" erreicht, sondern durch eine vollständige Anwesenheit und MITARBEIT aller Ländervertreter.
Das klingt zwar schön und gut, doch welchen Realisierungsvorschlag haben Sie? Warum alles in Eile hinpfuschen, statt sich in Ruhe mit der jeweiligen Thematik auseinanderzusetzen.
Ein Rechtstaat lebt von guten Gesetzen, die Demokratie von guter Debatte.
Wenn wir diese beiden Prinzipien opfern wollen, nur damit alle möglichen und unmöglichen Gesetzesvorlagen möglichst schnell durchgewunken werden, hätten wir doch jeden Maßstab verloren.
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 19:03
von Joeli Veitayaki
Ich habe schon einmal gesagt, dass wir Ländervertreter schon bei der Aussprache im UP mitreden und sachliche Argumente vorbringen können. Wer das nicht in Anspruch nimmt ist selbst schuld.
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 19:11
von Pandora Friedmann
Das hatte Fabian Montary seinerzeit schon intenstiv getan und wurde deswegen beschimpft - aus dem Grund, dass er sich einmischt und vermeintlich störte - und das habe ich teilweise auch schon wahrgenommen. Interessiert hat die Einwürfe fast niemand jemanden. Gut, Montary war mal als Experte statt als Ländervertreter geladen und hat dann für die Regierungsmehrheit in jenem Steuervorhaben gesprochen...
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 19:24
von Palin Waylan-Majere
Original von Joeli Veitayaki
Ich habe schon einmal gesagt, dass wir Ländervertreter schon bei der Aussprache im UP mitreden und sachliche Argumente vorbringen können. Wer das nicht in Anspruch nimmt ist selbst schuld.
Nur gibt es 1. eine Vorgabe der Verfassung, dass der Unionsrat von Anträgen in Kenntnis zu setzen ist und 2. kommt in jeder LP die Geschäftsordnungsdebatte auf, ob man die Unionsratsvertreter nicht lieber aussperren will. Im übrigen würde ich die Argumente der Ländervertreter, die in den jüngsten Einsprüchen vorgebracht wurden, nicht als unsachlich abtun. Das Unionsparlament hatte es ja nicht einmal nötig, darüber zu beraten oder seine Ablehnungshaltung zu begründen.
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 19:28
von Pandora Friedmann
Original von Palin Waylan-Majere
Nur gibt es 1. eine Vorgabe der Verfassung, dass der Unionsrat von Anträgen in Kenntnis zu setzen ist und 2. kommt in jeder LP die Geschäftsordnungsdebatte auf, ob man die Unionsratsvertreter nicht lieber aussperren will. Im übrigen würde ich die Argumente der Ländervertreter, die in den jüngsten Einsprüchen vorgebracht wurden, nicht als unsachlich abtun. Das Unionsparlament hatte es ja nicht einmal nötig, darüber zu beraten oder seine Ablehnungshaltung zu begründen.
Genau! :klatsch:
Verfasst: Mo 7. Jun 2010, 20:30
von Ot Helfsen
:klatsch: Stimmt leider und ist der politischen Kultur hier abträglich.