Verfasst: Do 24. Dez 2009, 01:41
Vielen Dank, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass laut Artikel 50 Absatz 2 Unionsverfassung - "Der Unionsrat kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen." - der Unionsrat lediglich das Recht hat, vom Unionsparlament verabschiedete Gesetze anzunehmen oder zurückzuweisen, nicht aber abgeändert erneut zu beschließen. Daher beantrage ich, dass nur über die vom Unionsparlament verabschiedete Vorlage, nicht aber über die Änderungsanträge debattiert und abgestimmt wird.
Zieht man Artikel 50 Absatz 1 Unionsverfassung "Die Unionsgesetze werden vom Unionsparlament mit einfacher Mehrheit beschlossen." -
hinzu, hat sogar nur das Unionsparlament das Recht, Unionsgesetze zu beschließen.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass laut Artikel 50 Absatz 2 Unionsverfassung - "Der Unionsrat kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen." - der Unionsrat lediglich das Recht hat, vom Unionsparlament verabschiedete Gesetze anzunehmen oder zurückzuweisen, nicht aber abgeändert erneut zu beschließen. Daher beantrage ich, dass nur über die vom Unionsparlament verabschiedete Vorlage, nicht aber über die Änderungsanträge debattiert und abgestimmt wird.
Zieht man Artikel 50 Absatz 1 Unionsverfassung "Die Unionsgesetze werden vom Unionsparlament mit einfacher Mehrheit beschlossen." -
hinzu, hat sogar nur das Unionsparlament das Recht, Unionsgesetze zu beschließen.