Seite 3 von 8

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 19:21
von joukersendler
Die Grünen wurden aber sehr berücksichtigt bei der Vergabe von Ministerien.

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 19:46
von SRM
Original von joukersendler
Die Grünen wurden aber sehr berücksichtigt bei der Vergabe von Ministerien.
Es geht nicht um Posten, sondern um Inhalte. :)

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 22:14
von pjotr
Original von SRM
Es geht nicht um Posten, sondern um Inhalte. :)
Dann hätt ich auch gern noch nen Posten.

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 22:45
von SRM
Original von pjotr

Dann hätt ich auch gern noch nen Posten.
Wenns inhaltlich schon nicht passt?

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 22:51
von Târâ Kasturbai Gyatso
II. Anträge und Abstimmungen
01. Die Koalitionspartner einigen sich darauf, Anträge erst im Koalitionsausschuss zu beraten;
02. Sie verzichten darauf, Anträge einzureichen, die bei den anderen Koalitionspartnern auf Widerstand stoßen;
03. Bei Anträgen der Oppsition werden sich die Koalitionspartner der Stimmen enthalten, wenn der Antrag Wort und Geist des Koalitionsvertrages widerspricht oder bei einem der Koalitionspartner auf Widerstand stößt;
04. Die grundsätzliche Freiheit des Mandats - insbesondere die Gewissensfreiheit - wird nicht berührt. Die Koalitionspartner sind sich aber darin einig, dass abweichendes Abstimmungsverhalten vorher im Koalitionsausschuss bekanntgegeben wird.
Also ein Knebelvertrag für die Abgeordneten der Koalition, bei denen sie noch nicht mal nach ihrem eigenem Wissen und Gewissen abstimmen können. Wer stimmt einen solch undemokratischen Vertrag zu?

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 22:59
von SRM
Original von Târâ Kasturbai Gyatso

Also ein Knebelvertrag für die Abgeordneten der Koalition, bei denen sie noch nicht mal nach ihrem eigenem Wissen und Gewissen abstimmen können. Wer stimmt einen solch undemokratischen Vertrag zu?
Wenn Sie Ihre Konzentration bis Absatz 4 aufrechterhalten könnten, wäre allen viel geholfen.

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 23:22
von Târâ Kasturbai Gyatso
Und wenn der Abgeordnete aus Gewissensgründen nicht vorher im Koalitionsausschuss bekannt geben möchte?

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 23:27
von SRM
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Und wenn der Abgeordnete aus Gewissensgründen nicht vorher im Koalitionsausschuss bekannt geben möchte?
Ich sehe keinen Grund, warum ein offener Dialog ausgeschlossen sein sollte.

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 23:33
von Sven Wenzel
Original von Târâ Kasturbai Gyatso

Also ein Knebelvertrag für die Abgeordneten der Koalition, bei denen sie noch nicht mal nach ihrem eigenem Wissen und Gewissen abstimmen können. Wer stimmt einen solch undemokratischen Vertrag zu?
So ein Käse. Wie Herr Rousseau-Mason richtig anmerkt, ist die Freiheit des Mandats doch gar nicht betroffen. Wie Koalitionsgespräche gezeigt haben, ist es durchaus möglich intern kritische Worte gegenüber den Partnern zu äußern ohne, dass einem gleich der Kopf abgehackt wird. Es geht darum ein arbeitsfähiges Koalitionsklima zu schaffen. Dieser Abschnitt hilft dies zu schaffen, ohne dass man den einzelnen Abgeordneten einschränkt.

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 23:55
von SRM
Da kann ich Herrn Wenzel nur zustimmen. Wir können uns intern gern "die Köpfe abreißen", solange das die Arbeit der Regierung nicht einschränkt. :)