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Verfasst: Di 16. Jun 2009, 19:16
von Robert Cullen
Ja, denn das Gesetz so kann schlecht verabschiedet werden - auch wenn es den anderen Egal zu seinen scheint.
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 21:16
von Târâ Kasturbai Gyatso
Zu §2 würde ich sagen, soll zunächst einmal die Landesregierung in anderen Bezirken nach jemanden suchen, der das Amt übernehmen möchte, findet sich in anderen Bezirken auch niemand, soll sie in anderen Unionsländern weitersuchen, findet sich auch dort niemand, muss das Amt zwangsweise von dem übernommen werden wer am längsten im Bezirk lebt, lebt niemand im Bezirk, soll es zwangsweise jemand machen der Wurzeln in der Region hat, bzw. dort einmal gewohnt hat. (Das mit dem Adel muss auf jeden Fall raus.)
Außerdem würde ich auf jeden Fall noch die HP-Pflicht für die Bezirksvertreter abschaffen.
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 21:48
von Robert Cullen
Danke, ihre Worte ergreifen mich, endlich jemand der hier redet.
Nun, ich werde morgen das Gesetz neu einreichen, und diese Punkte dabeiberücksichtigen.
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 22:01
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Außerdem würde ich auf jeden Fall noch die HP-Pflicht für die Bezirksvertreter abschaffen.
Würde total den Sinn dieser Regelung unterlaufen.
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 22:02
von Robert Cullen
Nun, das man niemanden zwingen kann so etwas zu basteln sollte klar sein.
RE: Aussprache 2009/06/14 Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters
Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 11:02
von Robert Cullen
Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters
§1
Dieses Gesetz soll die Vertretung der Bezirke in Zeiten regeln, in denen kein offizieller gewählter Vertreter vorhanden ist.
§2
Liegt kein gewählter Vertreter vor und wurde von der Regierung über 3 Tage jemand öffentlich gesucht, so wird das Amt kommissarisch von demjenigen übernommen der,
(1)am längsten in diesem Bezirk lebt.
(2) schon einmal Vertreter der betreffenden Region war.
§3
Sollte in einer Region mehrere Punkte aus §2 zutreffen, so hat §2 (3) oberste Priorität und danach §2 (1). Dabei ist zu beachten, dass nur Kandidaten zur Wahl stehen, die schon mindestens 4 Wochen in diesem Bezirk leben.
§4
Sollte die Imperialversammlung begründete Einwände gegen einen Kandidaten haben, der sich aus § 2 als Kandidat ergibt, kann sie in einer Aussprache einen anderen Kandidaten ernennen.
§5
(1) Da der Vertreter nur kommissarisch ist, kann jederzeit neu gewählt werden, sollte sich ein freiwilliger Kandidat finden.
(2)Sollte der kommissarische Vertreter sich entschließen das Amt vollständig zu übernehmen, muss er in einer Wahl von den anderen Bewohner der Provinz bestätigt werden.
§6
Der Kommissarische Vertreter ist von der Pflicht, eine Informationsseite zu erstellen, befreit.
§7
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ergänzt das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)
Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 20:20
von Heinrich Julius von Jagonburg
Was sind Sie eigentlich für ein Grashalm im Winde Herr Imperialkanzler? Nach jeder Wortmeldung bauen Sie ihr Gesetz vollständig um. Was haben sie eigentlich für eine Absicht dabei, was ist ihr Gestaltungswille, oder handelt es sich um bloßen Aktionismus?
Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 20:22
von Robert Cullen
Lesen Sie alles, dann merken Sie vielleicht an Welcher Stelle das Gesetz sich ändert und warum.
Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 20:26
von Heinrich Julius von Jagonburg
Original von Robert Cullen
Lesen Sie alles, dann merken Sie vielleicht an Welcher Stelle das Gesetz sich ändert und warum.
Das habe ich sehr wohl vernommen und ändert nichts an meiner Aussage und der daran angeschlossenen Frage.
Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 20:29
von Robert Cullen
Dann sage ich es ihnen eben, es geht darum, eine Regellung zu schaffen und ein Bewusstsein für das Land.