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Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 16:30
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Unionsparlament
- Der stellvertretende Präsident -

Ich weise den Unionsrat auf folgendes, vom UP beschlossenes, Gesetz hin:

http://dur2005.de/forum/thread.php?threadid=1689

Vielen Dank. :)

Verfasst: Mo 10. Sep 2007, 01:00
von Maximilian von Rohan-Mason
Ich bitte den Unionsrat auf meinen Antrag hin die Unionexekution über die Westlichen Inseln & Saint Pierre zu beenden.

Verfasst: Mo 10. Sep 2007, 16:37
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Unionsparlament
- Der stellvertretende Präsident -

Ich weise den Unionsrat auf folgendes, vom UP beschlossenes, Gesetz hin:

http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=1819

Vielen Dank. :)

Verfasst: Di 18. Sep 2007, 15:55
von William Butcher
Ich hätte gerne Aussprachen zu allem nicht bearbeiteten. ;)

Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 19:08
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Bild

Meine Damen und Herren,

ich weise darauf hin, dass das Unionsparlament folgendes Gesetz beschlossen hat.
Gesetz über die Unionsstreitkräfte

Absatz 1 Allgemeines

§ 1 Unionsstreitkräfte
(1) Die Streitkräfte der Demokratischen Union haben den Namen „Unionsstreitkräfte“.
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Unionsstreitkraft (Heer), Unionsstreitkräfte zur See (Marine) und Unionsstreitkräfte zur Luft (Luftwaffe). Die Spezialstreitkräfte sind Teil der Unionsstreitkraft, untersteht jedoch einem eigenen Kommando.
(3) Die Streitkräfte der Demokratischen Union dürfen in Friedenszeiten nicht im Inland eingesetzt werden, es sei denn es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe oder der Unterstützung der polizeilichen Arbeit.
(4) Der Oberbefehl über die Streitkräfte unterliegt dem Minister für
Verteidigung.

§ 2 Soldaten
(1) Die Unionsstreitkräfte haben eine Gesamtstärke, die 500.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Reserveeinheit von wenigstens 200.000 Mann.
(3) Das Unionsministerium der Verteidigung hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine Änderung dieses Gesetzes möglich.
(5) Die Dienstgrade in den Teilstreitkräften sind in Anhang 1 zu diesem Gesetz geregelt. Weiterhin gilt der Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte.

§3Aufgaben der Unionsstreitkräfte

(1) Oberste Aufgabe der Unionsstreitkräfte ist die Sicherung des Staatsgebietes sowie der staatlichen Souveränität und die Führung von bewaffneten Konflikten der Demokratischen Union Ratelon und ihrer Verbündeten zu Lande, zu Wasser und in der Luft auf Befehl ihres Oberbefehlshabers.
(2) Eine weitere Aufgabe besteht im Schutz offizieller Repräsentanten im Ausland und in der Sicherung der Handelswege.
(3) Der Einsatz der Unionsstreitkräfte im Innern bestimmt sich nach der Verfassung

§ 3 Alarmstufen
(1) Die Unionsstreitkräfte verfügen über bestimmte Alarmstufe.
(2) Die möglichen Alarmstufen sind in Anhang 2 zu diesem Gesetz geregelt.
(3) Der Unionspräsident verkündet auf Antrag des Unionskanzlers und des Unionsministers der Verteidigung , nach der Beratung aller drei, die vom Unionskanzler beantragte Alarmstufe.
(4) Bei Ausrufung der Alarmstufen Rot oder Gelb hat der Präsident unverzüglich das Unionsparlament sowie den Unionsrat einzuberufen. Diese können den Beschluss mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufheben, weiterhin können beide Kammern im selben Verfahren jederzeit den Beschluss des Unionspräsidenten aufheben.

