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Verfasst: Do 24. Sep 2009, 13:26
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Herr Lemarchal, ich weise auf §12 II der Geschäftsordnung hin und verwarne Sie hiermit.

Gibt es noch Beiträge zur Sache?

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 15:42
von Helen Bont
Ich hatte den Eindruck, dass der Kollege Lemarchal noch etwas sagen wollte.

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 16:17
von Helmut Hennrich
Herr Präsident, Hohes Haus,
die von der Unionsaussenministerin gemachten Aussagen werden im Großen und Ganzen von der SPDU geteilt.
Wir Sozialdemokraten teilen innsbesondere die Feststellung, dass Sicherheit nicht ausschließlich militärisch gesichert werden kann, sondern die unterschiedlichsten Politikfelder miteinbeizieht, wie etwa die von der Ministerin genannten Felder Wirtschaft, Wissenschaft oder Kunst. Ein nicht minder wichitger Bereich aber ist auch die finanzpolitische Zusammenarbeit, da hier von einigen Personen oder Organisation mit hoher krimineller Energie noch immer Sicherheitslücken ausgenutzt werden, um sich zu bereichern und Schaden anzurichten oder der Bereich des Umweltschutzes.
Die aussenpolitischen Aktivitäten der Ministerin sind in der Tat beeindruckend, dennoch gestatten Sie, Frau Ministerin, mir die Mahnung auszusprechen, dass bei aller AKtivität nicht nur die Quantität, sondern inbesondere die Qualität im Vordergrund stehen muss.
Was die verfassungsrechtliche Bewertung aussenpolitischer Aktivitäten der Unionsländer angeht, teilt die SPDU die Auffassung von Frau Ministerin Bont. Eine rasche oberste gerichtliche Entscheidung in dieser Frage wäre daher für alle Beteiligten wünschenswert und ratsam.

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 16:39
von Fabian Montary
Werte Damen und Herren,

Sie sprechen ständig von einer Entscheidung. Aber über was? Darüber, ob sich die Landesoberhäupter im Ausland aufhalten dürfen? Das kann ja nun wahrlich nichts schlechtes sein... :rolleyes:

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 17:39
von Helmut Hennrich
Die Regierungschefs der Länder dürfen sich privat im Ausland soviel und so lange aufhalten wie sie wollen.

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 17:41
von Fabian Montary
Original von Helmut Hennrich
Die Regierungschefs der Länder dürfen sich privat im Ausland soviel und so lange aufhalten wie sie wollen.
Ich spreche durchaus von den Ämtern, Herr Hennrich. Dumm stellen brauchen Sie sich nicht.

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 17:43
von Helmut Hennrich
Ich weiss, wovon Sie sprachen. Oder kann sich ein Premierminister nicht privat irgendwo aufhalten?

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 17:44
von Fabian Montary
Original von Helmut Hennrich
Ich weiss, wovon Sie sprachen. Oder kann sich ein Premierminister nicht privat irgendwo aufhalten?
Anscheinend haben es es doch nicht begriffen.

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 17:49
von Helmut Hennrich
Doch, habe ich. Sie reklamieren für die Unionsländer ein aussenpolitisches Selbstvertretungsrecht, das ihnen verfassungsrechtlich verwehrt wird.
Auf Ihre Anmerkung, es sei doch nichts dabei, wenn sich ein Landesregierungschef im Ausland aufhält, habe ich Ihnen geantwortet, so lange er sich dort privat aufhält, also nicht in Regierungsfuktion, dann ist nichts dagegen einzuwenden. Auch Landesregierungschefs haben Anspruch auf Freizeit und Ferien.

Verfasst: Do 24. Sep 2009, 18:18
von Joeli Veitayaki
Der Ministerpräsident von Roldem mischt sich -natürlich ohne vorher zu fragen, weil Roldem ist ja ein souveränes Unionsland- in die orginäre Zuständigkeit der Union ein und findet das sogar richtig. Eine klare Verkennung eines Rechtsumstandes. Aber diese ständigen Alleingänge von Roldem sind wir ja eigentlich schon gewohnt.

Wenn es nach Montary's Ansicht ginge, dann wäre Roldem längst nicht mehr Teil der Demokratischen Union, sondern eine souveräne Nation. Roldem als Anhängsel der DU ist ihm schon lange zuwider. Zumindest wird einem das beim Studium seiner Aktionen so suggeriert.