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Verfasst: Do 11. Jun 2009, 22:34
von Joeli Veitayaki
wäre da die Unionsverfassung nicht immer noch im Wege?

Verfasst: Do 11. Jun 2009, 22:42
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
wäre da die Unionsverfassung nicht immer noch im Wege?
Nein, wenn man einer Beteiligung eines UR-Mitglieds nur mit einem entsprechenden Antrag verknüpft, wird das UR-Mitglied ja immernoch "jederzeit gehört".

Verfasst: Do 11. Jun 2009, 22:47
von Joeli Veitayaki
im Grunde haben sie ja recht, ich geh dann aber schon mal in Deckung, wenn Herr Montary das erfährt :D

Verfasst: Do 11. Jun 2009, 23:23
von pjotr
Sehe ich genauso. Und was der Hanswurst aus Roldem macht ist mir ehrlich gesagt egal ;)

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:19
von Rex Marker
Ich unterstütze den Vorschlag von Herrn Scott.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:22
von Joeli Veitayaki
ich denke auch, dass dieser Vorschlag, das Rederecht für Unionsratmitglieder nur auf Antrag zu erteilen, das mildeste Mittel und sicherlich auch verfassungskonform wäre.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:27
von joukersendler
Ich kann dies nicht unterstützen.

Die Mitglieder des UR sollten hier weiterhin Rederecht besitzen!

Bald führt man hier noch das Wahlrecht nur auf Antrag ein, oder öffentliche Kritik auf Antrag! Was sind das hier für Zustände.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:29
von pjotr
Die Argumentation ist doch schwachsinnig. Eine Beschräbnkung für Parlamentarier kann doch nicht mit der Einschränkung öffentlicher Rechtsgüter antizipiert werden.

Wenn Sie konsequent wären, Herr Sendler, würden Sie jetzt die Abschaffung der Rederechtsregelung und Rederecht für alle Bürger fordern.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:32
von Joeli Veitayaki
und kein Rederecht für Frauen, dann gehts hier wenigstens gesittet zu =)

ja, ja ich weiß, jetzt schreit man gleich wieder, der dunkle Dicke aus dem Partyland hasst Frauen. :rolleyes:

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:44
von joukersendler
Original von pjotr
Die Argumentation ist doch schwachsinnig. Eine Beschräbnkung für Parlamentarier kann doch nicht mit der Einschränkung öffentlicher Rechtsgüter antizipiert werden.

Wenn Sie konsequent wären, Herr Sendler, würden Sie jetzt die Abschaffung der Rederechtsregelung und Rederecht für alle Bürger fordern.
Ein Rederecht für Bürger steht nun mal nicht in der Unionsverfassung.
Artikel 28
(2) Der Unionspräsident, die Mitglieder des Unionsrates und die Mitglieder der Unionsregierung sowie ihre Beauftragten haben in allen Sitzungen des Unionsparlaments das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden.
Ich finde das sehr eindeutig.