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Verfasst: Fr 19. Feb 2010, 14:12
von SRM
Original von Ot Helfsen

Könnte ja auch eine Wechselwirkung vorliegen, Dr. House. ;)
Also geben wir der Bevölkerung Steroide und alles ist wieder im Lot? ;)

Verfasst: Fr 19. Feb 2010, 14:17
von Melissa Adelaide
Original von Ot Helfsen
Das mag für diese ominöse Realwelt da draußen gelten. Aber hier gilt immer noch (und in der Realwelt wird daran ja auch geglaubt): Besser eine gute Illusion, als gar keinen Spaß. ;)
In seiner philosophischen Essenz gilt es überall: ich kann mich einfach auf meine fünf Buchstaben setzen und darauf warten, dass andere Leute ein Problem für mich lösen. Diese Haltung ist aber meistens genauso schlimm wie das Problem selbst.

Alternative: ich löse das Problem selbst.

Verfasst: Fr 19. Feb 2010, 15:00
von Hajo Poppinga
Original von SRM

Ich glaube ich hatte eine alte Version des Wahlgesetzes bei der Hand. Offenbar wird es doch nur sieben Sitze geben.
Ganz sicher nicht.

Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes
(1) Die Wahl des Unionsparlaments erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
(2) Das Unionsparlament wird auf die Dauer von vier Monaten gewählt. Es tritt spätestens am zehnten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Die Neuwahlen beginnen frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig nach Beginn der Wahlperiode.
Die Wahlperiode endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Unionsparlaments.
(4) Vorzeitige Neuwahlen, die vom Unionspräsidenten gemäß Artikel 41 Abs. 3 oder Artikel 43 Abs. 2 ausgeschrieben wurden, beginnen einundzwanzig Tage nach ihrer Ausschreibung.
(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.

Verfasst: Fr 19. Feb 2010, 17:02
von Ot Helfsen
Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes

(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.

Ach so. Ich dachte, in der Verfassung sei gar nichts Konkretes bezüglich der Sitzanzahl geregelt. Aber so ist die Mindestzahl ja schon in der Verfassung vorgeschrieben und das Wahlgesetz regelt nur die zusätzlichen Sitze je nach Bürgerzahl.

Verfasst: Fr 19. Feb 2010, 17:16
von Ot Helfsen
Original von SRM
Also geben wir der Bevölkerung Steroide und alles ist wieder im Lot? ;)
Wenns hilft vielleicht. Wäre dann eine Möglichkeit für ein öffentliches Ausgabenprogramm.
Original von Melissa Adelaide
Alternative: ich löse das Problem selbst.
Wohl zu viel Max Stirner gefrühstückt? Oder als Kind in einen Heimwerker-Baukasten gefallen. ;)

Verfasst: Fr 19. Feb 2010, 23:52
von SRM
Original von Ot Helfsen

Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes

(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.

Ach so. Ich dachte, in der Verfassung sei gar nichts Konkretes bezüglich der Sitzanzahl geregelt. Aber so ist die Mindestzahl ja schon in der Verfassung vorgeschrieben und das Wahlgesetz regelt nur die zusätzlichen Sitze je nach Bürgerzahl.
Dann haben wir ja den Salat ;)

Verfasst: Sa 20. Feb 2010, 10:53
von Ot Helfsen
Original von SRM
Dann haben wir ja den Salat ;)
Das nächste UP sollte sich mit diesem Thema dann gleich mal befassen und vielleicht sogar zu einer Reform kommen. Vielleicht gibt es ja bald durch die nur 4 Wahllisten und verfallende Mandate zumindest klare Mehrheiten, die sich auf ein neues, zur demographischen Situation passendes Wahlgesetz einigen können. Und es stände natürlich auch eine mögliche Parlamentsreform an.

Verfasst: Sa 20. Feb 2010, 11:12
von Melissa Adelaide
Der Defekt liegt ja nun nicht im Wahlsystem, sondern in der Verfassung. Die kann nur mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder von Unionsparlament und Unionsrat geändert werden. Betrachtet man sich einmal die jüngst von der roldemischen Unionsratsdeligierten Ms. Friedman beklagte Abstimmungsmoral der Abgeordneten des Unionsparlamentes könnte es schwierig werden, eine solche Mehrheit zu erreichen.

Verfasst: Sa 20. Feb 2010, 12:50
von Michael Heen
Mit Helen Bont und der Liste ist die KDU gut aufgestellt.

Verfasst: Sa 20. Feb 2010, 16:30
von SRM
Original von Ot Helfsen

Das nächste UP sollte sich mit diesem Thema dann gleich mal befassen und vielleicht sogar zu einer Reform kommen. Vielleicht gibt es ja bald durch die nur 4 Wahllisten und verfallende Mandate zumindest klare Mehrheiten, die sich auf ein neues, zur demographischen Situation passendes Wahlgesetz einigen können. Und es stände natürlich auch eine mögliche Parlamentsreform an.
Es steht eine umfassende Reform der Legislative an und das ist unumgänglich.