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Zu §2 würde ich sagen, soll zunächst einmal die Landesregierung in anderen Bezirken nach jemanden suchen, der das Amt übernehmen möchte, findet sich in anderen Bezirken auch niemand, soll sie in anderen Unionsländern weitersuchen, findet sich auch dort niemand, muss das Amt zwangsweise von dem übernommen werden wer am längsten im Bezirk lebt, lebt niemand im Bezirk, soll es zwangsweise jemand machen der Wurzeln in der Region hat, bzw. dort einmal gewohnt hat. (Das mit dem Adel muss auf jeden Fall raus.)
Außerdem würde ich auf jeden Fall noch die HP-Pflicht für die Bezirksvertreter abschaffen.
Außerdem würde ich auf jeden Fall noch die HP-Pflicht für die Bezirksvertreter abschaffen.
Shanti
Kasturbai Gyasto
Mitgl. d. UP der VL & OB'm. Thingsala
V.'pres. & Pr. Min. Atraverdo
VR Soziales, Umwelt & Sport Tir Na nÒg
P.S.:
Sag Nein zu Nationalismus,
sag nein zu Bürokratie und Jurawahn,
damit Du Dich hinterher nicht übergibst.
Kasturbai Gyasto
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Würde total den Sinn dieser Regelung unterlaufen.Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Außerdem würde ich auf jeden Fall noch die HP-Pflicht für die Bezirksvertreter abschaffen.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
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Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters
§1
Dieses Gesetz soll die Vertretung der Bezirke in Zeiten regeln, in denen kein offizieller gewählter Vertreter vorhanden ist.
§2
Liegt kein gewählter Vertreter vor und wurde von der Regierung über 3 Tage jemand öffentlich gesucht, so wird das Amt kommissarisch von demjenigen übernommen der,
(1)am längsten in diesem Bezirk lebt.
(2) schon einmal Vertreter der betreffenden Region war.
§3
Sollte in einer Region mehrere Punkte aus §2 zutreffen, so hat §2 (3) oberste Priorität und danach §2 (1). Dabei ist zu beachten, dass nur Kandidaten zur Wahl stehen, die schon mindestens 4 Wochen in diesem Bezirk leben.
§4
Sollte die Imperialversammlung begründete Einwände gegen einen Kandidaten haben, der sich aus § 2 als Kandidat ergibt, kann sie in einer Aussprache einen anderen Kandidaten ernennen.
§5
(1) Da der Vertreter nur kommissarisch ist, kann jederzeit neu gewählt werden, sollte sich ein freiwilliger Kandidat finden.
(2)Sollte der kommissarische Vertreter sich entschließen das Amt vollständig zu übernehmen, muss er in einer Wahl von den anderen Bewohner der Provinz bestätigt werden.
§6
Der Kommissarische Vertreter ist von der Pflicht, eine Informationsseite zu erstellen, befreit.
§7
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ergänzt das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)
§1
Dieses Gesetz soll die Vertretung der Bezirke in Zeiten regeln, in denen kein offizieller gewählter Vertreter vorhanden ist.
§2
Liegt kein gewählter Vertreter vor und wurde von der Regierung über 3 Tage jemand öffentlich gesucht, so wird das Amt kommissarisch von demjenigen übernommen der,
(1)am längsten in diesem Bezirk lebt.
(2) schon einmal Vertreter der betreffenden Region war.
§3
Sollte in einer Region mehrere Punkte aus §2 zutreffen, so hat §2 (3) oberste Priorität und danach §2 (1). Dabei ist zu beachten, dass nur Kandidaten zur Wahl stehen, die schon mindestens 4 Wochen in diesem Bezirk leben.
§4
Sollte die Imperialversammlung begründete Einwände gegen einen Kandidaten haben, der sich aus § 2 als Kandidat ergibt, kann sie in einer Aussprache einen anderen Kandidaten ernennen.
§5
(1) Da der Vertreter nur kommissarisch ist, kann jederzeit neu gewählt werden, sollte sich ein freiwilliger Kandidat finden.
(2)Sollte der kommissarische Vertreter sich entschließen das Amt vollständig zu übernehmen, muss er in einer Wahl von den anderen Bewohner der Provinz bestätigt werden.
§6
Der Kommissarische Vertreter ist von der Pflicht, eine Informationsseite zu erstellen, befreit.
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Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ergänzt das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)
Tot.
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Was sind Sie eigentlich für ein Grashalm im Winde Herr Imperialkanzler? Nach jeder Wortmeldung bauen Sie ihr Gesetz vollständig um. Was haben sie eigentlich für eine Absicht dabei, was ist ihr Gestaltungswille, oder handelt es sich um bloßen Aktionismus?

S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
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Das habe ich sehr wohl vernommen und ändert nichts an meiner Aussage und der daran angeschlossenen Frage.Original von Robert Cullen
Lesen Sie alles, dann merken Sie vielleicht an Welcher Stelle das Gesetz sich ändert und warum.

S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
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