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Verfasst: So 11. Okt 2009, 10:48
von Lady Enigma
Sowas kommt doch nicht ganz selten vor....
Beispiel der etwas drastischeren Art.

Verfasst: So 11. Okt 2009, 11:06
von SRM
Original von Amber Marie Ford

Portugal ist ebenso wie Frankreich für die Relegation gesetzt. Nach derzeitigem Stand der acht besten Gruppenzweiten - also vorbehaltlich eventueller Verschiebungen nach dem letzten Gruppenspieltag der Qualifikation - heißen die möglichen Gegner Frankreichs Ukraine, Irland, Bosnien-Herzegovina und Serbien.

Ebenfalls gesetzt sind und darum nicht in Frage kommen Russland, Griechenland und wie gesagt Portugal. ;)
Richtig. Das liegt am Sieg der Dänen über Schweden und an der Playoff-Qualifikation der Iren, sowie am Scheitern der Tschechen. Die Konstellation während der Frankreich-Partie sah etwas anders aus ;)

Verfasst: So 11. Okt 2009, 11:14
von Kathryn Janeway
Original von Amber Marie Ford

Portugal ist ebenso wie Frankreich für die Relegation gesetzt. Nach derzeitigem Stand der acht besten Gruppenzweiten - also vorbehaltlich eventueller Verschiebungen nach dem letzten Gruppenspieltag der Qualifikation - heißen die möglichen Gegner Frankreichs Ukraine, Irland, Bosnien-Herzegovina und Serbien.

Ebenfalls gesetzt sind und darum nicht in Frage kommen Russland, Griechenland und wie gesagt Portugal. ;)

Wer die EU kritisiert, kann doch bekanntlich nur Rechts- oder Linksextremist sein. Echte Demokraten haben schließlich ehrliches und unerschütterliches Vertrauen in ihre nationalen Regierungen und sind froh und dankbar, dass sie auf europäischer Ebene von diesen vertreten werden. Freie und direkte Wahlen und Abstimmungen bürgen doch nur die Gefahr, dass Rechts- und Linksextremisten sie missbrauchen, um der EU zu schaden...
Der bekannteste EU-Kritiker ist Karl Albrecht Schachtschneider, und dem wird gern Nähe zu rechtsgerichteten Kreisen vorgeworfen. Sehr bekannt ist ja seine These, die EU-Verfassung würde Art. 102 GG aufheben, weil darin die Möglichkeit der Todesstrafe erwähnt wird. Geflissentlich wird dabei ignoriert, das Lettland als einziges EU-Mitglied noch die Todesstrafe kennt, und das eben nur in Kriegszeiten, weil die Abschaffung der Todesstrafe zumindest in Friedenszeiten Beitrittsvorraussetzung ist. Ebenso ist die Niederschlagung gewalttätiger Aufstände auch mit tödlicher Gewalt von den Aufgaben der Staatsgewalt gedeckt.

Verfasst: So 11. Okt 2009, 11:25
von Richard Stresemann
Die EU ist die Vollendung dessen, was Caesar, Napoleon und Hitler versucht und nicht erreicht haben: ganz Europa einem einzigen, totalitären Staatsgebilde zu unterwerfen.

Verfasst: So 11. Okt 2009, 11:52
von Kathryn Janeway
Original von Richard Stresemann
Die EU ist die Vollendung dessen, was Caesar, Napoleon und Hitler versucht und nicht erreicht haben: ganz Europa einem einzigen, totalitären Staatsgebilde zu unterwerfen.
Woher nimmst du diese Weisheit?

Verfasst: So 11. Okt 2009, 12:07
von Richard Stresemann
Original von Kathryn Janeway
Woher nimmst du diese Weisheit?
Die EU hebt die Gewaltenteilung auf, weil die Regierungen die Gesetze machen (Rat und Kommission). Die EU schafft die Demokratie ab, weil ihr Parlament nichts zu sagen hat und nicht demokratisch gewählt wird (Verletzung des Repräsentationsprinzips wegen fehlender Gleichheit des Stimmengewichts), zugleich die tatsächlich demokratisch legitimierten nationalen Parlamente nur noch umsetzen dürfen, was die EU entscheidet. Die EU steht für ein erkennbar totalitäres Staatsverständnis, das sie mit ihren Antidiskriminierungs- und Verbraucherschutzvorschrifen, ihrem allgegenwärtigen gleichmacherischen Egalitarismus den Kern der Privatautonomie angreift.

