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Verfasst: Mi 4. Nov 2009, 18:20
von William C. Ashcraft
Die Beklagte erhält Gelegenheit bis zum 09. November 2009 sich zur Sache einzulassen.
Verfasst: Mi 4. Nov 2009, 19:58
von Lord Macshire
Ich hab doch schon gesagt, ich möchte Beweise sehen. Ansonsten weise ich sämtliche Behauptungen des Klägers zurück.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 13:28
von William C. Ashcraft
Dann ergeht hiermit der erneute Hinweis, die Beklagte möge sich einen Rechtsanwalt zur Vertretung hinzuziehen.
Sie sollten schon darlegen, aus welchen Gründen der Vortrag der Klägerin verfehlt ist.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 18:53
von Lord Macshire
Ich gebe dem Herrn Vorsitzenden Richter mal den Hinweis, sich mehr seinen juristischen Studien hinzugeben und weniger Gerichts-Talkshows zu schauen. Seit wann muß der Beklagte Behauptungen widerlegen ?
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 22:08
von William C. Ashcraft
Sie können sich jetzt zur Sache äußern oder es sein lassen.
Frist nach wie vor 09. November 2009, 12 Uhr.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 22:39
von Lord Macshire
Wozu soll ich noch was sagen zu diesem abgekarterten Spiel ? Sie haben doch Ihre Meinung eh schon gefasst. Der Kläger stellt irgendwelche Behauptungen auf ohne eines schlüssigen Beweises, und ich muß nun meine Unschuld beweisen ? Wo sind wir denn hier ? In einer Bananenrepublik ? Wir sind doch nicht auf den Westlichen Inseln...
Verfasst: Fr 6. Nov 2009, 13:42
von William C. Ashcraft
Lord of Macshire, mäßigen Sie sich!
Es ist hier weder irgendeine Meinung bereits unumstößlich gebildet noch sonst irgendetwas.
Die Ausführungen der Klägerin beruhen zum einen auf rechtlichen Würdigungen des Sachverhalts und zum anderen auf Urkunden, die auf Grund verschiedenster Umstände nicht mehr aufzufinden sind.
Dennoch genügt ein Blick in die Geschichtsbücher um die einzelnen Zusammenschlüsse und Fusionen nachzuvollziehen.
Es handelt sich also um historische Tatsachen die dem Beweis nur noch auf Grund der geschichtlichen Aufzeichnungen zugänglich sind.
Es ist nun an Ihnen sich zur Sache zu äußern. Beispielsweise würde das Gericht interessieren, inwiefern Sie die rechtlichen Ausführungen der Klägerin teilen.
Verfasst: Di 10. Nov 2009, 09:18
von William C. Ashcraft
Da die Beklagte offensichtlich nichts mehr zur Sache beitragen möchte erhält die Klägerin erneut das Wort zur Erläuterung. Sofern Sie Anträge stellen möchten bitte ich dies ebenfalls zu tun.
Verfasst: Mi 11. Nov 2009, 11:04
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
aufgrund von Krankheit bitte ich mir hierzu Zeit bis zum Wochenende aus. Vielen Dank.
Verfasst: Mi 11. Nov 2009, 13:27
von William C. Ashcraft
In Ordnung, das Gericht wünscht gute Genesung!