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Verfasst: So 17. Apr 2011, 18:19
von Kamler Johanssen
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Stellv. Präsident

Sehr verehrter Herr Unionspräsident,

Frau Anaïs Gribonne-Fritz wurde von der Christlich-Sozialkonservativen Partei (CSP) zur Nachfolge von Johannes Georg Graf von Falkenstein als Abgeordnete der CSP im Unionsparlament nachnominiert. Ich bitte um Aufruf zur Eidesleistung nach § 18, Abs. 1 und Abs. 2 des Wahlgesetzes.

Mit der Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung und aufrichtigsten Verehrung habe ich die Ehre zu sein, hochverehrter Herr Unionspräsident, Ihr ganz ergebener

Kamler Johanssen, Stellvertretender Unionsparlamentspräsident

Verfasst: So 17. Apr 2011, 19:29
von Hajo Poppinga
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Vereidigung von Nachrückern

Sehr verehrter Herr Unionsparlamentspräsident,

vielen Dank für Ihre Mitteilung über die Begehr der
Frau Anaïs Gribonne-Fritz. Bevor ich einen Aufruf zur Eidesleistung vornehmen kann, benötige ich einen Nachweis, daß ihre Nachnomonierung den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 WahlG genügt. Dazu sind ausreichend die Information über die Anzahl der Teilnehmer der Nachnominierung, den Zeitraum der Abstimmung und das Ergebnis; die Information kann mir vertraulich mitgeteilt werden.

Bei Vorliegen dieser Information werde ich umgehend den Aufruf vornehmen.

Mit ausgezeichneter Hochachtung

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Manuri, den 17. April 2011 AD

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 11:23
von Kamler Johanssen
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Der Stellvertretende Präsident

Hochgeehrter Herr Unionspräsident Poppinga,

das Unionsparlament hat mit der verfassungsmäßig erforderlichen Mehrheit den folgenden Vertrag beschlossen:

Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Republik Eldeyja

Präambel

Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen,
geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern,
überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und
in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität,
haben,
vertreten durch
Seine Exzellenz, dem Ministerpräsident der Republik Eldeyja
und
Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union,
sich auf folgenden Grundlagenvertrag geeinigt:

Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, evnetuelle Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Artikel 2
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
(2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität.
(3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertretern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden.

Artikel 3
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des Ausliefererstaates haben.

Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt oder der Kriminalitätsbekämpfung anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.
(2) Die Regelungen und Beschränkungen bei der Einreise von Staatsbürgern des jeweils einen Hohen Vertragspartners auf das Territorium des jeweils anderen Hohen Vertragspartners sollen möglichst vereinfacht werden.
(3) Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen durch Gerichte der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des jeweils anderen Vertragspartner verhängt wurden.
(4) Die Einreise von Staatsbürgern des jeweils anderen Hohen Vertragspartners darf in Krisen- oder Katastrophenfall zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der jeweils andere Vertragspartners unter Angaben der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.

Artikel 5
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal abwechselnd in Eldeyja und der Demokratischen Union stattfinden sollen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft.

..., den .. . .. . 2011

Für die Demokratische Union

Für die Republik Eldeyja

Ich bitte Sie um rechtliche Prüfung und ggf. um Vertragsschließung im Namen der Union.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Kamler Johanssen, Stellvertretender Präsident des Unionsparlaments

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 11:31
von Kamler Johanssen
Hochverehrter Herr Unionspräsident,

das Unionsparlament hat mit der verfassungsmäßig erforderlichen Mehrheit auch den folgenden Vertrag beschlossen:

Grundlagenvertrag zwischen der Republik Nambewe und der Demokratischen Union

Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, ihre guten bilateralen Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen,
geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern,
überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und
in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität,
haben sich,
vertreten durch
Seine Exzellenz, dem Präsidenten der Republik Nambewe und
Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union,
auf folgenden Grundlagenvertrag geeinigt:

Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, bestehende Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Artikel 2
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
(2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität.
(3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertretern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden.

Artikel 3
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des jeweils anderen Vertragspartners haben.

Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaftsörderung, der Infrastruktur, des Gesundheits- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Jugend- und Kulturarbeit, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt oder der inneren Sicherheit anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte einigen sich darauf, eine gemeinsame Kommission einzusetzen, die Inhalt und Umfang gemeinsamer Projekte bestimmt und festlegt und die gemeinsam erarbeiteten den Regierungen der Hohen Vertragsschließenden Mächte zur endgültigen Beratung und Entscheidung vorlegt. Diese Kommission tagt in Nambewe.
(3) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte einigen sich auf halbjährlich stattfinde gemeinsame Regierungskonsultationen, die abwechselnd in Nambewe und der Demokratischen Union stattfinden und auch der Entscheidungsfindung über die Vorschläge der Wirtschaftskommission dienen soll.

Artikel 5
(1) Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den den Vertragsparteien zu führen.
(2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft.

Unterschrieben am ... in ...

Für die Republik Nambewe

Für die Demokratische Union

Ich bitte Sie um Prüfung auf Rechtmäßigkeit und ggf. um die Vertragsschließung im Namen der Union.

Mit Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung

Kamler Johanssen, Stellvertretender UP-Präsident

Verfasst: Fr 6. Mai 2011, 11:42
von Kamler Johanssen
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Stellv. Präsident

Sehr verehrter Herr Unionspräsident,

das Unionsparlament hat folgenden Antrag auf Beschluss mit einfacher Mehrheit angenommen:

Beschluss über die Aufhebung diplomatischer Verträge

Das Unionsparlament stellt fest, dass die folgenden diplomatischen Verträge mit ausländischen Staaten gegenstandslos geworden sind, und beschließt ihre Aufhebung und Löschung aus dem Rechtsbestand der Demokratischen Union.

a) Internationales Freundschaftsabkommen zwischen dem Königreich Moncao und der Demokratischen Union RXXXlon
b) Grundlagenvertrag zwischen dem Großherzogtum Arcor und der Demokratischen Union RXXXlon
c) Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou
d) Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und dem Kungesrik Nøresund
e) Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union Ratelon und dem PFKanischen Bund
f) Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und dem Medinat Zevulun (Staat Sebulon)
g) Vertrag über die Gründung der Organisation für Internationale Standardisierung (OIS)

Der Beschluss tritt mit seiner Verkündung durch den Unionspräsidenten in Kraft.

Mit Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung

Kamler Johanssen, Stellvertretender Unionsparlamentspräsident

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 17:31
von Anastasia von Metternich
[urkunde=UNIONSPARLAMENT
das präsidium]
Unionskanzler gewählt

Sehr geehrter Herr Unionspräsident,

das Unionsparlament hat mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder Hajo Poppinga im ersten Wahlgang zum Unionskanzler gewählt.

Mit freundlichen Grüßen

Anastasia von Metternich
Stellvertretende Präsidentin [/urkunde]

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 16:34
von Hajo Poppinga
Hallo? ;)

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 10:51
von Hajo Poppinga
Ggf. müßte hier der Stellvertreter des Unionspräsidenten aktiv werden.

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 17:39
von Hajo Poppinga
Herr Cheman?!

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 13:10
von Gerhard Cheman
begibt sich ins Unionspräsidialamt und lässt sich alle erforderlichen Unterlagen bringen

>>simoff<<
Hajo, bitte schicke mit die Daten der zu entlassenden Minister, usw....
>>simon<<