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Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 22:31
von Palin Waylan-Majere
Original von Hajo Poppinga
Dem Familienfonds wurde am 01.10.2009 viermal Vermögenssteuer i.H.v. 2174,29 Bramern berechnet. Mal davon abgesehen, daß ich die viermalige Berechnung für ein Versehen (aus welchen Gründen eigentlich?) halte, bitte ich um Erstattung der Summe i.H.v. 8697,16 Bramern.
Wieso ist der Fonds jetzt auf einmal auch von der Vermögenssteuer befreit?
Im Urteil wurde der Fonds nur von der Einkommenssteuer befreit! Wenn man das anders interpretiert, hat demnächst jeder so ein praktisches Zweitkonto und der Staat ist mangels Einnahmen pleite.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 22:33
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere
Wieso ist der Fonds jetzt auf einmal auch von der Vermögenssteuer befreit?
Im Urteil wurde der Fonds nur von der Einkommenssteuer befreit! Wenn man das anders interpretiert, hat demnächst jeder so ein praktisches Zweitkonto und der Staat ist mangels Einnahmen pleite.
Danke für den Hinweis

Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 22:35
von Amber Marie Ford
Ausweislich des rechtskräftigen Urteils des Unionsverwaltungsgerichts ist der Poppinga-Familienfonds eine
Sache, und auf Grund dieser Eigenschaft nicht einkommensteuerpflichtig. Seit wann sind Sachen vermögensteuerpflichtig?

Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 22:37
von SRM
Original von Amber Marie Ford
Ausweislich des rechtskräftigen Urteils des Unionsverwaltungsgerichts ist der Poppinga-Familienfonds eine
Sache, und auf Grund dieser Eigenschaft nicht einkommensteuerpflichtig. Seit wann sind Sachen vermögensteuerpflichtig?
Der Rechtsweg steht hier ja offen.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 22:37
von Palin Waylan-Majere
@Ford: Dann ist mein Girokonto auch eine Sache und ich verlange sofort die Rückzahlung aller bezahlten Steuern.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 22:41
von Amber Marie Ford
Original von SRM
Der Rechtsweg steht hier ja offen.
Sollte die Union einen solchen Prozess verlieren - wovon nach dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil betreffend die Einkommensteuerpflicht des Poppinga-Familienfonds gesichert auszugehen ist - bleibt nur zu hoffen, dass sie Sie auf die Verfahrenskosten persönlich in Regress nimmt.
Es kann nicht angehen, dass der Steuerzahler für Ihre juristische Ignoranz aufkommt.
Original von Palin Waylan-Majere
@Ford: Dann ist mein Girokonto auch eine Sache und ich verlange sofort die Rückzahlung aller bezahlten Steuern.
Erstens hinkt der Vergleich, und zweitens ist es Aufgabe der Judikative, das geltende Recht anzuwenden - Mängel in der Regelung einzelner Sachverhalte hat der Gesetzgeber zu beheben.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 22:57
von SRM
Fakt ist, dass das Urteil doch einen anderen Umstand berücksichtigte: Eine Umverteilung innerhalb der eigenen Konten ist kein Einkommen und daher nicht zu besteuern. Ob das Vermögen allerdings auf dem Privat- oder Fondskonto ist, ist völlig unerheblich.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 23:06
von Amber Marie Ford
Fakt ist, dass das Urteil auf der Feststellung des Unionsverwaltungsgericht beruht, dass ein Fond juristisch eine
Sache ist, und Sachen nicht Träger einer Steuerpflicht sein können - was, unterstellt man die Feststellung, dass der Fond eine Sache ist, auch denklogisch allein tragbar ist.
Glauben Sie ruhig mal einer der erfahrensten Juristinnen dieses Landes, ob Sie sie nun sonderlich gut leiden können oder nicht.

Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 23:18
von Palin Waylan-Majere
Ich tue hiermit die Eröffnung des Majere Familienfonds kund. Die Kontonummer ist #273.
Verfasst: Mi 14. Okt 2009, 23:25
von Amber Marie Ford
Warum tun Sie nicht lieber dem Uniopnsparlament einen Entwurf zur gesetzlichen Regelung derartiger Fonds kund - einen, der z. B. deren rechtliche Qualität bestimmt und Steuerpflicht regelt?