Original von Richard Stresemann
Das Bundesverfassungsgericht kommt ausdrücklich zu einem anderen Ergebnis:
"Es lässt sich nicht feststellen, dass der Gesamtbetrag der ... Leistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums evident unzureichend ist."
Gestützt auf welche erhobenen Beweise auch immer die fürstlich besoldeten (von der Höhe des Gehalts eines Präsidenten eines obersten Gerichtshofes des Bundes (R 10 + Zulagen) bis zu dem eines Bundesministers (1 1/3 x B 11 + Zulagen) Damen und Herren Robenträger zu dieser Feststellung gekommen sein mögen.
Die Richtigkeit dieser Tatsachenbehauptung kannst du aber selbst nachprüfen:
Der Einfachheit unterstelle ich, dass du ledig und kinderlos bist und allein wohnst. Zu Gunsten des BVerfG unterstelle ich weiter, dass deine Wohnung angemessen ist und deine Wohn- und Heizkosten somit vollständig übernommen werden.
Jetzt nimm dir 350 €. Davon ziehst du zuerst 18% deiner monatlichen Heizkosten ab. Das ist die sog. "Warmwasserpauschale", die die ARGE von deinen Heizkosten abzieht, denn übernommen werden nur die Heizkosten, nicht die Kosten für Warmwasserbereitung! Die sind aus der Regelleistung zu bestreiten.
Dann ziehst du den monatlichen Abschlag an deinen Energielieferanten ab. Strom müssen Alg II-Empfänger entgegen verbreitetem Glauben nämlich auch aus der Regelleistung bezahlen.
So, bis jetzt hast du also eine beheizte Wohnung mit Strom und warmem Wasser. Ein Telefon brauchst du wohl auch noch. Mindestens für Notfälle, aber auch zur Arbeitssuche und zur Pflege von Sozialkontakten. Die preiswerteste Alternative dürfte eine Anrufe ins Festnetz einschließende Handyflatrate sein. Macht noch mal ca. 20 € weniger.
Ferner musst du mobil sein, sowohl zum Einkauf, als auch um deinen "Fallmanager" bei der ARGE zu besuchen und Vorstellungstermine bei Arbeitgebern wahrzunehmen. Such dir aus, ob du den Preis einer Monatskarte für den ÖPNV innerhalb einer Großstadt oder falls du in einer kleineren Stadt wohnst innerhalb deines Landkreises abziehen willst, oder die monatliche Versicherungsprämie für einen Kleinwagen sowie anteilige Rücklagen für Kfz-Steuer, HU, AU und Reparaturen.
Eine private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden! Anteilige Rücklagen für die jährliche Prämie abziehen.
Wie viel Geld hast du noch? Vielleicht so um die 200 €, schätze ich. Bedenke jetzt notwendige Rücklagen z. B. für die Anschaffung neuer Kleidung oder für kleine Reparaturen im Haushalt, deren Kosten laut Mietvertrag du dürftest tragen müssen. Ein Arztbesuch kostet 10 € Praxisgebühr im Quartal, ein Zahnarztbesuch noch mal 10 € Praxisgebühr. Zu verschriebenen Medikamenten hast du je Präparat zwischen 5 und 10 € zuzuzahlen. Verordnete nicht verschreibungspflichtige Medikamente bezahlst du vollständig aus eigener Tasche. Auch für solche Dinge solltest du jeden Monat etwas zurücklegen, sonst könnte es irgendwann wirklich eng werden.
Die gute Nachricht: von der GEZ-Gebühr kannst du dich befreien lassen.
Von welchem Restbetrag wollen wir mal ausgehen? Ich halte 175 € nicht für zu gering angesetzt. So viel hast du jetzt noch übrig. Für Essen und Trinken. Für vielleicht ein Zeitungsabonnement oder einen Internet-Anschluss. Für Bücher, CDs oder andere Dinge zur Zerstreuung und Erweiterung deines Horizonts. Für Sport und Kultur, die sich mit der Pflege von Sozialkontakten verbinden lassen (Besuche von Schwimmbädern, Theatern, Zoos, Gaststätten, Veranstaltungen usw.). Im Schnitt 5,83 € pro Tag.
Was du mehr ausgibst, fehlt dir irgendwann, wenn du aperiodisch auftretende Kosten bestreiten musst. Einteilung hat also dringend Sinn.
Mach dir mal einen Monat lang den Spaß, und dann unterhalten wir uns noch mal über die Lebenskenntnis des Bundesverfassungsgerichts.