Verfasst: So 11. Okt 2009, 12:11
von Tony Gold
Manchmal wünscht man sich doch Leute die sich nicht mit einem Thema auseinandersetzen würden sich gleich raushalten :rolleyes:

Die EU funktioniert ja nur durch ihre Mitglieder. Würde sich ein Staat benachteiligt fühlen stünde ihm ja der Austritt frei. Du könntest ja ein Volksbegehren anstreben, dieses wäre aber ob der Vielzahl gebildeter Bürger zum Scheitern verurteilt. Und Anti-Diskriminierungs- und Verbraucherschutzgesetze dienen dem Schutz des Menschen und keineswegs der Selbstverwirklichung eines totalitäteren Regimes. Die Europäische Union mag ihren Namen ob der Mitgliederselektion nicht zurecht tragen, die Ziele aber sind zu befürworten.

Verfasst: So 11. Okt 2009, 12:18
von Richard Stresemann
Original von Tony Gold
Manchmal wünscht man sich doch Leute die sich nicht mit einem Thema auseinandersetzen würden sich gleich raushalten
Angesichts dessen, dass Europarecht Teil meines Studiums war, fühle ich mich durchaus kompetent, zu diesem Thema etwas zu sagen.
Die EU funktioniert ja nur durch ihre Mitglieder. Würde sich ein Staat benachteiligt fühlen stünde ihm ja der Austritt frei.
Was schon falsch ist, denn erst der Vertrag von Lissabon sieht eine Austrittsmöglichkeit vor.
Du könntest ja ein Volksbegehren anstreben, dieses wäre aber ob der Vielzahl gebildeter Bürger zum Scheitern verurteilt.
Ist ebenfalls falsch, weil es keine deutschlandweiten Volksbegehren bzw. Volksentscheide gibt. Wurden in der Vergangenheit im Ausland Volksentscheide über den europäischen Einigungsprozess abgehalten, wurde dort in aller Regel mit Nein votiert - unter anderem dänische und schwedische Volksabstimmung "Nein" zum Euro, niederländische und französische Volksabstimmung "Nein" zum europäischen Verfassungsvertrag.
Und Anti-Diskriminierungs- und Verbraucherschutzgesetze dienen dem Schutz des Menschen und keineswegs der Selbstverwirklichung eines totalitäteren Regimes.
Totalitarismus bedeutet, in der kürzest möglichen Definition, die Abschaffung des Privaten. Jede Form von Egalitarismus ist ein Angriff auf die Privatautonomie.

Verfasst: So 11. Okt 2009, 13:11
von Tony Gold
Original von Richard Stresemann

Angesichts dessen, dass Europarecht Teil meines Studiums war, fühle ich mich durchaus kompetent, zu diesem Thema etwas zu sagen.
Und ein Gynäkologe ist - weil er ja Medizin studiert hat - ein ach so guter Notarzt. Ein Studium heißt nicht dass man auch Ahnung von der Materie hat.
Was schon falsch ist, denn erst der Vertrag von Lissabon sieht eine Austrittsmöglichkeit vor.
Selbst wenn zuvor gesetzlich kein Austritt vorgesehen war, so konnte jeder Staat stets die Mitarbeit verweigern - denn einen Staat daran zu hindern dürfte schwer bis unmöglich sein.
Ist ebenfalls falsch, weil es keine deutschlandweiten Volksbegehren bzw. Volksentscheide gibt. Wurden in der Vergangenheit im Ausland Volksentscheide über den europäischen Einigungsprozess abgehalten, wurde dort in aller Regel mit Nein votiert - unter anderem dänische und schwedische Volksabstimmung "Nein" zum Euro, niederländische und französische Volksabstimmung "Nein" zum europäischen Verfassungsvertrag.
Nuja... man kann aber in jedem Bundesland einen Volksentscheid anleiern dass dieses Bundesland einen Austritt fordern soll. Sollten alle Bundesländer diesen fordern hätte die Bundesregierung keine Wahl. Nur würde jeder dieser Entscheide an der Vielzahl gebildeter Bürger scheitern.
Totalitarismus bedeutet, in der kürzest möglichen Definition, die Abschaffung des Privaten. Jede Form von Egalitarismus ist ein Angriff auf die Privatautonomie.
Und die Achtung der Menschenwürde (Anti-Diskriminierungs-Gesetz) ist also eine Form des Totalitarismus? Und das Verbot von Morden und Vergewaltigungen dann vermutlich auch? Grundsätzlich jegliche Form von Gesetzen?

Verfasst: So 11. Okt 2009, 13:21
von Sven Wenzel
Trotzdem sollte man sich schonmal fragen, ob es wirklich demokratisch ist, wenn ich den Lissabon-Vertrag solange zur Abstimmung stelle, bis ich endlich das gewünscht Ergebnis habe. Nein ist nunmal Nein, auch wenn einem das Ergebnis dann nicht gefällt.