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Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 10:11
von Vanessa Garland
Herr Unionskanzler,
würden Sie dem Hohen Haus bitte einmal erläutern, inwiefern es Ihrer Ansicht "indiskutabel" ist, die Aufgabenverteilung zwischen Union und Ländern in der Judikative entsprechend der Unionsverfassung, namentlich Artikel 22, 46 und 47, auszugestalten?
Die Unionsverfassung gibt hier eine klare und schlüssige Maxime vor: beide staatlichen Ebenen haben ihre eigenen Zuständigkeitsbereiche, auf diesen erlassen sie die Gesetze, führen diese aus und üben die Rechtssprechung auf Grund dieser aus.
Warum ist die Einhaltung dieses einfachen Prinzips für Sie "indiskutabel"?
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 10:25
von Fabian Montary
Original von pjotr
Ich weiß nicht, was Sie wollen: Noch vor kurzem hatten Sie die Gleichberechtigung von Parlamentariern und Ländervertretern bezüglich des Rederechts gefordert.
Sie sind dumm, Herr Jerkov, einfach nur dumm. Es geht mir um die Unionsverfassung und Sie machen gerade diese nieder. :rolleyes:
Simoff: Ganz ehrlich, langsam reicht es mir. Entweder du machst das hier gerade böswillig oder du hast wirklich keine Ahnung. In beiden Fällen bitte ich dich, diesen Unsinn, den du gerade simulierst einer sauberen Simulation wegen einzustellen, danke sehr.
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 11:35
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Herr Jerkov, gemäß § 5 (1) der Grundordnung des Unionsrates stelle ich fest, dass Sie hier kein Rederecht haben. Solange Sie kein Rederecht beantragt haben, verweise ich Sie des Unionsrates. Vielen Dank,
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 12:11
von Joeli Veitayaki
Geschäftsordnung, nicht Grundordnung

Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 12:13
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Man dankt

Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 12:22
von Joeli Veitayaki
man hilft gern, wo man helfen kann

Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 12:25
von Joeli Veitayaki
Original von Vanessa Garland
Herr Unionskanzler,
würden Sie dem Hohen Haus bitte einmal erläutern, inwiefern es Ihrer Ansicht "indiskutabel" ist, die Aufgabenverteilung zwischen Union und Ländern in der Judikative entsprechend der Unionsverfassung, namentlich Artikel 22, 46 und 47, auszugestalten?
Die Unionsverfassung gibt hier eine klare und schlüssige Maxime vor: beide staatlichen Ebenen haben ihre eigenen Zuständigkeitsbereiche, auf diesen erlassen sie die Gesetze, führen diese aus und üben die Rechtssprechung auf Grund dieser aus.
Warum ist die Einhaltung dieses einfachen Prinzips für Sie "indiskutabel"?
Das Thema ist nicht die Gesetzgebung, sondern die Rechtsprechung also Abschnitt VIII, Artikel 54, zweiter Halbsatz
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 12:43
von Vanessa Garland
Herr Unionskanzler,
wie beurteilen Sie die Einbindung des Artikels 54 der Unionsverfassung in deren Gesamtkonzept des Föderalismus, wie es sich inbesondere in Artikel 22 niederschlägt?
Sehen Sie es als von der Unionsverfassung zugelassen, gewünscht oder gar geboten, dass im Regelfall die Länder Rechtssprechung auf Grund von Unionsgesetzen ausüben, das Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung als dahingehend durchbrochen wird, dass die Union also je nach dem Willen der Länder keinen Einfluss auf die Anwendung ihrer nach Artikel 27 Absatz 1 Nummern 5 und 6 erlassenen Gesetze durch die Rechtssprechung hat?
Bitte begründen Sie Ihre diesbezügliche staatsrechtliche Auffassung näher.
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 13:04
von Joeli Veitayaki
Können sie auch kürzere Sätze bilden?
Ich sehe es durchaus als rechtmäßig und damit mit der Unionsverfassung vereinbar, dass Landesgerichte in den im Vitalisierungsgesetz genannten Fällen Recht sprechen. Ich sehe es allerdings als verfassungsrechtlich geboten, dass sie den Aufgaben auch zeitnah nachkommen. Das ist im Falle des Katistanischen Obergerichts derzeit nicht der Fall, ergo muss man ein Instrument für den Notfall schaffen. Die Abschaffung des § 1a ist kein Notfallinstrument.
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 13:14
von Vanessa Garland
Original von Joeli Veitayaki
Ich sehe es durchaus als rechtmäßig und damit mit der Unionsverfassung vereinbar, dass Landesgerichte in den im Vitalisierungsgesetz genannten Fällen Recht sprechen.
Sehen Sie es im Lichte des in der Unionsverfassung entwickelten Gesamtkonzeptes des Föderalismus auch als sinnvoll an? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.