Seite 3 von 5
Verfasst: So 24. Mai 2009, 15:49
von Fabian Montary
Original von pjotr
Die Einhaltung der Menschenrechte
Nein, die Menschenrechte werden gegenüber den Menschen, auf die der Staat Zugriff hat, angewandt, nicht auf die Beziehungen zwischen den Staaten.
Original von pjotr
Nur weil man in Astor sich nicht an geltendes Recht heißt, heißt das nicht dass wir das auch tun müssen...
Vielleicht weiß man dort einfach, dass das eine Erklärung kein völkerrechtlicher Vertrag ist. Überlegen Sie sich das einfach mal. 8o
Original von Helmut Hennrich
Herr Premierminister, grundsätzlich sind völkerrechtliche Verträge, auch Menschenrechtserklärungen, Bestandteil des Völkerrechts und stellen neben dem Völkergewohnheitsrecht eine anerkannte Rechtsquelle dar.
Diese Erklärung ist kein völkerrechtlicher Vertrag, Herr Hennrich.
Original von Helmut Hennrich
internationale oder universale - ich denke, die Begriffe sind in diesem Fall austauschbar
Das ist aber willkürlich. Universell ist eher darauf bezogen, dass alles staatliche Handeln da einbezogen werden muss; und auch das Private nach diesen Regeln laufen soll.
Original von Helmut Hennrich
- Menschenrechtserklärung unterschreiben, dann verpflichten sie sich wechselseitig, die darin enthaltenen Rechtsnormen auf nationaler Ebene einzuhalten. Diese wechselseitige Verpflichtung stellt die rechtliche Wikrung nach außen dar: das jeder Vertragspartner den anderen im Falle einer Nichtbeachtung auch zur Einhaltung ermahnen kann und sollte.
Aus welchem Satz lesen Sie das heraus?
Original von Helmut Hennrich
Alle staatliche Gewalt, Herr Premierminister, ist in der Demokrartischen Union zur Einhaltung der Menschenrechte und Wahrung der Menschenwürde verpflichtet, auch die staatliche Gewalt, die von den Unionsländern ausgeht.
Eben, eben, also dürfen doch auch die Länder Grundrechtekataloge verabschieden. Schließlich sind die Länder keine schlichten Verwaltungseinheiten, sondern eigene Staaten innerhalb der Union. Ob dieselben Regeln auch anderswo gelten, das ist doch egal. Wenn bspw. die Hollunderlande das Beamtenrecht der Union übernimmt, dann ist das auch noch lang kein Völkerrecht.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 16:33
von pjotr
Was wollen Sie hier eigentlich Demonstrieren, Mr. Montary? Warum braucht die Republic of Roldem eine eigene Menschenrechtserklärung, die es aber auch Unionsebene sowieso geben wird?
Verfasst: So 24. Mai 2009, 16:41
von Joeli Veitayaki
Herr Montary möchte seine Eigenständigkeit demonstrieren.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 16:46
von Fabian Montary
Die Republik Roldem ist ein Staat und möchte sich selbst verpflichten, welche Grundrechte sie anerkennt. Dass dadurch etwaige weitergehende Grundrechte, die durch die Union vorgegeben werden, nicht negiert werden, das sollte klar sein. Es ist eine Demonstration der Eigenstaatlichkeit, die von vielen in der Union immer mehr vergessen wird.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 16:48
von Joeli Veitayaki
eher eine Demonstration des Abgrenzungswillens der Republik Roldem von der Union.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 16:49
von Bodo von Kurzschluss
Original von Joeli Veitayaki
eher eine Demonstration des Abgrenzungswillens der Republik Roldem von der Union.
Nicht der Republik Roldem, sondern des Herrn Montary.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 16:55
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
eher eine Demonstration des Abgrenzungswillens der Republik Roldem von der Union.
Abgrenzung durch Menschenrechte? Da schießen Sie sich mit Ihrer Polemik selbst in Knie.
Original von Bodo von Kurzschluss
Nicht der Republik Roldem, sondern des Herrn Montary.
Keineswegs.
Herr Jerkov, Herr Hennrich, wenn Sie meinen, es wäre verfassungswidrig, wenn die Republik Roldem diese Erklärung so verabschieden würde, dann sagen Sie mir doch einfach, welche Teile herausgelassen werden müssten, dass das keinen völkerrechtlichen Charakter mehr hätte.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:01
von Joeli Veitayaki
Abgrenzung der Republik Roldem von der Union, dies wird durch die eigenständige Erklärung zu den Menschenrechten deutlich.
Wäre ein besserer Schritt nicht die Zustimmung zur Unterzeichnung gewesen?
Für jedes andere Unionsland sicher, nicht aber für das Spielzeug des Herrn Montary, das montarische Königreich Roldem.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:25
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
Abgrenzung der Republik Roldem von der Union, dies wird durch die eigenständige Erklärung zu den Menschenrechten deutlich.
Was bitte ist Ihr Problem? Freistein, Heroth und Katista haben die Grundrechte in ihrer Verfassung verankert. Die Republik Roldem hat eine zusätzliche Bill of Rights, die ich aber für Roldem nicht als weitreichend genug halte. Wenn es hierzu ein internationales Standardwerk verfasst wurde und sich die Republik Roldem ebenfalls dem gleichlautenden Grundrechtekatalog anschließen will, was soll sie daran hindern? Dass andere, vollsouveräne Staaten diese auch ratifiziert haben? Das ist lächerlich. Grundrechte im Landesverfassungsrecht sind weiß Gott nichts neues.
Original von Joeli Veitayaki
Wäre ein besserer Schritt nicht die Zustimmung zur Unterzeichnung gewesen?
Ich habe nie gesagt, dass die Republik Roldem dieser Erklärung die Zustimmung verweigern wird. Das wäre doch gar schizophren.
Original von Joeli Veitayaki
Für jedes andere Unionsland sicher, nicht aber für das Spielzeug des Herrn Montary, das montarische Königreich Roldem.
Sie übertreiben, wie bereits gesagt.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:41
von Joeli Veitayaki
bei ihrem Alleingang auf Landesebene zeigt es sich wieder deutlich, dass sie für die Union nicht viel übrig haben.