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Verfasst: So 3. Mai 2009, 21:49
von pjotr
Haben Sie einen an der Klatsche, Herr Monetary?
1) Was ist ein In-Sich-Verfahren?
2) Was hat das Parteiengesetz mit "demokratischen Instrumenten des Parlaments" zu tun? Demokratisches Instrument des Parlaments ist es doch, Gesetze zu verabschieden. Und das missachten Sie doch offensichtlich, indem Sie es anfechten :rolleyes:

Verfasst: So 3. Mai 2009, 22:08
von Fabian Montary
Bitte, Herr Professor, wenn Sie keine Ahnung haben, dann sperren Sie am besten Ihr feistes Maul nicht zu weit auf. Es wurde eine neue Ausschreibung meinerseits platziert, nämlich wegen Klagen gegen Ihre Regierung. Ein In-Sich Verfahren wäre die Parallele zum In-Sich-Geschäft und das Parteiengesetz ist gar nicht Grundlage der neuerlichen Ausschreibung, sondern nicht Nichtbeantwortung von parlamentarischen Anfragen. :rolleyes:

Verfasst: So 3. Mai 2009, 23:32
von pjotr
Dann schreiben Sie bitte diesen Fehler nicht meinem "feisten Maul" zu, sondern doch bitte ihrer "feisten Klaue", die zu unpräzise Ausschreibungen kritzelt...

Verfasst: Mo 4. Mai 2009, 13:18
von Fabian Montary
Ist mit der Aussage „Ich suche erneut einen Anwalt für mehrere Verfassungsklagen gegen die Unionsregierung“ nicht eine klare Abgrenzung zur Normenkontrolle zum Parteigesetz zu verstehen? Oder erhält Ihr Denkorgan nur einfach zu wenig Sauerstoff? :rolleyes: