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Verfasst: Do 11. Feb 2010, 16:05
von Lord Macshire
Original von Ot Helfsen
Wer konvertiert? Die Verfassung? Und wohin?
conversio != convenio
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 20:37
von Ot Helfsen
Original von Lord Macshire
conversio != convenio
Ja, eigentlich schon klaro.

War ein Wortspielo um zu fragen, ob und inwiefern die Verfassung geändert werden soll.
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:01
von Hajo Poppinga
Nach Ansicht eines Großteils der Bevölkerung besteht weitreichender Änderungsbedarf bezüglich unserer Legislative. Dabei gibt es vor allem folgende Überlegungen a) Zusammenlegung Unionsrat und Unionsparlament (mit den Ausgestaltungen aa) 7 Wahlkreisabgeordnete aus den Unionsländern und weiteren unionsweit gewählten Abgeordneten oder bb) nur unionsweit gewählte Abgeordnete), b) Abschaffung Unionsrat, c) Abschaffung Unionsparlament und d) Reduzierung der Abgeordnetenzahl im Unionsparlament.
Das sind die mir bekannten Überlegungen, da gibt es bestimmt noch ganz viele andere Spielarten einer möglichen Reform.
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:04
von Ot Helfsen
Eine Verkleinerung wäre bei derzeitiger demographischer Lage vermutlich nicht schlecht.
Eine Abschaffung des Unionsrats bei gleichzeitiger Einführung von Wahlkreis-Abgeordneten für jedes Land - bzw. vielleicht nach Einwohnerzahl - würde zumindest den Personalbedarf der Legislative verkleinern und trotzdem den Ländern noch indirekte Mitsprache ermöglichen.
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:24
von Pandora Friedmann
Herr Helfsen, der Unionsrat ist nicht das Problem, denn es ist - außer in Ihrem eigenen Land Katista - keine zusätzliche Personalie nötig. Die Landesexekutiven entsenden in aller Regel den Exekutivchef oder einen Minister in den Rat.
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:30
von Hajo Poppinga
Original von Pandora Friedmann
Herr Helfsen, der Unionsrat ist nicht das Problem, denn es ist - außer in Ihrem eigenen Land Katista - keine zusätzliche Personalie nötig.
Das ist so nicht ganz korrekt. In Katista kann eine zusätzliche Personalie entsandt werden, es muß aber nicht. Vielmehr kann sich der Ministerpräsident auch zum Senatoren wählen lassen.
Tatsächlich gäbe es aber einige interessante Spielereien bezüglich eines Ein-Kammern-Parlaments.
Z.B. ein Parlament mit acht Wahlkreisen. Sieben Wahlkreise entsprechen jeweils den Unionsländern und entsenden einen Abgeordneten. Der achte Wahlkreise umfaßt dann die gesamte Union und die Abgeordneten sind entweder a) die sieben Abgeordneten mit den meisten Stimmen oder b) werden die sieben Sitze nach Verhältnis auf die Listen aufgeteilt.
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:33
von Pandora Friedmann
Es mag ja sein, dass sich der Ministerpräsident zum Senator wählen lassen kann, die Praxis hat gezeigt, dass das selten geschieht. Welche Vorteile ein Ein-Kammer-Parlament bringt, konnte bisher noch niemand schlüssig darlegen. Denn Personal wird nicht eingespart, lediglich - wie in diesem Fall - die Parlamentarier aus der bisher ersten Kammer, die aber auch bei der Aufrechterhaltung der zweiten Kammer eingespart werden könnten, würde man sich zur Verkleinerung des Unionsparlaments entscheiden.
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:37
von Hajo Poppinga
Original von Pandora Friedmann
Es mag ja sein, dass sich der Ministerpräsident zum Senator wählen lassen kann, die Praxis hat gezeigt, dass das selten geschieht. Welche Vorteile ein Ein-Kammer-Parlament bringt, konnte bisher noch niemand schlüssig darlegen. Denn Personal wird nicht eingespart, lediglich - wie in diesem Fall - die Parlamentarier aus der bisher ersten Kammer, die aber auch bei der Aufrechterhaltung der zweiten Kammer eingespart werden könnten, würde man sich zur Verkleinerung des Unionsparlaments entscheiden.
Nun, auch hier stünde es den Bürgern der Unionsländer dann grds. frei ihren Ministerpräsidenten zum Parlamentarier zu wählen. So könnten Synergieeffekte geschaffen werden. Zumindets würden aber auf diese Weise die Legislativprozesse gestrafft und verkürzt.
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:38
von Pandora Friedmann
Original von Hajo Poppinga
Nun, auch hier stünde es den Bürgern der Unionsländer dann grds. frei ihren Ministerpräsidenten zum Parlamentarier zu wählen. So könnten Synergieeffekte geschaffen werden. Zumindets würden aber auf diese Weise die Legislativprozesse gestrafft und verkürzt.
Vergessen Sie bitte nicht, Herr Poppinga, die Union ist nach wie vor ein stark föderaler Staat und dessen sollte auch in der Unionsgesetzgebung Geltung verschafft werden.
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:59
von Hajo Poppinga
Ja, genau das würde in diesem Konstrukt Ausdruck finden. Sieben Ländervertreter stünden gleichberechtigt sieben Unionsvertretern gegenüber.