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Verfasst: Di 29. Sep 2009, 19:14
von Pierre Lemarchal
Ich lehne diesen Entwurf ab. Eine Frau muss selbst entscheiden können, ob Sie ein Kind möchte oder nicht.
Verfasst: Do 1. Okt 2009, 17:26
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
zunächst zur Klarstellung: der eingebrachte Gesetzesentwurf ist weder mit der Unionsregierung, der Fraktion noch innerhalb der KDU abgesprochen worden, von daher ist er zunächst einmal als Antrag einer Abgeordneten zu betrachten.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Debatte zum Schwangerschaftsabbruch ist sicherlich überfällig. Von daher ist es zu begrüßen, dass die Kollegin Sewell diesen Antrag eingebracht hat.
Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist aber zu kompliziert, als dass wir uns mit extremen Positionen zufrieden geben sollten. Parolen, wonach der Bauch der Frau gehört und nur sie darüber zu befinden habe oder das pauschale Urteil "Abtreibung ist Mord", greifen zu kurz und gehen an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei.
Niemand von uns sollte übersehen, dass eine Abtreibung für die Frau sowohl mit körperlichen als auch mit seelischen Belastungen unterschiedlicher Intensität einhergehen. Ich erinnere nur an die körperliche Belastungen und an die Gewissenkonflikte, die mit einer solchen Entscheidung verbunden sind.
Nicht Strafe und Kriminalisierung sollten daher im Vordergrund stehen, sondern Hilfe für die betroffenen Frauen, Ja zum werden Leben zu sagen.
Um eines deutlich zu sagen: für uns Konservative steht ausser Frage, dass Abtreibung grundsätzlich strafbewehrt sein muss. In der Frage nach der Entscheidung zwischen dem absoluten Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens, stehen wir grundsätzlich auf der Seite des Lebensschutzes. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ab welchem Stadium menschliches Leben als menschliches Leben bewertet werden kann. Denn man kann mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ethische Fragen nicht abschließend beantworten. Die Natuwissenschaften oder die Medizin mögen bei der Beantwortung ethischer Fragen Hilfestellung geben, wollten man sie aber die Beantwortung alleine überlassen, würden wir sie überfordern.
Antworten, wie die, wonach menschliches Leben mit der Ausbildung eines zentralen Nervensystems, mit dem Beginn meschlichen -bewusstseins oder mit dem Eintritt anderer signifikanter Merkmale beginnt, sind insofern gefährlich, als sie ein Einfallstor für andere Diskussionen sein können, nämlich bei der Frage: wann hört menschliches Leben aus, menschliches Leben zu sein und ab wann fällt menschliches Leben in die Entscheidungsgewalt eines anderen Menschen. Oder anders ausgedrückt: ab wann kann ein Mensch zum Objekt degradiert werden.
Das Strafrecht ist ein Instrument unter vielen, werdendes menschliches Leben zu schützen. Werdendes menschliches Leben lässt sich aber nur mit der werdenden Mutter schützen, nicht gegen sie.
Es ist daher wichtig, dass wir die Nöte und Sorgen werdender Mütter, insbesondere bei ungewollten Schwangerschaften, erkennen und ernst nehmen.
Aus diesem Grund sollte gesetzlich definiert werden, unter welchen Umständen auf eine Strafverfolgung verzichtet wird und festgeschrieben werden, welche Beratungs- und Hilfeangebote die werdende Mutter in Anspruch nehmen kann. Dies zu debattieren sollten wir uns Zeit nehmen. Wir sollten uns um eine gut durchdachte Lösung bemühen. Das sind wir den werdenden Müttern schuldig.
Verfasst: Do 1. Okt 2009, 20:36
von Victoria Sewell
Original von Helen Bont
Parolen, wonach der Bauch der Frau gehört und nur sie darüber zu befinden habe oder das pauschale Urteil "Abtreibung ist Mord", greifen zu kurz und gehen an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei.
Mein Antrag will auch vor allem die grundsätzliche Strafbarkeit der Abtreibung feststellen.
Das halte ich unabhängig von der subjektiven Lebenswirklichkeit für wichtig, wenn man ungeborenem Leben schon ein Recht auf Leben zugesteht.
Niemand von uns sollte übersehen, dass eine Abtreibung für die Frau sowohl mit körperlichen als auch mit seelischen Belastungen unterschiedlicher Intensität einhergehen. Ich erinnere nur an die körperliche Belastungen und an die Gewissenkonflikte, die mit einer solchen Entscheidung verbunden sind.
Alles richtig und daher sollte darüber auch im Anschluss an das trotz aller Umstände aus meiner Sicht grundsätzlich richtige Verbot der Abtreibung diskutiert werden.
Es ist daher wichtig, dass wir die Nöte und Sorgen werdender Mütter, insbesondere bei ungewollten Schwangerschaften, erkennen und ernst nehmen.
Richtig. Wenn wir von den Frauen trotz manchmal schwieriger Lebensumstände einen Verzicht auf Abtreibung verlangen, sollten wir Ihnen auch gute Rahmenbedingungen für Schwangerschaft und Babyzeit bieten. Das wäre gut für Mutter und Kind.
Aus diesem Grund sollte gesetzlich definiert werden [...] und festgeschrieben werden, welche Beratungs- und Hilfeangebote die werdende Mutter in Anspruch nehmen kann. Dies zu debattieren sollten wir uns Zeit nehmen. Wir sollten uns um eine gut durchdachte Lösung bemühen. Das sind wir den werdenden Müttern schuldig.
Sehr einverstanden. Dies sollte im Anschluss auch debattiert werden. Das grundsätzliche Verbot der Abtreibung - mit verschiedenen Klauseln und Abstufungen - gehört jedoch meiner Meinung nach ins Strafrecht.
Die Aufklärungs-, Beratungs- und Fördermaßnahmen für werdende Mütter ins Sozialgesetzbuch.
Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 18:54
von Helen Bont
Ich rege an, in diesem Falle ein Gesetzespaket zu schnüren, welches sowohl die Änderung des Strafrechts als auch ein Gesetz bezüglich Aufklärungs-, Hilfs- und Fördermaßnahmen für werdende Mütter und junge Familien.
Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 22:34
von Victoria Sewell
Wenn man Gegner des Kindstötungsverbots damit umstimmen könnte, würde ich das in ein Paket zusammen mit Förder- und Betreuungsmaßnahmen packen. In diesem Zusammenhang trennt es sich aber vermutlich auch mit Paket in Gegner und Befürworter des Lebensrechts der Kinder.
Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 01:51
von pjotr
Ich kann ein Gesetz das Menschenrechte beschneidet natürlich auch zusammen mit mehr Kuscheltieren im Kinderfernsehen abstimmen lassen. Am Wesensgehalt ändert das aber auch nichts..
Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 18:22
von Victoria Sewell
Original von pjotr
Ich kann ein Gesetz das Menschenrechte beschneidet natürlich auch zusammen mit mehr Kuscheltieren im Kinderfernsehen abstimmen lassen. Am Wesensgehalt ändert das aber auch nichts..
Quod erat expectandum.
Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 18:46
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Da es anscheinend keinen Diskussionsbedarf mehr gibt, leite ich die Abstimmung ein.