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Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 14:26
von Montgomery Scott
Ich sehe immer noch nicht den Unterschied zur polygamen Ehe.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 15:17
von Victoria Sewell
Aus der öffentlichen Debatte entnehme ich folgende Anregung:
Wir sollten als Unionsparlamentarier auch die Verlässlichkeit und Rechtssicherheit unserer Gesetzgebung beachten.
Eine pro Legislaturperiode bzw. nach jeweiliger Mehrheit wechselnde gesetzliche Grundlage für die gesellschaftliche Institution der Ehe wäre dieser abträglich und würde die Menschen verunsichern.

Daher wäre es wichtig, bei diesem Thema einen tragfähigen, längerfristigen Kompromiss bzw. eine breite Zustimmung zu finden. Rechtsstaatlich fundiert und allgemein akzeptabel.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 16:23
von Fabian Montary
Original von Montgomery Scott
Ich sehe immer noch nicht den Unterschied zur polygamen Ehe.
Okay, ein letzter Versuch. Gebärt eine Frau, die sich in einer heterosexuellen Ehe befindet ein Kind, so kann aufgrund der Anlage der Ehe, eine Familie zu unterhalten, sprich also ausschließlich mit dem Partner gemeinsame Kinder zu machen, so kann man als Vater den Ehemann fingieren. Das ist schließlich Sinn und Zweck der Ehe. Natürlich ist es auch anderweitig möglich, dass die Frau zu dem Kind gekommen ist, aber wenn man vom tradierten Begriff der Treue ausgeht, dann ist davon auszugehen, dass das Kind von dem Ehemanne stammt. In einer polygamen Ehe ist dieses Treueverhältnis u. U. auf mehr als nur einen Mann anzuwenden und somit gibt es eher Schwierigkeiten, das Kind einem Mann zuzuordnen.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 16:31
von Montgomery Scott
Original von Fabian Montary
Okay, ein letzter Versuch. Gebärt eine Frau, die sich in einer heterosexuellen Ehe befindet ein Kind, so kann aufgrund der Anlage der Ehe, eine Familie zu unterhalten, sprich also ausschließlich mit dem Partner gemeinsame Kinder zu machen, so kann man als Vater den Ehemann fingieren. Das ist schließlich Sinn und Zweck der Ehe. Natürlich ist es auch anderweitig möglich, dass die Frau zu dem Kind gekommen ist, aber wenn man vom tradierten Begriff der Treue ausgeht, dann ist davon auszugehen, dass das Kind von dem Ehemanne stammt. In einer polygamen Ehe ist dieses Treueverhältnis u. U. auf mehr als nur einen Mann anzuwenden und somit gibt es eher Schwierigkeiten, das Kind einem Mann zuzuordnen.
Ob das "Sinn und Zweck der Ehe" ist, sei mal dahingestellt. So oder so kann man aber von der Ehe nicht auf die Verwandschaftsverhältnisse schließen, das ist einfach falsch. Insofern kann die Annahme nicht noch falscher werden, wenn zwei Ehemänner vorhanden sind.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 16:50
von Fabian Montary
Dann haben Sie es nicht verstanden.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 19:26
von Hajo Poppinga
Es ist bei einer normalen Ehe nunmal so, daß es eine Vaterschaftsvermutung für den Vater gibt, sobald ein Kind geboren wird. Damit einher gehen gewisserweise auch Unterhaltspflichten und Sorgerechte. Hier gäbe es zusätzliche Komplikationen, erweiterte man das familienrechtliche Institut des "Ehevertrages" nunmehr auch auf Vielpartner-Gemeinschaften.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 19:53
von Fabian Montary
Original von Hajo Poppinga
Es ist bei einer normalen Ehe nunmal so, daß es eine Vaterschaftsvermutung für den Vater gibt, sobald ein Kind geboren wird. Damit einher gehen gewisserweise auch Unterhaltspflichten und Sorgerechte. Hier gäbe es zusätzliche Komplikationen, erweiterte man das familienrechtliche Institut des "Ehevertrages" nunmehr auch auf Vielpartner-Gemeinschaften.
