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Die Beklagte erhält Gelegenheit bis zum 09. November 2009 sich zur Sache einzulassen.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Dann ergeht hiermit der erneute Hinweis, die Beklagte möge sich einen Rechtsanwalt zur Vertretung hinzuziehen.
Sie sollten schon darlegen, aus welchen Gründen der Vortrag der Klägerin verfehlt ist.
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Sie können sich jetzt zur Sache äußern oder es sein lassen.
Frist nach wie vor 09. November 2009, 12 Uhr.
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Wozu soll ich noch was sagen zu diesem abgekarterten Spiel ? Sie haben doch Ihre Meinung eh schon gefasst. Der Kläger stellt irgendwelche Behauptungen auf ohne eines schlüssigen Beweises, und ich muß nun meine Unschuld beweisen ? Wo sind wir denn hier ? In einer Bananenrepublik ? Wir sind doch nicht auf den Westlichen Inseln...
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Lord of Macshire, mäßigen Sie sich!
Es ist hier weder irgendeine Meinung bereits unumstößlich gebildet noch sonst irgendetwas.
Die Ausführungen der Klägerin beruhen zum einen auf rechtlichen Würdigungen des Sachverhalts und zum anderen auf Urkunden, die auf Grund verschiedenster Umstände nicht mehr aufzufinden sind.
Dennoch genügt ein Blick in die Geschichtsbücher um die einzelnen Zusammenschlüsse und Fusionen nachzuvollziehen.
Es handelt sich also um historische Tatsachen die dem Beweis nur noch auf Grund der geschichtlichen Aufzeichnungen zugänglich sind.
Es ist nun an Ihnen sich zur Sache zu äußern. Beispielsweise würde das Gericht interessieren, inwiefern Sie die rechtlichen Ausführungen der Klägerin teilen.
Es ist hier weder irgendeine Meinung bereits unumstößlich gebildet noch sonst irgendetwas.
Die Ausführungen der Klägerin beruhen zum einen auf rechtlichen Würdigungen des Sachverhalts und zum anderen auf Urkunden, die auf Grund verschiedenster Umstände nicht mehr aufzufinden sind.
Dennoch genügt ein Blick in die Geschichtsbücher um die einzelnen Zusammenschlüsse und Fusionen nachzuvollziehen.
Es handelt sich also um historische Tatsachen die dem Beweis nur noch auf Grund der geschichtlichen Aufzeichnungen zugänglich sind.
Es ist nun an Ihnen sich zur Sache zu äußern. Beispielsweise würde das Gericht interessieren, inwiefern Sie die rechtlichen Ausführungen der Klägerin teilen.
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Da die Beklagte offensichtlich nichts mehr zur Sache beitragen möchte erhält die Klägerin erneut das Wort zur Erläuterung. Sofern Sie Anträge stellen möchten bitte ich dies ebenfalls zu tun.
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In Ordnung, das Gericht wünscht gute Genesung!
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