Seite 3 von 4
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 17:52
von Jonathan Metternich Hughes
Wer sich gegen eine Meinungsäußerung stellt, sollte das wohl auch begründen können, oder? Und es wurde ja bereits aufgezeigt, dass die Unionsverfassung kein Simoff-Argument ist.
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 18:30
von Dr.Boeker
Original von Jonathan Metternich
Wer sich gegen eine Meinungsäußerung stellt, sollte das wohl auch begründen können, oder? ....
Nein, so geht die Regel nicht,
Sondern wer eine These aufstellt, dejenige hat sie auch zu begründen, Und hier war es Herrr Lindberg, der die These aufgestellt hat: "Damit hat das UG nix am Hut!"
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 18:56
von Jonathan Metternich Hughes
Vielleicht darf ich das stellvertretend in aller Deutlichkeit für den Mitspieler hinter Lindberg begründen: Die Beleidigung war simoff und wer halbwegs vernünftig simuliert, belässt diese Sache auch simoff.
:wall:
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 19:08
von Dr.Boeker
Jetzt weichen Sie unserem Thema aus. Wir sprechen nicht über die Frage, in welcher Sphäre die Beleidung lag, sondern über die Frage, wie Herr Lindberg seine These "Damit hat das UG nix am Hut!" belegt.
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 19:32
von Jonathan Metternich Hughes
Indem er darauf verweist, dass es eine Simoff-Äußerung war. Das sollte doch nun ersichtlich geworden sein. Was ist Dir daran unklar?
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 19:41
von Dr.Boeker
Das ist doch keine Begründung - zumindest keine schlüssige - für die These, das Unionsgericht sei für Sim-Off-Sachen nicht zuständig - um diese geht es hier. Sie weichen vom Thema ab!
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 20:13
von Jonathan Metternich Hughes
Das Unionsgericht ist zuständig und die rechtliche Zuständigkeit zu bestreiten, war doch gar nicht Lindbergs Absicht (oder liege ich gerade ganz falsch?). Man kann doch aber deutlich machen, dass es nichts Bescheuerteres gibt, als ein Simon-Gericht für Simoff-Dinge zu benutzen.
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 20:36
von Dr.Boeker
Original von Jonathan Metternich
Das Unionsgericht ist zuständig und die rechtliche Zuständigkeit zu bestreiten, war doch gar nicht Lindbergs Absicht (oder liege ich gerade ganz falsch?). Man kann doch aber deutlich machen, dass es nichts Bescheuerteres gibt, als ein Simon-Gericht für Simoff-Dinge zu benutzen.
Jetzt kommen wir zum Kern der Sache:
1. zur
Zuständigkeit des Unionsgerichtes: ich habe Lindbergs Aussage so verstanden, daß er diese Zuständigkeit entschieden bestreitet. Wenn Sie - wie oben gesagt - dies Zuständigkeit bejahen, sind wir ja einig.
2. Daß sie rechtspolitisch gesehen diese - bestehende - Zuständigkeit abschaffen wollen, ist ein ganz anderes Thema. Da warte ich mal ab, wie Sie das hinkriegen.
Und somit darf ich diesen Disput abschließen.
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 20:39
von Literoy Goldheart
Nun, ich lasse mir mit Sicherheit nicht vom Unionspräsidenten erklären ob ich mich nun beleidigt fühlen soll oder nicht.
Ich jedenfalls gehe den ordnungsgemäßen Gang der Klage.
Dem Unionsgericht obliegt nun die nächste Entscheidung. Und definitiv nicht Herrn Metternich, der sich hier ja immens bemüht, mir zu erklären dass das alles simoff ist.
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 21:12
von Marko Untrial
Original von Literoy Goldheart
Nun, ich lasse mir mit Sicherheit nicht vom Unionspräsidenten erklären ob ich mich nun beleidigt fühlen soll oder nicht.
Herr Metternich ist wohl kaum Unionspräsident