Richtig, das ist das, was ich versuchte zu erklären. Diese Komplikationen müssten zusammen mit der Änderung ausgeräumt werden, wollte man es so ausgestalten.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 20:23
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die UFD wird dem vorliegenden Gesetzentwurf unter keinen Umständen zustimmen.
Wie der Unionspräsident bereits in der Öffentlichkeit richtigerweise dargestellt hat, beinhaltet die Institution der Polygamie in den meisten Fällen die Unterdrückung eines dier merhrer Menschen, die Teil einer polygamen Ehe sind.
Häufig werden Entscheidung nicht gemeinsam getroffen, sondern gegen einen oder mehrere der Teilnehmer - das Wort "Partner" in den Wort zu nehmen widerstrebt mir in Verbindung mit der Polygamie.
Die Ehe, werte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur eine Institution, der reinen anerkannten Fortpflanzung. Die Ehe ist Ausdruck von Liebe, Treue, Zuneigung und Respekt vor dem Partner, dem man seine volle und ungeteilte Hingabe gibt. Liebe, Zuneigung und Treue sind nicht teilbar. Genauso wenig, wie man zwei Herren zugleich loyal sein kann, kann ein Mensch zwei oder mehreren Menschen die gleiche Zuneigung, Treue und Liebe entgegenbringen. Polygamie ist, wie Erzbischof Kardinal Leber in seinem Hiertenbrief zutreffend feststellte, nichts anderes als scheinlegitime Untreue.
Der Antragsteller, der Kollege Lemarchal, hat ausgeführt, dass es ausd Sicht der Liberalen eine Vorstellung von gestern sei, dass man nur eine Person - als einen Partner oder eine Partnerin - lieben kann. Es gebe auch polygame Partnerschaften, die wunderbar funktionieren würden und in denen sich die Beteiligten alle lieben, wertschätzen und vor allem wo alle für den anderen da sind. Er spricht von einer modernen Gesellschaft, weshalb die Liberale deshalb diese Änderung wollten. Denn jedem sollte es freigestellt sein, zu lieben wen er möchte und wie viele er möchte.
Herr Lemarchal, Sie und die Liberalen unterliegen hier einem fundamentalem Irrtum: denn auch in einem Verein sind alle füreinander da - auch wenn es wegen Meinungsverschiedenheiten zu Reibereien kommen mag. In unseren Welt der fortschreitenden Beliebigkeit, glauben tatsächlich viele, dass Liebe teilbar sei. Sie kann es sein, so wie zum Beispiel eine Frau ihre Kinder und ihren Mann gleichermaßen lieben kann. Eines versichere ich Ihnen aber, Herr Lemarchal: Liebe zwischen Partnern in einer Ehe ist nicht teilbar. Deswegen führt die Polygamie zwangsläufig zur Kränkung einer oder mehrerer Teilnehmer und führt zu Zwist und Eifersucht unter den polygamen Eheleuten mit allen ihren schrecklichen Konsequenzen. Dies, werte Kollegen von der FDU, sollten Sie sich vor Augen halten, wenn Sie einen solchen Antrag hier einbringen.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 23:29
von Rex Marker
Prinzipiell würde ich dem Gesetz zustimmen, da es keinen Grund für mich gibt die Ehe zu priviligieren. Jedoch stimme ich Frau Sewell zu das wir hier versuchen müssen einen Kompromiss zu finden der auf breiten Schultern ruht, eine Änderung jede Legislatur aufgrund wechselnder Machtverhältnisse tut dem Land nicht gut. Aus diesem Grund werde ich mich in dieser Abstimmung enthalten.

Verfasst: Sa 11. Jul 2009, 00:02
von Montgomery Scott
Original von Hajo Poppinga
Es ist bei einer normalen Ehe nunmal so, daß es eine Vaterschaftsvermutung für den Vater gibt, sobald ein Kind geboren wird. Damit einher gehen gewisserweise auch Unterhaltspflichten und Sorgerechte. Hier gäbe es zusätzliche Komplikationen, erweiterte man das familienrechtliche Institut des "Ehevertrages" nunmehr auch auf Vielpartner-Gemeinschaften.
Danke, das war doch mal anschaulich erklärt ;) Aber steht das auch ausdrücklich im ZGB?