Verfasst: So 22. Mär 2009, 11:38
Sie als Parteigründer haben aber auch die Möglichkeit, das DZ aus dem Verzeichnis zu löschen.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Das AfEA kann ja nun nicht einfach eine Partei aus dem Verzeichnis löschen. Wenn es keinen Auftrag gibt, wird das AfEA auch nicht tätig.Original von Michael Schneider
Ich meinte für sowas ist das Amt bzw. das Innenministerium zuständig.
Also wenn ich einfach eine Partei aus einem Register SELBER lösche ist das nach gesetzlichen Vorgaben? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Und ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass das DZ keine Partei ist.Original von Bodo von Kurzschluss
Das AfEA kann ja nun nicht einfach eine Partei aus dem Verzeichnis löschen. Wenn es keinen Auftrag gibt, wird das AfEA auch nicht tätig.
Und das Innenministerium muss sich ja auch an die gesetzlichen Vorgaben halten, und kann nicht einfach Parteien löschen.
Wenn Sie, so wie es im Fall des DZ war, das einzige Mitglied sind, wird es wohl keinen geben, der dagegen protestiert.Original von Michael Schneider
Also wenn ich einfach eine Partei aus einem Register SELBER lösche ist das nach gesetzlichen Vorgaben?
Warum bitte das? Fragen Sie auch erst im Wirtschaftsministerium an, bevor Sie zwei Bramer für ne Currywurst ausgeben?Original von Michael Schneider
Nunja koscher find ich das trotzdem nicht.
Und was bitte ist dann das Parteienverzeichnis?Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Der Eintrag im BNet dokumentiert ja nur, dass es eine Partei gibt. Er bestimmt das aber nicht. Heißt also auf Deutsch: eine Partei kann bestehen und Partei im Sinne des Gesetzes sein, ohne im BNet zu stehen.
Nein, aber wenn ich ein Unternehmen auflöse sollte ich das dringend tun.Original von pjotr
Warum bitte das? Fragen Sie auch erst im Wirtschaftsministerium an, bevor Sie zwei Bramer für ne Currywurst ausgeben?