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Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:49
von Helen Bont
Konkreten Änderungsvorschlägen wird sich die Unionsregierung nicht verschließen.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:49
von Hans Sack
Original von Hajo Poppinga

Wie definiert man die Kompetenz eines Gesetzes?

Edit: Zitat eingefügt.
Ich beziehe mich hierbei auf die Kompetenzen des besagten Geheimdienstes.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:51
von Hajo Poppinga
Ah, ok. Und was stellen Sie sich so für Kompetenzen vor, Herr Kollege? Was würde Ihnen konkret zusagen und was würden Sie eher für übertrieben halten?

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:55
von Hans Sack
Original von Hajo Poppinga
Ah, ok. Und was stellen Sie sich so für Kompetenzen vor, Herr Kollege? Was würde Ihnen konkret zusagen und was würden Sie eher für übertrieben halten?
Es geht hier lediglich darum, die Kompetenzen des Militaerischen Nachrichten Dienstes genau zu Definieren, so das es dem besagtem dienst nicht moeglich ist in die Privatsphaere der Buerger einzudringen und er nur auf seinem Feld agieren kann.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 16:11
von Pierre Lemarchal
Ich fordere die Unionsregierung auf, diesen Entwurf zurückzuziehen und eine Expertenkommission zu beauftragen, welche einen annehmbaren Entwurf entwickelt.

Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 13:21
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Also, bei dem Blödsinn, den ich hier schon wieder höre, kommt mir echt die Galle hoch.

Das Gesetz steckt ganz klar ab, dass es sich hier um einen militärischen Nachrichtendienst handelt, welcher nur innerhalb der Streitkräfte bzw. gegen ausländische, feindlichgesinnte Streitkräfte arbeitet. Der normale Bürger, wird soweit er nicht gegen das Militär agiert nie in irgendeiner Weise bespitzelt. Ich finde die Vorwürfe der Opposition, sowie der künftigen Oppositionspartei FLA als völlig aus der Luft gegriffen.

Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 13:36
von Joeli Veitayaki
wer sich den § 4 genauer anschaut, der wird sehen, wie eng das Einsatzgebiet des MND sein wird:
§4 - Aufgaben

Aufgaben des MND sind:
1. Schutz der Streitkräfte der Demokratischen Union und deren Liegenschaften, Material und Ausrüstung vor Sabotage, Spionage, Zersetzung und Unterwanderung.
2. Bekämpfung und Unterbindung verfassungsverfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Unionsstreitkräfte.
3. Militärische Aufklärung.
4. Mitplanung und Überwachung der Errichtung von sicherheitsempfindlichen Gebäuden.
In die Privatsphäre von Bürgern, die nicht mit den Unionsstreitkräften in Berühung kommen, kann gar nicht eingeriffen werden. Vorrangig geht es um den Schutz der Streitkräfte. Dies ist keine Verfassungsschutzbehörde für den inneren Bereich, sondern ausschließlich für den militärischen Bereich.

Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 13:39
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Genau, Kollege Veitayaki bringt den Sachverhalt auf den Punkt.

Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 16:04
von Helen Bont
Original von Pierre Lemarchal

Ist diese Frage Ernst gemeint?? Das fängt schon bei den Kontrollmechanismen an. Es ist ja toll, dass man hier ein Gremium einsetzt das mal nen Bericht fordern kann und diesen dann für sich behalten muss. Wo ist das denn bitte Kontrolle?

Außerdem ist das Gesetz viel zu allgemein gehalten. In dieser Form werde ich das Gesetz ablehnen.
Herr Kollege Lemarchal, Ihre Kritik an den Kontrollmöglichkeiten des Unionsparlaments laufen ins Leere, denn erstens Beschreibt das Gesetz nur den Zustellungsweg - die Informationen werden per PN zugestellt - und zweitens bezeichnet das Wort "Gremium" die Zusammenarbeit von Personen in einer Gruppe, so dass unter den Gremiumsmitgliedern also durchaus die Möglichkeit des Austausches besteht. Die Verschwiegenheitspflicht besteht, wie man also unschwer erkennen kann, gegenüber allen Nicht-Mitgliedern des Kontrollgremiums.

Verfasst: Sa 27. Feb 2010, 19:01
von Pierre Lemarchal
Original von Helen Bont
Herr Kollege Lemarchal, Ihre Kritik an den Kontrollmöglichkeiten des Unionsparlaments laufen ins Leere, denn erstens Beschreibt das Gesetz nur den Zustellungsweg - die Informationen werden per PN zugestellt - und zweitens bezeichnet das Wort "Gremium" die Zusammenarbeit von Personen in einer Gruppe, so dass unter den Gremiumsmitgliedern also durchaus die Möglichkeit des Austausches besteht. Die Verschwiegenheitspflicht besteht, wie man also unschwer erkennen kann, gegenüber allen Nicht-Mitgliedern des Kontrollgremiums.
Diese "Erklärung" klärt aber nicht meine Frage beziehungsweise Bedenken. Denn es geht darum, dass dieses Gremium ein Plapperapparat ist und mehr nicht. Denn sie gestehen diesem angeblichen Kontrellgremium keinerlei Funktionen der Kontrolle zu.