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Verfasst: Do 5. Aug 2010, 19:46
von Jebb Bongerton
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -

Beschluss
vom 5. August 2010

In dem Verwaltungsverfahren nach § 8 Abs. 1 UGerG

des Palin Waylan-Majere,
der Fraktion DIE GRÜNEN im 28. Unionsparlament
- Antragsteller -

gegen

den Unionspräsidenten
- Antragsgegner -

wird fortgesetzt.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Unionsverwaltungsgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter Professor Joshua B. Bongerton den Vorsitz führen.

Joshua B. Bongerton
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts

Verfasst: Do 5. Aug 2010, 19:46
von Jebb Bongerton
Ich bitte den Antragsteller um eine Stellungnahme bezüglich des Interesses nach Fortführung des Verfahrens.

Verfasst: Do 5. Aug 2010, 22:21
von Palin Waylan-Majere
Da so ziemlich alle, die vor einem Jahr an diesem Prozess beteiligt waren, mittlerweile ausgebürgert sind, ist mein Interesse, dem Unionsverwaltungsgericht unnötigen Arbeitsaufwand zu ersparen.

Verfasst: Fr 6. Aug 2010, 01:19
von Jebb Bongerton
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -

Beschluss
vom 6. August 2010

In der Verwaltungsstreitigkeit nach § 8 Abs. 1 UGerG

des Herrn Palin Waylan-Majere,
der Fraktion DIE GRÜNEN im 28. Unionsparlament
- Antragsteller -

gegen

den Unionspräsidenten
- Antragsgegner -

wird das Verfahren auf Antrag des verbliebenen rechtsfähigen Antragstellers eingestellt.

Joshua B. Bongerton
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts