Seite 3 von 3
Verfasst: Do 5. Aug 2010, 19:46
von Jebb Bongerton
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -
Beschluss
vom 5. August 2010
In dem Verwaltungsverfahren nach § 8 Abs. 1 UGerG
des Palin Waylan-Majere,
der Fraktion DIE GRÜNEN im 28. Unionsparlament
- Antragsteller -
gegen
den Unionspräsidenten
- Antragsgegner -
wird fortgesetzt.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Unionsverwaltungsgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter Professor Joshua B. Bongerton den Vorsitz führen.
Joshua B. Bongerton
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Verfasst: Do 5. Aug 2010, 19:46
von Jebb Bongerton
Ich bitte den Antragsteller um eine Stellungnahme bezüglich des Interesses nach Fortführung des Verfahrens.
Verfasst: Do 5. Aug 2010, 22:21
von Palin Waylan-Majere
Da so ziemlich alle, die vor einem Jahr an diesem Prozess beteiligt waren, mittlerweile ausgebürgert sind, ist mein Interesse, dem Unionsverwaltungsgericht unnötigen Arbeitsaufwand zu ersparen.
Verfasst: Fr 6. Aug 2010, 01:19
von Jebb Bongerton
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -
Beschluss
vom 6. August 2010
In der Verwaltungsstreitigkeit nach § 8 Abs. 1 UGerG
des Herrn Palin Waylan-Majere,
der Fraktion DIE GRÜNEN im 28. Unionsparlament
- Antragsteller -
gegen
den Unionspräsidenten
- Antragsgegner -
wird das Verfahren auf Antrag des verbliebenen rechtsfähigen Antragstellers eingestellt.
Joshua B. Bongerton
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts