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Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 15:21
von Rex Marker
Dieses Gesetz wäre ein zahnloser Tieger, welchen man zudem leicht umgehen kann. Wichtiger scheint mir eher eine Stärkung des Bodellbetriebs, um Prostitution ordnungspolitisch besser lenken und kontrollieren zu können.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 15:29
von Joeli Veitayaki
im Grunde reicht ein Zusatz im Strafgesetzbuch
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 17:02
von Helmut Hennrich
Herr Präsident, Hohes Haus,
natürlich ist es wichtig, Menschen vor Gewalt, Erniedrigung oder sexueller Ausbeutung zu schützen, und ich bestreite überhaupt nicht die Wichtigkeit, dieses Thema auch auf Unionsebene zur Sprache zu bringen. Die Problematik Ihres Gesetzentwurfs, Herr Kollege Poppinga, liegt jedoch an dem Hintertürchen, welches keines mehr ist, weil es groß wie ein Scheunentor ist, mit welches man dieses Gesetz aushebeln kann.
Das Schließen von Bordellen und die Verlagerung in private Wohnungen führt eben nicht zu mehr Sicherheit für die betroffenen Frauen, sondern im Gegenteil: dadurch, dass die Prostitution der öffentlichen Kontrolle entzogen wird, werden die Prostutuierten in unverantwortlich hohem Maße der Willkür von Zuhältern ausgeliefert. Dies kann nicht das Ziel des Gesetzgebers, und deswegen gehört die Gesetzesvorlage unbedingt nachgebessert. - Eine Empfehlung übrigens, die ich dem katistanischen Landesgesetzgeber und wärmstens ans Herz legen kann.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 17:03
von Hajo Poppinga
Original von Helmut Hennrich
Das Schließen von Bordellen und die Verlagerung in private Wohnungen führt eben nicht zu mehr Sicherheit für die betroffenen Frauen, sondern im Gegenteil: dadurch, dass die Prostitution der öffentlichen Kontrolle entzogen wird, werden die Prostutuierten in unverantwortlich hohem Maße der Willkür von Zuhältern ausgeliefert.
Können Sie mir Ihren Gedankengang näher erläutern? Derzeit ist die Prostitution nirgendwo, mit Ausnahme Katistas, geregelt. Wo ist denn da die öffentliche Kontrolle von Bordellen? Sie sind nichteinmal irgendwo verzeichnet.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 19:37
von Joeli Veitayaki
Herr Hennrich hat Recht. Das Verlagern in die Wohnungen erschwert den Ermittlungsbehörden die Überprüfung.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 19:38
von Hajo Poppinga
Original von Joeli Veitayaki
Herr Hennrich hat Recht. Das Verlagern in die Wohnungen erschwert den Ermittlungsbehörden die Überprüfung.
Ja, aber was haben wir denn heute? Wir wissen überhaupt nichts!
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 19:52
von Joeli Veitayaki
ich warte immer noch auf die Statistik des Innenministeriums
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 19:54
von Hajo Poppinga
Original von Joeli Veitayaki
ich warte immer noch auf die Statistik des Innenministeriums
Woher soll man die nehmen? Es gibt bisher überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Dementsprechend können Bordelle auch nicht registriert oder sonstetwas sein.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 22:23
von Bodo von Kurzschluss
Original von Hajo Poppinga
Woher soll man die nehmen? Es gibt bisher überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Dementsprechend können Bordelle auch nicht registriert oder sonstetwas sein.
Erstens das, und zweitens gibt es ja keinen Innenminister.
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 12:25
von Fabian Montary
Ich möchte noch anmerken, dass das Gesetz gem. Art. 47a II UVerf frühestens vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten kann.