Absatz 2 Organisation der Streitkräfte

§ 4 Oberste Heeresleitung
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen, sowie dem Verteidigungsminister.
(3) Der Verteidigungsminister kann einen Vertreter bestimmen. Dieser muss Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums sein, sowie mindestens den Rang eines Stabsoffizieres innehaben.
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle.
(4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz.
(5) Die Verordnung über den Generalstab wird außer Kraft gesetzt.

Anlage 1
* Marschall/großadmiral
* General
* Generalleutnant
* Generalmajor
* Brigadegeneral
Stabsoffiziere 1
* Oberst
* Oberstleutnant
* Major
Hauptleute 1
* Stabshauptmann
* Hauptmann
* Oberleutnant
* Leutnant
Unteroffiziere mit Portepee 1
* Oberstabsfeldwebel
* Stabsfeldwebel
* Oberfähnrich
* Hauptfeldwebel
* Oberfeldwebel
* Feldwebel
Unteroffiziere ohne Portepee 1
* Stabsunteroffizier
* Fahnenjunker
* Unteroffizier
Manschaften 1
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Obergefreiter
* Gefreiter
* Soldat/Flieger

Admiräle 2der Unionsmarine
* Admiral
* Vizeadmiral
* Konteradmiral
* Flottillenadmiral
Stabsoffiziere 2
* Kapitän zur See
* Fregattenkapitän
* Korvettenkapitän
* Hauptleute und Leutnante1
* Stabskapitänleutnant
* Kapitänleutnant
* Oberleutnant zur See
* Leutnant zur See
Unteroffiziere mit Portepee 2
* Oberstabsbootsmann
* Stabsbootsmann
* Oberfähnrich zur See
* Hauptbootsmann
* Oberbootsmann
* Fähnrich zur See
* Bootsmann
Unteroffiziere ohne Portepee 2
* Obermaat
* Seekadett
* Seekadett
* Maat
Mannschaften 2
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Gefreiter
* Matrose

Anlage 2
* Alarmstufe grün - Friedenszeit
* Alarmstufe gelb/grün - Friedenszeit erhöhte Aufklärung und zusaätzliche
* Sicherheitsmaßnahmen
* Alarmstufe gelb - erhöhte Einsatzbereitschaft
* Alarmstufe Rot - maximale Einsatzbereitschaft

Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 19:13
von Jonathan Metternich Hughes
Ich beantrage Aussprache.

Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 20:01
von Bodo von Kurzschluss
Die brauchen Sie nicht beantragen, die gibt es automatisch.

Verfasst: Sa 22. Sep 2007, 20:18
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Bodo von Kurzschluss
Die brauchen Sie nicht beantragen, die gibt es automatisch.
Sorry, ich war hier seit vier Jahren kein Mitglied mehr. ;)

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 12:21
von Jonathan Metternich Hughes
Die Republik Imperia beantragt, die Unionsministerin der auswärtigen Angelegenheiten zur Beantwortung der folgenden Anfrage zu zitieren:

1. Ist der Eindruck täuschend, dass das Unionsministerium den Beziehungen zu Wislanien eine besondere Bedeutung zugesteht, und wenn ja, auf welcher sachlichen Grundlage geschieht dies?
2. Welchen konkreten strategischen Vorteil verspricht sich das Unionsministerium für die Demokratische Union von guten Beziehungen zu Wislanien?
3. Welcher Art ist das "Denk- bzw. Mahnmal", das die Unionsministerin in Wislanien einweihen wird?

Verfasst: Di 16. Okt 2007, 17:57
von Patrick van Bloemberg-Behrens
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Meine Damen und Herren,

ich weise darauf hin, dass das Unionsparlament das folgendes verfassungsändernde Gesetz beschlossen hat:
Verfassungsänderndes Gesetz zur Änderung des Amtseides

§1
Artikel 42 (1) der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
"Der Unionskanzler leistet bei seinem Amtsantritt folgenden Eid:
'Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.'".

§2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Mit besten Grüßen

Patrick Behrens-Nilsson
Vorsitzender des Unionsparlaments