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Verfasst: So 22. Mär 2009, 11:38
von Bodo von Kurzschluss
Sie als Parteigründer haben aber auch die Möglichkeit, das DZ aus dem Verzeichnis zu löschen.

Verfasst: So 22. Mär 2009, 11:43
von Bodo von Kurzschluss
Original von Michael Schneider
Ich meinte für sowas ist das Amt bzw. das Innenministerium zuständig.
Das AfEA kann ja nun nicht einfach eine Partei aus dem Verzeichnis löschen. Wenn es keinen Auftrag gibt, wird das AfEA auch nicht tätig.
Und das Innenministerium muss sich ja auch an die gesetzlichen Vorgaben halten, und kann nicht einfach Parteien löschen.

Verfasst: So 22. Mär 2009, 11:46
von Michael Schneider
Original von Bodo von Kurzschluss

Das AfEA kann ja nun nicht einfach eine Partei aus dem Verzeichnis löschen. Wenn es keinen Auftrag gibt, wird das AfEA auch nicht tätig.
Und das Innenministerium muss sich ja auch an die gesetzlichen Vorgaben halten, und kann nicht einfach Parteien löschen.
Also wenn ich einfach eine Partei aus einem Register SELBER lösche ist das nach gesetzlichen Vorgaben? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Und ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass das DZ keine Partei ist.

Verfasst: So 22. Mär 2009, 11:50
von Bodo von Kurzschluss
Original von Michael Schneider
Also wenn ich einfach eine Partei aus einem Register SELBER lösche ist das nach gesetzlichen Vorgaben?
Wenn Sie, so wie es im Fall des DZ war, das einzige Mitglied sind, wird es wohl keinen geben, der dagegen protestiert.

Verfasst: So 22. Mär 2009, 11:56
von Michael Schneider
Nunja koscher find ich das trotzdem nicht.

Verfasst: So 22. Mär 2009, 12:12
von Isabelle Corinne de La Fayette
Der Eintrag im BNet dokumentiert ja nur, dass es eine Partei gibt. Er bestimmt das aber nicht. Heißt also auf Deutsch: eine Partei kann bestehen und Partei im Sinne des Gesetzes sein, ohne im BNet zu stehen. Und die Löschung aus dem BNet allein löst eine Partei nicht auf.

Wenn sich das DZ aufgelöst hat, besteht es nicht mehr. Egal was im BNet steht. Und wer das im BNet als Vorstandsmitglied angegebene Mitglied eine Partei eigenmächtig löscht, löst das die Partei andersherum auch nicht auf.

Verfasst: So 22. Mär 2009, 12:13
von Fabian Montary
Warum sollen die Mitglieder nicht beschließen können, die Partei aufzulösen? Wenn Sie einziges Parteimitglied sind, dann können Sie das einfach so beschließen. Wie eventuelles Vermögen reallokiert wird, müsste die Satzung festlegen.

Verfasst: So 22. Mär 2009, 12:14
von pjotr
Original von Michael Schneider
Nunja koscher find ich das trotzdem nicht.
Warum bitte das? Fragen Sie auch erst im Wirtschaftsministerium an, bevor Sie zwei Bramer für ne Currywurst ausgeben?

Verfasst: So 22. Mär 2009, 12:17
von Bodo von Kurzschluss
Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Der Eintrag im BNet dokumentiert ja nur, dass es eine Partei gibt. Er bestimmt das aber nicht. Heißt also auf Deutsch: eine Partei kann bestehen und Partei im Sinne des Gesetzes sein, ohne im BNet zu stehen.
Und was bitte ist dann das Parteienverzeichnis?

Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 10:57
von Michael Schneider
Original von pjotr

Warum bitte das? Fragen Sie auch erst im Wirtschaftsministerium an, bevor Sie zwei Bramer für ne Currywurst ausgeben?
Nein, aber wenn ich ein Unternehmen auflöse sollte ich das dringend tun.