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Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 15:51
von pjotr
Artikel 30 sagt eindeutig, dass niemand an der Annahme eines Mandates gehindert werden darf.

Sie sind der Ausführer der Verfassung, Herr Präsdent, und nicht ihr Zurechtleger. Wo haben Sie denn bitte ein Prüfungsrecht für Abgeordnete?

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 01:05
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Es ist unsäglich, wie der Unionspräsident hier gegen Verfassung und geltene Gesetze verstößt um die Arbeit der gewählten Volksvertretung zu behindern!
Der Unionspräsident ist keinesfalls verpflichtet, eine illegitime Vereidigung vorzunehmen. Im Gegenteil, sein Amtseid und das Rechtsstaatsprinzip verbieten das sogar.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 11:24
von Michael Schneider
Original von pjotr
Artikel 30 sagt eindeutig, dass niemand an der Annahme eines Mandates gehindert werden darf.

Sie sind der Ausführer der Verfassung, Herr Präsdent, und nicht ihr Zurechtleger. Wo haben Sie denn bitte ein Prüfungsrecht für Abgeordnete?
Der zitierte Artikel 30 hat kaum etwas mit diesem Fall zu tun. Denn dieser war bisher nie vorgesehen oder auch nur denkbar. Der Willen der Verfassungsgeber war derjenige, dass man nicht gewaltsam, moralisch oder durch psychischen Druck daran gehindert werden sollte ein eindeutig rechtmäßig erlangtes Mandat einzunehmen.

Dies ist hier nicht zweifelsfrei gegeben.

Und ich bin hier kein Handlanger und Erfüllungsgehilfe von irgendjemanden. Ich habe kein Prüfungsrecht für Abgeordnete, sondern ein prüfungsrecht darob ob eine vereidigung rechtmäßig vorgenommen werden muss und kann. Sonst könnte hier jeden Tag irgendwer kommen und von mir verlangen zum Abgeordneten vereidigt zu werden und ich müsste es tun, egal welchen rechtlichen Hintergrund das hat, oder was?

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 11:47
von Palin Waylan-Majere
Der rechtliche Hintergrund ist in unserem Fall doch ziemlich deutlich: der Abgeordnete Marker verstirbt, sein Mandat geht auf die Nachrücker über. Diese sind ausgebürgert, also muss die Partei einen Nachrücker bestimmen. Wie lange ich dafür in der Partei schon Mitglied gewesen bin, spielt doch gar keine Rolle. "Kann ein Mandat [...], kann der Wahlvorschlagsträger per demokratischer Wahl durch seine Mitglieder einen Nachrücker bestimmen."

Dass jemand die Grünen vielleicht hätte auflösen sollen, steht auf einem anderen Blatt: es ist nicht passiert und darüber können wir froh sein, inzwischen gibt es ja schon zwei prominente Mitglieder, die die Partei konsolidieren werden.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 11:51
von Bodo von Kurzschluss
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 11:56
von Richard Stresemann
Original von Palin Waylan-Majere
Dass jemand die Grünen vielleicht hätte auflösen sollen, steht auf einem anderen Blatt: es ist nicht passiert und darüber können wir froh sein, inzwischen gibt es ja schon zwei prominente Mitglieder, die die Partei konsolidieren werden.
Hören Sie auf zu lamentieren - klagen Sie!

Wer sich durch einen Akt der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt fühlt, dem steht der Rechtsweg offen. Beschreiten Sie ihn, und hören Sie auf, das Amt des Unionspräsidenten zu beschädigen.

Sie hätten schon längst einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Ernennung beim Unionsverwaltungsgericht einreichen können. Stattdessen stellen Sie sich hin und halten Volksreden.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 12:06
von Freiherr von Stern
Original von Bodo von Kurzschluss
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]
[so]Das bringt uns ja zu dem, was mich schon vor Jahren aufgeregt hat, dieses ständige Rumgesterbe ohne sich mal die Stunde Zeit zu nehmen und ein paar Sachen zu klären[/so]

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 12:39
von Montgomery Scott
Original von Bodo von Kurzschluss
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]
"Was wäre wenn" bringt uns nicht weiter und spielt auch keine Rolle. Du hast es halt nicht.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 12:42
von Freiherr von Stern
Original von Richard Stresemann
Hören Sie auf zu lamentieren - klagen Sie!
[...]
Meines Wissens wurde die Klage bereits gestern eingereicht. Es besteht also kein Grund für künstliche Aufregung Ihrerseits.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 12:45
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Artikel 30 sagt eindeutig, dass niemand an der Annahme eines Mandates gehindert werden darf.
Lieber Herr Jerkov, wir sind uns doch wohl einig, dass Art. 30 teleologisch reduziert werden muss, weil eine extensive Auslegung bedeuten würde, dass jedermann jederzeit ein Parlamentsmandat annehmen dürfte, ohne gewählt oder sonstwie legitimiert zu sein.
Es braucht schon zur Einschlägigkeit des 30 einen rechtmäßigen Anspruch auf das Mandat. Und an dem mangelt es hier.