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Verfasst: Do 24. Dez 2009, 01:41
von Michael Heen
Vielen Dank, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass laut Artikel 50 Absatz 2 Unionsverfassung - "Der Unionsrat kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen." - der Unionsrat lediglich das Recht hat, vom Unionsparlament verabschiedete Gesetze anzunehmen oder zurückzuweisen, nicht aber abgeändert erneut zu beschließen. Daher beantrage ich, dass nur über die vom Unionsparlament verabschiedete Vorlage, nicht aber über die Änderungsanträge debattiert und abgestimmt wird.
Zieht man Artikel 50 Absatz 1 Unionsverfassung "Die Unionsgesetze werden vom Unionsparlament mit einfacher Mehrheit beschlossen." -
hinzu, hat sogar nur das Unionsparlament das Recht, Unionsgesetze zu beschließen.

Verfasst: Do 24. Dez 2009, 15:10
von Tony Gold
Herr Präsident,
meine Herren Kollegen, liebe Frau Kollegin Gyatso,

ich spreche mich für den vorliegenden Entwurf aus, ungeachtet aller hier eingebrachten und offenbar in dieser Form nicht sinnvollen Änderungsvorschlägen. Erweitern kann man das Gesetz später immer noch, so wird jedoch ein Grundstock gelegt. Deshalb wird das Gesetz meien Zustimmung erhalten.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 20:30
von Hajo Poppinga
Hier ist auch schon länger eine Abstimmung fällig.